Was tun nach Steinschlag?


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  • | 28.10.2007 15:06

Hallo,

ich bin letztens auf der Autobahn hinter nem LKW hergefahren. Plötzlich höre ich einen Schlag und sehe, dass meine Windschutzscheibe einen Steinschalg hat. Eine Reparatur ist ausgeschlossen, da die Scheibe sternförmig gerissen ist. Ich kann zwar noch draußen rumfahren, da der Steinschalg quase unter dem Scheibenwischer verschwindet, wenn der unten ist (hat geregnet und genau in dem Moment als der Stein einschlug war der Wischer oben), aber trotzdem muss ich es machen lassen, spätestens vor dem nächsten TÜV.
Ach ja ich Teilkaska bei der HUK mit 150€ Selbstbeteiligung.

Meine Frage an euch ist, muss ich das erst der Versicherung melden, oder kann ich direkt in eine Werkstatt fahren und was brauchen die dann von mir? Kfz Kennzeichen von dem LKW oder so? Die 150€ muss ich dann zwar bezahlen, ist aber vermutlich billiger als wenn ich alles alleine bezahle.


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  • | 28.10.2007 15:22

das nummernschild vom lkw bringt dir herzlich wenig da du streng genommen nicht beweisen kannst das der stein von dem lkw kommt/kam! das problem bei der sache is das dann jeder einfach ne nummer vom lkw aufschreibt und versucht so ne neue scheibe zu bekommen....

aber da du ja eh damit rechnest deine 150 € selbstbeteildigung zu zahlen frag ich mich eh was du mit dem nr-schild vom lkw erreichen möchtest!? läuft doch dann eh über deine versicherung. mußt dann nur deine versicherungskarte mitnehmen und ab zum scheibenfritzen, der regelt dann alles weitere mit deiner versicherung.


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  • | 28.10.2007 15:50

Ok danke, ich dachte nur, dass die Versicherung vll. die Nummer ham will oder so.


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  • | 28.10.2007 15:57

geht das eigentlich auch wenn man steinschlag auf der haube hat?? ist mir nämlich passiert und das ist mal nicht nur so´n kleiner einschlag richtig schön mit beule und lack weg :(


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  • | 28.10.2007 16:02

Das wäre allerdings nicht sicherheitsrelevant. Bei einer Frontscheibe kann ich das ja noch verstehen, dass die Versicherung das trägt, aber bei Lackschäden? Was würden wir für Beiträge bezahlen müssen, wenn die auch noch abgedeckt wären?!

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