Winterreifen in 195/45-15 -> Gibt es sowas ? - Seite 1

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  • Nickpage von Dagobert_Berlin anzeigen Dagobert_Berlin



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  • | 22.09.2007 03:33

Hallo, nach dem Umbau meines Wagens wurden bei mir sämtliche serienmäßige Reifengrößen gestrichen und nur 195/45-15 78V eingetragen.
Nun steht bald der Winter vor der Tür und da wollte ich mal fragen, ob mir jemand einen Hersteller nennen kann, der meine Reifengröße als Winterreifen anbietet.
Bei http://www.reifen.com find ich nix.
Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei meinem Wagen bei 213 km/h, wobei ich aber nicht so rasen muß, sondern auch mit so nem "160km/h"-Aufkleber auf dem Tacho rumfahren kann.
Kann mir da jemand helfen ? Oder muß ich mir andere Räder kaufen und extra wieder eintragen lassen ? Oder reicht es, wenn ich den alten Kfz-Brief am Bord habe und mit der Serienbereifung 185/60-14 unterwegs bin ? Bei uns hier fällt nicht viel Schnee, nur wenige cm. Wenn überhaupt.
Und müßte ich die 185/60-14 dann wieder eintragen lassen, weil die Rad-Reifenkombination in Verbindung mit der Tieferlegung und dem Lenkrad ja nicht mit den Winterrädern abgenommen wurde ??
Oder welche Variante gibt es da noch ? Die ich nicht bedacht habe.
Es geht mir weniger um das "Vom-Fleck-Kommen" als um die Strafe (40 Euro + 1 Punkt).
Danke euch
:hut:

PS: Ihr seit ein Top Forum :applaus:


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  • | 22.09.2007 08:55

solange die strassen trocken und frei von eis und schnee sind hast du mit der jetzigen kombination keine probleme.strafe gibt es erst wenn du von den grün weissen angehalten wirst wie du auf schnee oder glatter fahrbahn unterwegs bist ohne winterreifen.ausser wenn du einen unfall baust an dem du die schuld trägst..dann wird deine versicherung winterreifen verlangen und nicht bezahlen wenn du keine drauf hattest.


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  • | 22.09.2007 09:26

winterreifen in deiner größe gibt es warscheinlich wohl nicht.


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  • | 22.09.2007 10:12

moin moin , habe 3 jahre wintereifen von toyo gefahren! Die waren 195/50 15. die waren voll inordnung und auch eingetragen!


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  • | 22.09.2007 15:28

Alle Reifengrößen deiner EG Genehmigung/ABE des Fahrzeugs sind auch ohne Eintrag in den Papieren gültig....
Eine Seriengröße sollte aber noch drin stehen oder?


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  • | 22.09.2007 16:22

Nein, da steht ausschließlich die neue Größe drin


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  • | 22.09.2007 16:35

dann hast du also den neuen fahrzeugschein..da steht nunmal nur eine grösse drin..originalbereifung drauf die im alten brief eingetragen sind und fertig.den alten brief mitnehmen und auf verlangen vorzeigen..aber normalerweise haben unsere herren in grün auch einen reifenkatalog dabei gerade wegen der einzigen eintragung im neuen schein.gruss ralf


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  • | 22.09.2007 19:56

Problem ist aber, daß die Tieferlegung etc. nur in Verbindung mit meinen jetzigen Rädern eingetragen ist. Dann darf ich doch nicht die Seriengröße draufmachen ohne das nochmal abnehmen zu lassen, oder ?
WALPURGIS - HILFEEE


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  • | 22.09.2007 20:21

Ich denke jeder Polizist der auch nur ein bisschen Grips hat wird nie etwas sagen egal ob de nu 14" o 15" o 16" hast...entscheident ist das du so Verantwortungsvoll bist und im Winter auch auf Winterreifen wechselst! habe jedenfalls noch nie erlebt das da jemand dumm angemacht wird weil der Reifen en anderen Querschnitt hat oder obs nu 175 o.185er sind solange es passt am Fahrzeug...un deine Seriengrößen haben selbstverständlich weiter bestand auch wenn da nur eine größe im Schein steht zu not könnten sie ja auch im Register nachschauen.


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  • | 22.09.2007 22:37

Ich weiß nicht ob man das so pauschalisieren kann in meinem Fall.
Bei dem Wagen wurde folgendes u.a. umgebaut:
- Motor
- Bremse
- Tieferlegung
- Lenkrad
- Räder
- Spurplatten
- Spoiler
uvm.
Und all das wurde zusammen abgenommen. Wenn ich nun die Serienräder draufmache sind die ja nicht mit den anderen Teilen in Verbindung abgenommen.
Serienmäßig dürfte ich auch 13" Felgen fahren laut altem Brief. Was aber unmöglich ist, da ich jetzt eine 14" Bremse drin habe, auf der nur Felgen ab einer bestimmten Einpresstiefe passen oder ich Spurplatten fahren müßte. Aber 13" würden so oder so nicht mehr gehen, waren aber drauf als ich den Wagen kaufte.
Daher hoffte ich mal über ein klärendes Wort von "Walpurgis"...

:hut:


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  • | 22.09.2007 22:49

Versteh nich wo du ein Problem hast...du willst doch denk ich keine BlingBling Felgen in 20" draufschrauben....es sind stino Winterschluffen such dir passende raus un gut ist.wenn de eben mindestens 14"er fahrn mußt machste eben 14er drauf na sicher wie denn sonnst...;) was ist denn deine größte Serienfreigabe ?denke mal beim Nexia wirds 15" maximal 16" sein mit 195/50 oder 205/50...das darfste sicherlich weiterfahrn.


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  • | 22.09.2007 23:03

Freigabe laut alten Brief:
155-SR13
175/70-13
185/60-14

Und dann hab ich noch eine Bestätigung direkt vom Hersteller, daß folgende Größen gefahren werden dürfen:
155R13 78S oder 175/70R13 78S auf Felge 5,5x13 ET 49 oder auf Alufelge Exip 5,5x13 ET 38
oder
175/65R14 82S oder 185/60R14 78S auf Felge 5,5x14 ET 49 oder Alufelge Intra/Exip 5,5x14 ET 49

Gültig für alle Nexia mit 75 PS und 1,5 Liter Hubraum
Nur fahr ich ja jetzt einen 2.0 mit 150 PS
Da liegt mein Bedenken...
Und außerdem ist z.B. die Eintragung eines Fahrwerks in Abhängigkeit von der Bereifung und andersrum. Wenn man also eines der beiden Sachen wechselt muß das andere in Verbindung mit dem neuen wieder erneut abgenommen werden. Verstehste ?


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  • | 22.09.2007 23:12

Ich hab selber 7 verschiedene Rad Reifen/Kombis im Schein ich verstehe schon...;)
ABER du möchtest WINTERRÄDER draufmachen...dh. du guckst was du für ne Vorderachslast hast + deine Eingetragene Höchstgeschwindigkeit danach wählst du deinen Winterreifen aus...und steckst ihn drauf. dir bleiben doch nicht viele Möglichkeiten,machst eben 185/60 14" drauf (das is ne gängige größe un sehr günstig zb. Fulda Kristall is en sehr guter Winterschlappen in der Größe,fahr ich auch un bin sehr zufrieden seit 3j.)


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  • | 23.09.2007 11:35

Da an dem Auto nix mehr Serienmäßig ist, und der aaS bei der Abnahme nur eine Reifen und Felgengröße begutachtet hat, muss alles andere wiederum durch Einzelabnahme genehmigt werden, vor allem wenn es sich um eine Änderung der Bremsanlage handelt.

Die Seriemäßigen Rad-Reifenkombinationen gelten nur bei Sereinmäßigem Fz oder wenn ein Gutachten einer Änderung die Serienmäßigen RR-Kombis einschließt.

Einige FK-Gewindefahrwerke z.B. beinhalten die Auflage, dass per 21er die Freigängigkeit eines Serienrades erneut begutachtet werden muss und alle anderen gestrichen werden müssen.

Somit liegt der Fall hier klar auf der Hand: Jede RR-Kombi muss per Einzelabnahme begutachtet und positiv bescheinigt werden.

Der aaS kann dabei auch die Einschränkung M&S vornehmen. es darf dann natürlich auch ein niedrigerer Speedindex zusammen mit dem M&S-Geschwindigkeitsaufkleber verwendet werden.


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  • | 23.09.2007 12:14

Zitat:
Zitat von gringo
Einige FK-Gewindefahrwerke z.B. beinhalten die Auflage, dass per 21er die Freigängigkeit eines Serienrades erneut begutachtet werden muss und alle anderen gestrichen werden müssen.
1.Wenn er ne 14" Bremsanlage hat kann er eben nur ab 14" Räder montieren ..:034
2.Wer sich das Fahrzeug abnehmen lässt und nicht darauf achtet das die alten größen übernommen werden...selber schuld:034
im alten Schein bzw. Brief steht das unter Ziff.33 Bemekungen un dann Ziff.22.u23. "auch moegl" .....dh.die Serienkombinationen verschwinden keineswegs es kommt nur eine Neue dazu...und wenn man en bisschen schlau ist kann man ja auch gleich danach fragen bzw. es sichen eben noch eintragen lassen fürn Winter
und auch in der neuen Zulassungsbescheinigung kann man nach wie vor alles mit übernehmen lassen....;)
Und jetzt mal ganz davon abgesehn...wer wird in der Praxis was dagegen sagen wenn man im Winter mit Winterrädern unterwegs ist....
:rolleyes: (sicherlich muß er eine größe draufmachen die passt das ist doch klar)

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