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mensch tobiiyyyy. |
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Zitat: Den gibt´s mit Sicherheit nicht.
Es gibt einen § nach dem man nicht mit NUR Standlichtern fahren darf |
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Es gibt noch Leute, die mit der "Kampfbeleuchtung" der 90er rumeiern ?!? |
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Zitat: Die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug sin gemäss ihrer Bestimmungen Einzusetzen. Das macht auch Sinn.Zitat von Asco mensch tobiiyyyy.Wenn die doch dafuer haftbar gemacht werden können werden die doch kein Rießen humbug versenden denk ich mir mal. Blinker: Fahrzeug andert die Richtung bzw. Position (Fahrzreifenwechel) Bremslicht: Fahrzeug Bremst! Rückfahrscheinwerfer: Fahrzeug fährt Rückwärts! Ergo Standlicht das Fahrzeug Steht! Bei den "Nebelscheinwerfer" handelt es sich um eine Schlechtwetterleuchte wobei sich der Begriff Nebelscheinwerfer duchgesetz hat. Und darf deßhalb auch bei Regen und Schnefall eingeschaltet werden. Welches Wetter gerade herrst sollte jeder Selbst feststellen können |
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