Zu schnell gefahren was droht mit jetzt`??? - Seite 1

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  • | 23.09.2007 12:53

hallöchen an alle!!!

bin heute morgen auf der arbeit bei uns in dortmund auf den zubringer richtung hafen geblitzt worden, es waren 80 km/h erlaubt und ich bin ca. 135 km/h gefahren, ich hatte es eilig, musste dringend zur nächsten patientin ahren, fahre tgl. knapp 250 km, da ich in der ambulanten pflege tätig bin, bin jedoch noch zwei tage in der probezeit. Was droht mir ?? Muss meinen geliebten lappen abgebeben ?? Könnt ihr mir bitte weiter helfen ???:frage::frage::frage:


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  • | 23.09.2007 12:59

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

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Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

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FAZIT:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 150 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 41 und 50 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 100 Euro kosten.
Es kämen 3 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
Und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.

Aber auch extrem einfach nachzulesen bei http://www.bussgeldkataloge.de/


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  • | 23.09.2007 13:02

danke erstamls, aber kann irgendwie nicht den lappen behalten, ich muss irgendwie arbeiten, sonst droht mir die kündigung, kann man da was gegen tuen ??


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  • | 23.09.2007 13:04

Vier Wochen Urlaub und nächstes mal langsamer fahren


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  • | 23.09.2007 13:11

warte erstmal die post ab und wende dich dann an einen anwalt. es gibt evtl. unter umständen möglichkeiten, dass man seinen führerschein behalten kann.


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  • | 23.09.2007 13:17

Bei nem bekannten hing der Arbeitsplatz auch davon ab und er konnte eine erheblich größere Strafe bezahlen aber den Lappen behalten...

Ich weiss nur ned ob was immer(noch) geht...


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  • | 23.09.2007 13:27

ab wann kommen die punkte denn aufs konto? ab dem tag wo man geblitzt ist oder sobald das schreiben kommt mit der zahlungs aufforderung?

weil wenn er noch 2 tage probezeit hatte und die punkte erst auf sein konto gehen sobald er das schreiben mit der zahlungsaufforderung bekommt. ist ja der ja schon aus der probezeit raus und kann sich einen punkt ohne große konsiquenz leisten


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  • | 23.09.2007 13:28

Also so weit ich weiss wird auf das Datum geguckt wann es passiert ist - demnach noch in der Probezeit...


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  • | 23.09.2007 13:33

Zitat:
Zitat von Dux
Bei nem bekannten hing der Arbeitsplatz auch davon ab und er konnte eine erheblich größere Strafe bezahlen aber den Lappen behalten...

Ich weiss nur ned ob was immer(noch) geht...
das meinte ich, so was es damals (vor 3 Jahren) bei mir auch.


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  • | 23.09.2007 13:41

trotzdem danke jetzt hab ich noch hoffnung


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  • | 23.09.2007 14:08

Zitat:
Zitat von Dux
Bei nem bekannten hing der Arbeitsplatz auch davon ab und er konnte eine erheblich größere Strafe bezahlen aber den Lappen behalten...

Ich weiss nur ned ob was immer(noch) geht...
ja das geht... ist aber nur unter bestimmten möglichkeiten möglich habe ich damals auch mal gemacht,mußte doppelte strafe damals zahlen.


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  • | 23.09.2007 14:39

Zitat:
Zitat von Momo
ab wann kommen die punkte denn aufs konto? ab dem tag wo man geblitzt ist oder sobald das schreiben kommt mit der zahlungs aufforderung?

weil wenn er noch 2 tage probezeit hatte und die punkte erst auf sein konto gehen sobald er das schreiben mit der zahlungsaufforderung bekommt. ist ja der ja schon aus der probezeit raus und kann sich einen punkt ohne große konsiquenz leisten
Punkte und Probezeit hängen nur scheinbar zusammen. Aber dennoch ist bei beiden der Tattag ausschlaggebend.


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  • | 23.09.2007 14:57

king nach nach welchen mölichkeiten geht das


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  • | 23.09.2007 16:45

war bei meinem bruder auch so. der ist selbstständing und auf seinen lappen angewiesen. also eine wesentlich höere strafe aber den lappen behalten.


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  • | 24.09.2007 12:33

danke schön

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