Hab auto verkauft aber der käufer will es zürcuk geben
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hallo leute ich hab da mal ne frage, |
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du kannst das auto doch abmelden wenn es auf deinen namen angemeldet ist! dann is es sein prob.!! zurück nehmen musst du es nur wenn du quasi ein richtiger händler bist, weil dann sind da 6monate gewährleistung drauf! |
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Wieso meldest du das Auto nicht ab ? |
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richtig immer erst abmelden , und dann verkaufen . damit ist mann immer auf der sicheren seite . gruss stefan |
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steht zufällig im kaufvertrag drin bis wann er ihn abmelden muss? darauf kannst du ihn nämlich festnageln. ansonsten kannste ihm sagen gekauft wie gesehn sofern du keine mängel verschwiegen hast und er aber danach gefragt hat. |
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Grauzone! Denk ich mir |
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so hab mich gerad mal nen bissl schlau gemacht. gab ja ne änderung im fernabsatzgesetz. deswegen schreibt mitlerweile auhc jeder bei ebay verkauf unter ausschluss jeglicher gewährleistung, weil nach neuem gesetz auch der privatmann 24 monate auf die verkaufte sache gewärhrleistung geben muss. zuzüglich 2 wochen rückgaberecht. der unterschied zum händler besteht nur darin, dass der verkäufer diese ausschließen kann wenn er in seinen kaufvertrag schreibt: gekauft wie gesehn oder unter ausschluss jeglicher gewährleistung. dann bist du fein aus der sache raus. jetzt ist die frage stand sowas in deinem kaufvertrag drin? wenn ja glück gehabt wenn nicht haste nen problem, |
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hallo mein schwager musste seinen auch mal zurück nehmen,weil er im vertrag drinn stehen hatte gekauft wie gesehen.rücksprache mit anwalt ergab:gekauft wie gesehen zählt nicht.nur aussdrückliches wie,privat mann laut eu-keine rückgabe oder gewährleistung sollte drin stehen,dann wäre man auf der richtigen seite,LAUT ANWALT. |
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