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Hallo, nach dem Umbau meines Wagens wurden bei mir sämtliche serienmäßige Reifengrößen gestrichen und nur 195/45-15 78V eingetragen. |
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solange die strassen trocken und frei von eis und schnee sind hast du mit der jetzigen kombination keine probleme.strafe gibt es erst wenn du von den grün weissen angehalten wirst wie du auf schnee oder glatter fahrbahn unterwegs bist ohne winterreifen.ausser wenn du einen unfall baust an dem du die schuld trägst..dann wird deine versicherung winterreifen verlangen und nicht bezahlen wenn du keine drauf hattest. |
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winterreifen in deiner größe gibt es warscheinlich wohl nicht. |
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moin moin , habe 3 jahre wintereifen von toyo gefahren! Die waren 195/50 15. die waren voll inordnung und auch eingetragen! |
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Alle Reifengrößen deiner EG Genehmigung/ABE des Fahrzeugs sind auch ohne Eintrag in den Papieren gültig.... |
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Nein, da steht ausschließlich die neue Größe drin |
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dann hast du also den neuen fahrzeugschein..da steht nunmal nur eine grösse drin..originalbereifung drauf die im alten brief eingetragen sind und fertig.den alten brief mitnehmen und auf verlangen vorzeigen..aber normalerweise haben unsere herren in grün auch einen reifenkatalog dabei gerade wegen der einzigen eintragung im neuen schein.gruss ralf |
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Problem ist aber, daß die Tieferlegung etc. nur in Verbindung mit meinen jetzigen Rädern eingetragen ist. Dann darf ich doch nicht die Seriengröße draufmachen ohne das nochmal abnehmen zu lassen, oder ? |
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Ich denke jeder Polizist der auch nur ein bisschen Grips hat wird nie etwas sagen egal ob de nu 14" o 15" o 16" hast...entscheident ist das du so Verantwortungsvoll bist und im Winter auch auf Winterreifen wechselst! habe jedenfalls noch nie erlebt das da jemand dumm angemacht wird weil der Reifen en anderen Querschnitt hat oder obs nu 175 o.185er sind solange es passt am Fahrzeug...un deine Seriengrößen haben selbstverständlich weiter bestand auch wenn da nur eine größe im Schein steht zu not könnten sie ja auch im Register nachschauen. |
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Ich weiß nicht ob man das so pauschalisieren kann in meinem Fall. |
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Versteh nich wo du ein Problem hast...du willst doch denk ich keine BlingBling Felgen in 20" draufschrauben....es sind stino Winterschluffen such dir passende raus un gut ist.wenn de eben mindestens 14"er fahrn mußt machste eben 14er drauf na sicher wie denn sonnst... was ist denn deine größte Serienfreigabe ?denke mal beim Nexia wirds 15" maximal 16" sein mit 195/50 oder 205/50...das darfste sicherlich weiterfahrn. |
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Freigabe laut alten Brief: |
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Ich hab selber 7 verschiedene Rad Reifen/Kombis im Schein ich verstehe schon... |
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Da an dem Auto nix mehr Serienmäßig ist, und der aaS bei der Abnahme nur eine Reifen und Felgengröße begutachtet hat, muss alles andere wiederum durch Einzelabnahme genehmigt werden, vor allem wenn es sich um eine Änderung der Bremsanlage handelt. |
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Zitat: 1.Wenn er ne 14" Bremsanlage hat kann er eben nur ab 14" Räder montieren ..Zitat von gringo Einige FK-Gewindefahrwerke z.B. beinhalten die Auflage, dass per 21er die Freigängigkeit eines Serienrades erneut begutachtet werden muss und alle anderen gestrichen werden müssen. 2.Wer sich das Fahrzeug abnehmen lässt und nicht darauf achtet das die alten größen übernommen werden...selber schuld im alten Schein bzw. Brief steht das unter Ziff.33 Bemekungen un dann Ziff.22.u23. "auch moegl" .....dh.die Serienkombinationen verschwinden keineswegs es kommt nur eine Neue dazu...und wenn man en bisschen schlau ist kann man ja auch gleich danach fragen bzw. es sichen eben noch eintragen lassen fürn Winter und auch in der neuen Zulassungsbescheinigung kann man nach wie vor alles mit übernehmen lassen.... Und jetzt mal ganz davon abgesehn...wer wird in der Praxis was dagegen sagen wenn man im Winter mit Winterrädern unterwegs ist.... (sicherlich muß er eine größe draufmachen die passt das ist doch klar) |
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