Plötzlicher Defekt nach Autoverkauf
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Ich habe von meiner Firma ein als reparaturbedürftig geltendes Auto mit Schenkungsvertag bekommen, danach von einer Fachwerkstatt über den TÜV bringen lassen, und verkauft. Habe es nur verkauft, da die Versicherung zu teuer war, sollte eigentlich von Frau und Sohn(unter 25) gefahren werden. Nach 2 Stunden kam vom Käufer eine SMS, das Fahrzeug zieht eine weisse Rauchfahne hinter sich her, der ADAC muss abschleppen, Zylinderkopfdichtung defekt, dazu noch Lichtmaschine. Der Vorschlag von mir den Wagen auf meine Kosten in meiner Werkstatt reparieren zu lassen oder das Geschäft ganz rückgängig zu machen wurde abgelehnt. Nach dem Wochenende kommt sein Anruf, er möchte 500,- Euro Entschädigung für seine Unkosten, sonst geht er zum Rechtsanwalt und zeigt mich wegen Betruges an. Jetzt nervt er noch in der Firma und behauptet, der Wagen hatte angeblich mal einen Unfall, und ich hätte ihn als unfallfrei verkauft. Von den Unfall wusste ich jedoch nichts. |
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Hast du einen Kaufvertrag mit dem Käufer gemacht ? z.B. vom ADAC oder Autobild gibt es da gute Vorlagen |
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Ich würde erstmal ruhe bewahren ob sich seine Anschuldigungen verhärten. Und dann muss er dir erstmal beweißen, dass du ihm den Wagen "defekt" wissend verkauft hast. Und das wird in den meisten Fällen ein fast aussichtloses Unterfangen. |
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@Maces: Kommt definitiv auf den Kaufvertrag an, sofern denn einer gemacht wurde. Bei einem eigens aufgesetzten ist es Sache des Inhalts, bei keinem Vertrag muss der angeschnittene Nachweis kommen, sofern überhaupt möglich, und bei einem vorgefertigten Vertrag kann der Schuss schnell nach hinten los gehen mit dem Nachweisen. Besonders zumal er von "seiner" Werkstatt spricht... |
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Es wurde ein ADAC Kaufvertrag verwendet. Ausserdem sagt meine Werkstatt, dass bei defekter Zylinderkopfdichtung die AU nicht durchkommt. |
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Gekauft wie gesehen. Sobald er den Vertrag unterschreibt und dir das Geld gibt, ist ein Defekt danach nicht mehr deine Sache - nur auf Kulanz halt. Es sei denn Du hast im Vertrag angekreuzt, dass du versicherst, der Wagen hat keinen Unfall gehabt. (Würd ich eh nie ankreuzen) und es stellt sich als falsch dar, was er allerfings beweisen muss, dass du das gewusst hast. Dann kann er dich da schon drankriegen. Ansonsten wäre es ja seine Wahl gewesen, den Wagen ausgiebig zu untersuchen und Probe fahren zu lassen. |
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also ich habe die erfahrung gemacht:gekauft wie gesehen das WAHR EINMAL:dieser satz soll laut anwalt nicht mehr rechtens sein.trotzdem würde ich zum anwalt gehen erst recht wenn du eine rechtschutzversicherung hast. |
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gekauft wie gesehen gibt es wirklcih nicht mehr,, aber "haftbar" bist du nur für schäden die du bereits kanntest. eine kopfdichtung fällt da nicht mir rein! |
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Hab hier im Forum einen fast identischen Fall gefunden: |
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