Alu Felgen 10x18 Zoll ET18 - Seite 1

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  • | 15.09.2007 09:33

Hallo Leute....

Mal ne Frage.... dürfen Felgen im Radhaus schleifen? Ein Freund von mir hat sein Auto so tiefergelegt das die Reifen so schleifen, das innen das Blech schon freigeschliffen ist.
Alles aber eingetragen !!!


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  • | 15.09.2007 10:05

nein , natürlich nicht


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  • | 15.09.2007 10:10

Warum ist dann eingetragen ?? Und das auch noch von einem BW TÜV....


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  • | 15.09.2007 10:21

Wenn zum Zeitpunkt der Eintragung nichts geschliffen hat und alle anderen Punkte auf der Prüfliste ohne Beanstandung waren, spricht doch nichts gegen die Eintragung.

Frag' doch mal Deinen Freund, was er nach der Eintragung gemacht hat.
Schraubfahrwerk drinnen? hat er evtl. "nachjustiert"?
Oder hat er die Eintragung der Felgen zusammen mit einem neuen Fahrwerk machen lassen?
Evtl. haben sich dann die Federn gesetzt (vielleicht ein Stück zu viel)?


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  • | 15.09.2007 10:26

Wir haben das Original Fahrwerk zwischenzeitlich wieder rein gemacht, aber die Reifen scheifen immer noch im Radkasten. Gut das Fahrwerk war auch ein Dreck... gekürzte Koni Dämpfer und H&R Federn dazu.


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  • | 15.09.2007 10:40

Bin verwirrt.

Das ORIGINAL-Fahrwerk waren gekürzte Konis und H&R-Federn?
Kann ich mir jetzt mal gar nicht vorstellen.
Oder sind Konis und H&R die Komponenten, die jetzt rausgeflogen sind?

Welches Fahrwerk war denn zum Zeitpunkt der Eintragung der Räder drinnen?

Mal ne' andere Theorie: hatte er nach der Eintragung Distanzscheiben verbaut?


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  • | 15.09.2007 10:47

Nein... Das Fahrwerk war mit den Felgen verbaut eingetragen. Als wie die vorderen rausgemacht haben konnten wie die Federn ohne Druck rausmachen. Normal stehen die ja unter Spannung.


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  • | 15.09.2007 11:07

Phantastische Geschichte.

Hab' noch nie gehört, dass Fahrwerksfedern von Marken-Herstellern dermaßen in sich zusammenfallen.
Entweder war's Materialermüdung oder schlicht die falsche Feder für's Fahrzeug (z.B. Federn für'n kleinen 4-Zylinder, der Wagen hat aber einen schweren V6, und dieses ist dem Prüfer bei der Eintragung entgangen).


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  • | 15.09.2007 11:18

Dazu gibts doch Gutachten..... :rolleyes::rolleyes:

Na jedenfalls schleifen Sie nur noch wenn er komplett einschlägt. Gibts ne Richtilinie, wieviel Platz noch sein muss, zwischen Radkasten und Reifen bei Volleinschlag ??


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  • | 15.09.2007 11:32

Zitat:
Zitat von wavekid169
Dazu gibts doch Gutachten..... :rolleyes::rolleyes:
Auch Prüfer sind nur Menschen.

Ob es eine Richtlinie gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich weiß nur von folgendem:
Die Räder sollten bei max. beladenem Fahrzeug (zul. Gesamtgewicht) NICHT schleifen.
Gelegentlich überprüfen das einige Prüfer mit einer Testfahrt.
Ansonsten müssen nur die Auflagen in den Papieren des Fahrwerks (im Zusammenhang mit breiten Felgen-Reifen-Komninationen) erfüllt sein.


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  • | 15.09.2007 11:43

Na dann.. sehen wir mal ob wir noch eine Info dazu von WALPURGIS bekommen...


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  • | 15.09.2007 20:08

kann es sein das im gutachten der rad reifen kombi.ein lenkanschlag nachgerüstet werden muss???aber ansonsten darf es weder schleifen oder sonstiges.es könnte ja auch sonnst e.v der reifen schaden nehmen.


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  • | 15.09.2007 20:15

Für diese Felgen gibt es kein Gutachten... Die kann man nur per Einzelabnahme eintragen lassen.

Aber Du meinst sicher Lenkwinkelbegrenzer ??


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  • | 15.09.2007 20:36

jetzt wo du es sagst (lenkanschlagbegrenzer):)


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  • | 15.09.2007 20:44

Wo kann man sowas kaufen ?? Damit dürfe dann der TÜV auch keine Probleme mehr haben... und schleifen dann auch nichts mehr ??

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