Reifenfabrikatsbinung


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  • | 13.10.2007 12:31

Hi Leute...

Also ich bin total verunsichert. Ich fahre eine Yamaha SZR 660 Belgarda (Motorrad) und in den Papieren steht drin: Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*

Bedeutet das nun, das ich mich an ein bestimmtes Fabrikat halten muss. Soweit ich mich informieren konnte gibt es für dieses Motorrad keine Fabrikationsbindung mehr. Abgesehen davon, weiss ich nicht, wo ich diese Betriebserlaubnis mal einsehen kann, in der der Hersteller vermerkt ist. In meinem Handbuch stehen 2 Hersteller drin... aber die da aufgeführten Reifen gibt es nicht mehr am Markt. Abgesehen davon ist das Handbuch kein Offizielles Dokument.

In dem SZR Forum sagte man mir:
"Die SZR hat prinzipiell keine Reifenbindung, solange Du den Traglastindex einhältst (54W vorne, 66W hinten)"

Wie darf ich diese Eintragung nun verstehen ??


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 13.10.2007 13:54

Der Reifen sollte vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sein. Dann bist du auf der sicheren Seite (technisch und rechtlich).


Welche Reifen für dein Motorrad freigegeben sind, kann man ganz einfach auf den Webseiten der Hersteller rausfinden. Dann noch die Freigabe ausdrucken und zu den Fahrzeugpapieren packen. Fertig.


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  • | 13.10.2007 14:32

Zitat:
Zitat von spaceone
Der Reifen sollte vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sein. Dann bist du auf der sicheren Seite (technisch und rechtlich).


Welche Reifen für dein Motorrad freigegeben sind, kann man ganz einfach auf den Webseiten der Hersteller rausfinden. Dann noch die Freigabe ausdrucken und zu den Fahrzeugpapieren packen. Fertig.
genau so siehts aus...

mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann...


Gruß


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  • | 13.10.2007 14:36

Zitat:
Zitat von raederwelt
mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann...
jup, schau mal unter www.mopedreifen.de nach


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  • | 13.10.2007 16:21

Supi...

Danke für die vielen Infos....


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  • | 13.10.2007 17:13

Zitat:
Zitat von Kugelporsche
Zitat:
Zitat von raederwelt
mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann...
jup, schau mal unter www.mopedreifen.de nach
genau, die meinte ich ....

Gruß


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  • | 13.10.2007 21:03

Nein für Motorräder besteht weiterhin die Refenfabrikatsbindung.
Aufgehoben ist die Richtlinie Richtlinie 92/23 EWG für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

Für Motorräder gilt allerdings die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel 1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge).


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  • | 17.10.2007 22:02

Also soweit ich mich schlau gemacht habe. Diese Eintragung wird vom Rechner des KBA mit in den Fahrzeugschein eingetragen, obwohl es für mein Motorrad gar keine Fabrikatsbindung mehr gibt. Ich darf anscheinend sogar 2 unterschiedliche Fabrikate fahren.

Das KBA hat so gut wie keine Daten mehr über mein Motorrad und kann daher auch nicht mehr sagen, welche Fabrikate für mein Motorrad freigegeben war.

Also ist diese Eintragung eigentlich ungültig. Außerdem steht diese Eintragung auch nicht im alten Fahrzeugbrief. Ist schon komisch.. oder ???


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  • | 17.10.2007 23:12

Das scheint eben wie gesagt ein Standardsatz zu sein.
Daten hat normal auch der Hersteller.


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  • | 25.10.2007 19:02

Hi Leute..

Einer aus dem SZR-Forum (Sorry die Werbung) hat das KBA angeschrieben und um Aufklärung gebeten.

Diese Antwort kam zurück....

Zitat:
Montag, 22. Oktober 2007 09:46

Sehr geehrte Frau XXX,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
XXX

Kraftfahrt-Bundesamt
Federal Motor Transport Authority
Sachgebiet 415, Typdatenerstellung
Fördestr. 16, DE-24944 Flensburg
Postanschrift: DE-24932 Flensburg

Tel: +49 (0)461 / 3 16 - 0
Fax: +49 (0)461 / 3 16 - 0
e-mail: XXX@kba.de
Internet: www.kba.de


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  • | 25.10.2007 20:25

Mit Einführung der neuen Fahrueugpapiere wird das bei Krafträdern so eingetragen. Auch wenn für das entsprechende Fahrueung gar keine Reifenfabrikationsbindung besteht. Eine Unbedenklichkeitsbestätigung oder Freigabelisten gibts beim Hersteller bzw. Impoteur Ebenso eine Bestätigung das gar keine Reifenbindung besteht.

Nur wie gesagt die Reifenfabrikationsbindung bei Motorrädern wurde gar nicht aufgehoben.

http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-..katsbindung.htm


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  • | 27.10.2007 10:42

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Mit Einführung der neuen Fahrueugpapiere wird das bei Krafträdern so eingetragen. Auch wenn für das entsprechende Fahrueung gar keine Reifenfabrikationsbindung besteht. Eine Unbedenklichkeitsbestätigung oder Freigabelisten gibts beim Hersteller bzw. Impoteur Ebenso eine Bestätigung das gar keine Reifenbindung besteht.

Nur wie gesagt die Reifenfabrikationsbindung bei Motorrädern wurde gar nicht aufgehoben.

http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-..katsbindung.htm
So jetzt ließ mal was Du geschrieben hast. Es gibt also eine Reifenfabrikationsbindung und es gibt keine Reifenfabrikationsbindung....

So ein Schwachsinn gibts blos im deutschen Gesetz....
:D:D:D:D


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 27.10.2007 13:50

Was hat das mit schwachsinn zu tun? Es gibt Fahrzeuge (auch Motorräder) für die es nie eine Reifenfabrikatsanbindung gegeben hat. Zum Beispiel bei solchen Fahrzeugen die, die offiziellen deutschen Impoteure nie nach D importiert haben. Diese Fahrzeuge wurden per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht . Aber auch nicht für jedes Fahrzeug mit deutscher BE bestand/besteht eine Reifenfabrikatsanbindung.

Der Eintrag "Reifenfabrikationsanbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in den Fahrzeugpapieren bedeutet also lediglich. Wenn eine Reifenfabrikatsanbindung besteht ist diese einzuhalten. Besteht für das Fahrzeug keine, Kann natürlich auch keine eingehlten werden.


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  • | 27.10.2007 18:07

Na dann bin ich mal gespannt, wie ich das den grünen Ordnungshütern verklickern versuchen werde.

Danke für die Info...

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