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Zitat: Wo genau soll das denn da Stehen?
Wenn man aber ein Fz kaufen sollte, für das ein Verwertungsnachweis erstellt wurde, darf dieses Fz nie mehr zum Verkehr zugelassen werden.Siehe obige Vorschriften. |
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....da hab ichs extra noch fett vorgehoben... |
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Da steht aber nichts über die ZUulassungsfähigkeit der Fahrzeuge. |
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langsam wirds wirklich ot... |
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Was ist denn deiner definition nach ein gelöschtes Fahrzeug? |
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ich hab mir schon mehrere autos vom schrott gekauft die ich eigentlich immer schlachten wollte,das eine oder das andere auto fand ich dann zu schade zum schlachten.einen fahrzeugbrief hatte ich von den autos nie.ob vorher verwertungsnachweise ausgestellt worden sind weiss ich nicht und hab ich auch nie nach gefragt. ich hab mir die fahrgestellnummer aufgeschrieben,einen antrag beim kraftfahrtbundesamt ausgefüllt(unbedenklichkeitsbescheinigung..kostet ca15 euro per nachnahme)und habe die autos dann per vollabnahme und neuem brief wieder zugelassen.. |
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Das ist auch so der Weg. Wobei Die Unbedenklichkeitsbescheinigung heute sogar nicht mehr extra beim KBA. beantragt werden muss. Wird direkt bei der Zulassung über ZEVIS bzw. EUCARIS abgefragt. Ist also noch einfacher geworden. |
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Häh? Ich hab nie von gelöschtem Fz geredet... Nur von Fz, für die ein Verwertungsnachweis erstellt wurde. |
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Nein der Link ist nicht veraltet.Das ist Die Aktuelle Seite des SVA Soest Das kannst Du bei jedem Strassenverkehrsamt nachlesen. |
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@foxi: Langsam beschleicht mich das Gefühl, du liest meine Posts nicht richtig... warum auch, oder??? |
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Hallo Du musst beim 3 Link nicht oben rechts sondern unten links aufs Datum schauen. Und Schau direkt nocheinmal nach ab wann dort die Einzugsermächtigung fällig ist. Anscheined wurde bei der überarbeitung vergessen das Datum zu ändern. |
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Du wartest auf einen Link? Nun gut, zum dritten mal. Vielleicht fällt der Groschen nun... |
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Letzter Versuch! Da steht immer noch nicht das das Fahrzeug nie wieder zugelassen werden darf! |
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Ja. Gebe Zulassungsfuchs volkommen Recht. |
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Zitat: Und das ist ja das Problem. Deine erste Aussage in diesem Thread ist definitiv falsch. Und alle weiteren Aussagen von Dir wiederholen sich nur...Zitat von gringo Und da ich nicht weiß, wann ein Fz als gelöscht gilt,worüber ich aber niemals schrieb, erübrigt sich auch jegliche weiter Diskussion mit dir, weil du meine Posts nicht liest.Denke das Zulassungsfuchs das schon mehr als deutlich erklärt hat, ist ja schließlich sein Beruf |
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