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so bin grad über ne tote katze gebrettert,als ich zuhaus ankamm sah ich nur och 5cm vom heckansatz ist dran,wieder zurück und den rest eingesammelt,inkl haare vom vieh |
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soweit ich weis nicht |
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Ich glaub die Versicherung zahlt bei ner Katze generell nichts! Egal ob tot oder lebendig! Zumindest hat sie bei mir damals nichts gezahlt! |
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und wenn es ein toter hase war? |
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sach es war nen elch |
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naja....is scheis.. sowas.....denke auch nich das das die versicherung übernimmt |
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Die zahlen nicht...Es sei denn du kennst den Besitzer der katze,dann kannst du dich an den wenden :-) |
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Sag mal Nos muß das sein das du ne eh schon tote Katze nochmal plattwalzt? |
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Ich weiß dass ich ein Klugscheisser bin!!!! |
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kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß |
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Zitat: ich denke schon,naja muss da eh hin ne doppelkarte holen,morgen schreib ich dann mal obs geklappt hat
Zitat von CandyRed kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß |
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das kommt ganz auf deinen vertrag und deine versicherung an. bei uns zb. sind alle arten von tieren mitversichert, da könntest du auch einen elefanten anfahren. |
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Aber ne Vollkasko würde das doch zahlen, oder ? Habe nämlich beide Autos Volkaskoversichert. |
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vollkasko zahlt das, ja. aber dann gibt es wieder eine rückstufung und vermutlich ist der schaden nicht mal so hoch die die meisten selbstbeteiligungen. |
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Zitat: Bitte was? Und das von einem Mod... Versicherungsbetrug ist strafbar! Zitat von CandyRed kannst du gut mit deinem versicherungsheini!? dann ruf den an, der weiß schon was er eintragen muß Also laut Allgemeinen Bedingungen muss es sich um Haarwild handeln. Dies wird wiederum bei einigen Versicherern mit Klauseln erweitert. Und ich meine, dass das Tier beim Unfall leben muss. Das Anfahren eines toten Tieres gilt meines Wissens nichtmehr als Wildschaden. |
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