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Hallo Leute.... |
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nein , natürlich nicht |
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Warum ist dann eingetragen ?? Und das auch noch von einem BW TÜV.... |
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Wenn zum Zeitpunkt der Eintragung nichts geschliffen hat und alle anderen Punkte auf der Prüfliste ohne Beanstandung waren, spricht doch nichts gegen die Eintragung. |
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Wir haben das Original Fahrwerk zwischenzeitlich wieder rein gemacht, aber die Reifen scheifen immer noch im Radkasten. Gut das Fahrwerk war auch ein Dreck... gekürzte Koni Dämpfer und H&R Federn dazu. |
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Bin verwirrt. |
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Nein... Das Fahrwerk war mit den Felgen verbaut eingetragen. Als wie die vorderen rausgemacht haben konnten wie die Federn ohne Druck rausmachen. Normal stehen die ja unter Spannung. |
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Phantastische Geschichte. |
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Dazu gibts doch Gutachten..... |
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Zitat: Auch Prüfer sind nur Menschen.Zitat von wavekid169 Dazu gibts doch Gutachten..... Ob es eine Richtlinie gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß nur von folgendem: Die Räder sollten bei max. beladenem Fahrzeug (zul. Gesamtgewicht) NICHT schleifen. Gelegentlich überprüfen das einige Prüfer mit einer Testfahrt. Ansonsten müssen nur die Auflagen in den Papieren des Fahrwerks (im Zusammenhang mit breiten Felgen-Reifen-Komninationen) erfüllt sein. |
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Na dann.. sehen wir mal ob wir noch eine Info dazu von WALPURGIS bekommen... |
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kann es sein das im gutachten der rad reifen kombi.ein lenkanschlag nachgerüstet werden muss???aber ansonsten darf es weder schleifen oder sonstiges.es könnte ja auch sonnst e.v der reifen schaden nehmen. |
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Für diese Felgen gibt es kein Gutachten... Die kann man nur per Einzelabnahme eintragen lassen. |
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jetzt wo du es sagst (lenkanschlagbegrenzer) |
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Wo kann man sowas kaufen ?? Damit dürfe dann der TÜV auch keine Probleme mehr haben... und schleifen dann auch nichts mehr ?? |
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