Reifenfabrikatsbinung
|
Hi Leute... |
|
|
|
Der Reifen sollte vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sein. Dann bist du auf der sicheren Seite (technisch und rechtlich). |
|
|
|
Zitat: genau so siehts aus... Zitat von spaceone Der Reifen sollte vom Reifenhersteller für dein Motorrad freigegeben sein. Dann bist du auf der sicheren Seite (technisch und rechtlich).Welche Reifen für dein Motorrad freigegeben sind, kann man ganz einfach auf den Webseiten der Hersteller rausfinden. Dann noch die Freigabe ausdrucken und zu den Fahrzeugpapieren packen. Fertig. mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann... Gruß |
|
|
|
Zitat: jup, schau mal unter www.mopedreifen.de nach
Zitat von raederwelt mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann... |
|
|
|
Supi... |
|
|
|
Zitat: genau, die meinte ich ....Zitat von Kugelporsche Zitat: jup, schau mal unter www.mopedreifen.de nachZitat von raederwelt mmh? Ich glaube es gab auch irgendwo eine Seite wo man nach fahzeug die Freigaben aufrufen kann...Gruß |
|
|
|
Nein für Motorräder besteht weiterhin die Refenfabrikatsbindung. |
|
|
|
Also soweit ich mich schlau gemacht habe. Diese Eintragung wird vom Rechner des KBA mit in den Fahrzeugschein eingetragen, obwohl es für mein Motorrad gar keine Fabrikatsbindung mehr gibt. Ich darf anscheinend sogar 2 unterschiedliche Fabrikate fahren. |
|
|
|
Das scheint eben wie gesagt ein Standardsatz zu sein. |
|
|
|
Hi Leute.. Zitat:
Montag, 22. Oktober 2007 09:46 Sehr geehrte Frau XXX, für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht. Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag XXX Kraftfahrt-Bundesamt Federal Motor Transport Authority Sachgebiet 415, Typdatenerstellung Fördestr. 16, DE-24944 Flensburg Postanschrift: DE-24932 Flensburg Tel: +49 (0)461 / 3 16 - 0 Fax: +49 (0)461 / 3 16 - 0 e-mail: XXX@kba.de Internet: www.kba.de |
|
|
|
Mit Einführung der neuen Fahrueugpapiere wird das bei Krafträdern so eingetragen. Auch wenn für das entsprechende Fahrueung gar keine Reifenfabrikationsbindung besteht. Eine Unbedenklichkeitsbestätigung oder Freigabelisten gibts beim Hersteller bzw. Impoteur Ebenso eine Bestätigung das gar keine Reifenbindung besteht. |
|
|
|
Zitat: So jetzt ließ mal was Du geschrieben hast. Es gibt also eine Reifenfabrikationsbindung und es gibt keine Reifenfabrikationsbindung....Zitat von zulassungsfuchs Mit Einführung der neuen Fahrueugpapiere wird das bei Krafträdern so eingetragen. Auch wenn für das entsprechende Fahrueung gar keine Reifenfabrikationsbindung besteht. Eine Unbedenklichkeitsbestätigung oder Freigabelisten gibts beim Hersteller bzw. Impoteur Ebenso eine Bestätigung das gar keine Reifenbindung besteht.Nur wie gesagt die Reifenfabrikationsbindung bei Motorrädern wurde gar nicht aufgehoben. http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-..katsbindung.htm So ein Schwachsinn gibts blos im deutschen Gesetz.... |
|
|
|
Was hat das mit schwachsinn zu tun? Es gibt Fahrzeuge (auch Motorräder) für die es nie eine Reifenfabrikatsanbindung gegeben hat. Zum Beispiel bei solchen Fahrzeugen die, die offiziellen deutschen Impoteure nie nach D importiert haben. Diese Fahrzeuge wurden per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht . Aber auch nicht für jedes Fahrzeug mit deutscher BE bestand/besteht eine Reifenfabrikatsanbindung. |
|
|
|
Na dann bin ich mal gespannt, wie ich das den grünen Ordnungshütern verklickern versuchen werde. |
|
|