Mängelanzeige trotz Originalrückleuchten!? - Seite 1

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  • | 28.10.2007 17:41

hallo zusammen

ich hab ne fragen vieleicht kann mit jemand von euch helfen.

ich hab letzens geparkt und als ich wieder kam hatte ich eine mängelanzeige an meinem auto

Ich fahre einen fiat bravo und hab komplette verspoilerung dran.
jetzt soll ich 25 euro zahlen weil ich angeblich schwarze rückleuchten habe und keine rückstrahler.
ich hab definitiv keine schwarzen rückleuchten weil das die standart leuchten von fiat sind.

jetzt weis ich aber nicht genau weil an der original stoßstange sind rückstrahler abgebracht aber an meiner jetzigen nicht.

ich war auch erst vor drei wochen beim tüv und der hat nichts bemängelt und auch kein wort davon gesagt das ich rückstrahler brauch.

ist diese mängelanzeige rechtens oder nicht?

wäre super wenn mit jemand helfen könnte.

gruß bea


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  • | 28.10.2007 17:54

da hast wohl wieder einen der super-tuning-polizisten erwischt.
welche die schon seit "gut 15 jahre in der szene sind".
keine ahnung aber halt ne uniform das gaukelt halt hirn vor.
wenn du nix falsch gemacht hast lass es doch beim nächsten tüv bestätigen.
original rückleuchten haben die katzenaugen integriert.


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  • | 28.10.2007 17:59

Zitat:
Zitat von Turbomanu
da hast wohl wieder einen der super-tuning-polizisten erwischt.
welche die schon seit "gut 15 jahre in der szene sind".
keine ahnung aber halt ne uniform das gaukelt halt hirn vor.
wenn du nix falsch gemacht hast lass es doch beim nächsten tüv bestätigen.
original rückleuchten haben die katzenaugen integriert.
Das stimmt nicht ganz, der Fiat Bravo hat tatsächlich keine Katztenaugen in die Rückleuchten intigriert, sonder seperat in der Heckstosstange.
Deshalb müßten an die neue Stosstange auch Katzenaugen ran.
Das wird der TÜV Prüfer übersehen haben

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  • | 28.10.2007 18:13

hm... das heist ich werd es wohl zahlen müssen und solche rüchstahler hin machen.

reicht des wenn man da so kleine unter die lichter klebt hab welche gesehen die sind so 10 zentimer lang und ungefähr 5 zentimeter breit


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  • | 28.10.2007 18:15

ja,dass sollte reichen,hauptsache,es sind welche dran..


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  • | 28.10.2007 18:17

Wenn möglich sollten die noch ein E Zeichen haben, dann meckert wirklich keiner mehr ;)


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  • | 28.10.2007 18:18

ok alles klar.

ihr seid super... danke für die auskunft :-)


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  • | 28.10.2007 22:18

oh das wusste ich nicht. informier dich doch mal bei fiat? was die dazu sagen? oben steht ja an die neue stossstange, hast du vielleicht ne alte?


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  • | 29.10.2007 00:31

Mal was anderes wusste gar nicht dass die Polizei mir einfach so Mängelkarten ans Auto pappen darf!


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  • | 29.10.2007 08:48

hab auch mal eine bekommen ..... und da meinte der Polizist.. er dürfte mir die nur persöhnlich aushändigen und mich belehren...


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  • | 29.10.2007 12:33

also ich hab am scheibenwischer nen zettel gehabt (schön eingepackt in folie :))

Polizeiinspektion Nürnberg Ost

Mitteilung über Fahrzeugmängel
dann steht datum, uhrzeit, straße usw drauf

folgende mängel : rückstrahler
bemerkung: fehlende rückstrahler bei schwarzen Heckleuchten

dann bis 08.11.07 zeit des zu erledigen und vorzufahren.

verwahrnung: ja

dann hab ich so ne schöne verwarnung mit zahlungsaufforderung
da steht 25 euro zu zahlen
grund: nicht vorschriftsmäßig ausgerüstetes fahrzeug in betrieb genommen.


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  • | 29.10.2007 13:33

Zitat:
Zitat von polo_fahrer
Mal was anderes wusste gar nicht dass die Polizei mir einfach so Mängelkarten ans Auto pappen darf!
Warum sollte sie nicht dürfen.


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  • | 29.10.2007 13:36

Ich dachte das würde nur gehen wenn die das persönlich machen, man kann sich ja irren.

Aber lieber nicht persönlich machen, da hat der Halter wenigstens keine Chance das direkt richtig zu stellen, so kann ja erst mal 25 € bezahlen und gut ist. Scheissegal ob der Polizist im Irrtum ist oder nicht!


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  • | 29.10.2007 17:03

Zitat:
Zitat von polo_fahrer
Aber lieber nicht persönlich machen, da hat der Halter wenigstens keine Chance das direkt richtig zu stellen, so kann ja erst mal 25 € bezahlen und gut ist. Scheissegal ob der Polizist im Irrtum ist oder nicht!
Wenn du eine (deiner Meinung nach) unberechtigte Karte am Auto hast kannst du immer noch zum Revier fahren und das da klarstellen, oder nicht ? :rolleyes:


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  • | 29.10.2007 17:08

Öhm, es geht doch wohl nicht um die Rückleuchten selbst, sondern um die Rükstrahler. Und die scheinen doch wirklich zu fehlen, wie ich das rauslese. Also warum das Geschrei ?

Und wer kommt denn auf die Idee, dass eine Mängelkarte persönlich ausgestellt werden müsste ?

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