TÜV Karenzzeit - Seite 2

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  • | 28.09.2007 17:22

Meine Fresse, steht doch ganz klar im ersten Post :boese:

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR


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  • | 28.09.2007 17:27

Desweiteren könnte es doch sein, dass ne neue HU anfällt oder? :D

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  • | 28.09.2007 17:52

Zitat:
Zitat von venomi
Praktisch das schon ein TÜV-Thread da ist....
hätte da auch mal ne Frage um ganz sicher zu gehen. Hab ne Mängelliste gekriegt und Zeit bis zum 20.10.! Wenn ich dann am 21.10. angehalten werde bin ich am Arsch oder?
Oder anders, ich werd nicht angehalten, fahre aber erst am 27.10. wieder zum TÜV, gibts dann Mecker vom Tüvler?
Das Problem hatte ich letztes Jahr mit nem anderen Auto, konnte die Mängelliste erst nach 5 Wochen beseitigen, da bezahlst nochmal die ganzen TÜV Gebühren und ansonsten glaube nur 10€


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  • | 29.09.2007 10:53

nicht Äpfel mit Birnen mixen!

Äpfel: TÜVdekraküsgtüfspundwernochsomitmischt: Die Zeit zur Nachkontrolle beträgt 1 Monat (nicht 4 Wochen!) ab Tag der Untersuchung, unabhängig von der Fälligkeit der Plakette. Innerhalb dieser Zeit kostet die Nachkontrolle i.d.R. etwa 10 Euro. Wird das Monat überschritten ,ist der HU-Bericht nicht mehr gültig für die NK, es fällt eine erneute HU mit voller Gebühr an. Achtung bei OBD-Fahrzeugen: Die AU gilt hier nur,wenn im Prüfmonat oder im Vormonat durchgeführt. Also 3 Monate nach der ersten HU mit negativem Ergebnis wird nicht nur eine neue HU fällig, sondern auch eine neue AU!
Geldbuße: Keine.
Mecker: Keiner.

Birnen: Die Rennleitung stellt Mängelzettel aus. Mangel: Plakette angelaufen. Frist: Meist 14 Tage. Schafft man es nicht, sollte man unter Angabe von Gründen eine Verlängerung erwirken.
Geldbuße: Je nach Zeit s.o.
Mecker: Dürfte bekannt sein.

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  • | 29.09.2007 11:26

@Gringo: Super erklärt


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  • | 29.09.2007 12:57

Wollte ja nur nochmal sicher gehen, weil mir hier zu Hause jeder was anderes erzählt hat. Aber nu hat´s wohl auch die letzte Blondine verstanden....:D Wenn mir jetzt noch jemand nen Tip geben kann wo es in der Umgebung nen Schrottplatz gibt der womöglich sogar nen Mazda-Kat rumfliegen hat, wär das ja perfekt! Hab schon bei zweien in Belm, einem in Herzebrock und Schloß Holte Stukenbrock angerufen, die hatten alle nix.


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  • | 29.09.2007 15:34

Zitat:
Zitat von venomi
Wollte ja nur nochmal sicher gehen, weil mir hier zu Hause jeder was anderes erzählt hat. Aber nu hat´s wohl auch die letzte Blondine verstanden....:D Wenn mir jetzt noch jemand nen Tip geben kann wo es in der Umgebung nen Schrottplatz gibt der womöglich sogar nen Mazda-Kat rumfliegen hat, wär das ja perfekt! Hab schon bei zweien in Belm, einem in Herzebrock und Schloß Holte Stukenbrock angerufen, die hatten alle nix.
da kann ich dir JAPAN TEILE NEUMANN in HEEK ans herz legen..wenn der keinen hat dann wirds schwer..vielleicht noch tanke in bentheim oder van der horst in gronau..oder warmers in stadtlohn.. warum nimmst nicht nen kat der in etwa die baugrösse von deinem hat und schweisst den dazwischen?


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  • | 29.09.2007 18:31

DANKESCHÖN!!!!! Ist ne gute Frage mit dem schweissen, hab da noch nie was von gehört, dass das so auch möglich ist. Allerdings steh ich nicht so auf schweissen, hab´s lieber wenns schon in einem Stück ist. Ist wohl ne Macke...
Ich geb die Hoffnung aber noch nicht auf einen gebrauchten zu finden!

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