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Bist du vom Fach ? |
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Zitat: Eher nicht, denn das mit dem Standgeräusch ist Humbug.
Bist du vom Fach ? |
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was ist daran humbug? |
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Genau. Die Prüf- und Genehmigungsvorschriften sehen zwar nur Werte für das Fahrgeräusch vor, jedoch sind unter dem Gesichtspunkt Geräuschentwicklung das Stand- und das Fahrgeräusch untrennbar miteinander verknüpft. Zitat: Beurteilung der Geräuschentwicklung unterliegt freier richterlicher Beweiswürdigung. BGH, 4. Strafsenat, Beschluss vom 30. 6. 1977, 4 StR 689/76, VerkMitt 1978 Nr 1: Ob die Geräuschentwicklung eines Kfz oder Anh das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß übersteigt, unterliegt freier richterlicher Beweisführung. (770) Zitat: Feststellung des „Standes der Technik“ auch ohne exakte Messung. OLG Zweibrücken, Ss 63/78, VerkMitt 1978 Nr 101: Die Feststellung, dass die Geräuschentwicklung „das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß“ übersteigt, setzt eine exakte Messung nicht voraus, kann vielmehr auch auf Grund von Zeugenaussagen getroffen werden (Aufgabe der Senatsrechtsprechung in VRS 53,56 im Anschluss an BGH VRS 53,244). (807) Zitat: Dass es für das Standgeräusch keine Grenzwerte gibt ist insoweit schon richtig, aber mit einem zu hohen Standgeräusch kannst du dir eine Untersagung der Weiterfahrt, Ausnahme: direkte Fahrt in die nächste Werkstatt einhandeln, da erheblicher Mangel in anlehnung an §29/Anl. VIII StVZO einhandeln, ebenso wie ein Eröschen der Betriebserlaubnis. Und das würde ich nicht "nicht reglementiert" nennen.
Die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fz mit der „Nahfeldmeßmethode“ ist ein geeignetes Mittel zur Kontrolle u Ermittlung von besonders lauten, meistens manipulierten Fz. Um den prüfenden Stellen den Vergleich der Meßwerte zu erleichtern, wird künftig der in den FzPapieren anzugebende Standgeräuschwert nach der Nahfeldmeßmethode ermittelt |
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Oh Gott... jetzt verstehe ich gar nichts mehr.... |
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Jepp. |
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Das ist ja echt Klasse und total logisch. |
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Zitat: Yoh, Mann, mir auch, aber mit Eis
Zitat von walpurgis Na ja, Rum, wem Rum gebührt... |
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Zitat: Dann beantworte mir nach der ganzen Diskussion mal eine Frage nur als Bsp.Zitat von walpurgis Jepp.Es gibt in Deutschland zb. eine Unmenge historischer sowie aktueller Rennsportfahrzeuge etwa Rallye und Tourenwagen...mit straßenzulassung....wie um alles in der Welt würden die ihre Plakette bekommen wenn alles mit rechten Dingen zugehn würde ich bin sehr oft auf Rennveranstaltungen un viele Fahrzeuge sind so laut das man sein eigenes Wort nicht versteht...was ja auch völlig normal ist bei dem Aufbau der Abgasanlagen (sonst würden sie ja nie ihre Leistung bringen) ich meine alle sind vor dem Gesetz gleich... oder hab ich da was falsch verstanden...jeder der mal auf diesen veranstaltungen unterwegs ist weiß wie es dort zugeht auch bei fahrzeugen mit straßenzulassung das passt vorne und hinten nicht zusammen mit dem was gefordert wird...womit wir wieder in der Grauzone wären oder... |
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Zitat: Und das gilt für das stehende Fahrzeug im Standgas ?
Zitat von walpurgis Jepp. |
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Nein. Vollsegel auf Halbmast, aber dafür den Spinnaker voll draußen. Wie will man sonst ein Standgeräusch messen ?... |
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lol |
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Ja. Beim Messen sind noch ein paar Dinge zu beachten wie z.B. der Abstand zu Gebäuden und das Umgebungsgeräusch. Liegt die Nenndrehzahl über 5000 U/min, dann wird aus halber Nenndrehzahl abgetourt. |
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Super erklärt !! |
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Nun gut. " Nicht reglementiert" sollte bedeuten: Nicht mit gesetzlich festgelegten Grenzwerten. Oberflächlich ausgedrückt. Deswegen noch lange kein "Humbug..." Zitat: Meinte ich auch so. Dass es für das Standgeräusch keine Grenzwerte gibt ist insoweit schon richtig Auf diese Urteile würde ich mich allerdings nicht stützen (auch wenn sie als Erläuterungen 12 und 13 zu §49 StVZO aufgeführt sind), wenn ich ein Fz wegen zu hohem Standgeräusch stilllegen würde, wenn ich Rennleiter wäre( was ich aber nicht bin.) Wenn dann eine Fahrgeräuschmessung einen Wert ergibt, der OK ist, war die Stilllegung, sofern sie alleine deswegen erfolgte, anscheinend nicht gerechtfertigt, weil die gesetzlich geltenden Geräuschwerte eingehalten wurden. Nur gibt es in der deutschen Gesetzgebung mit Europäischem Flair eben ein bisserl viel Gummi, wo sich manch Einer einen Sachverhalt so hinbiegen kann, dass es in die Richtung läuft, die von eben Jenem beabsichtigt ist.( Nein, nicht du,walpurgis! Ich meine die juristische Fakultät. ) Es gibt durchaus auch Standgeräuschwerte von 100 dB beim Murcielago, Fahrgeräusch 75 dB. Mit EG-BE. 100 dB ist saulaut, keine Frage. Wenn diese Kiste an dir vorbeiröhrt, empfindest du das als saulaut. Und würdest das auch vor Gericht bezeugen. Aber mit 75 dB werden nun mal die geltenden Grenzwerte eingehalten. Ja, in dem Fall stehen die 100dB in den Papieren drin. Nein, ich besitze dieses Fahrzeug nicht. Zitat: Bei Krafträdern ja ( nach 78/1015/EWG, ersetzt durch 97/24/EG Kapitel 9)Liegt die Nenndrehzahl über 5000 U/min, dann wird aus halber Nenndrehzahl abgetourt. Bei PKW nicht. Da gelten nach 70/157EWG immer 3/4 Nenndrehzahl. Zitat: Eben. Und mit Fahrgeräuschmessung als Beweissicherung ist man halt nicht so angreifbar vom Anwalt des Benachteiligten. 30 Jahre alte Urteile hin,Rechtssprechung her.Der Sachverständige ist auf eine Messung angewiesen Wenn ich mich abermals zu oberflächlich ausgedrückt oder in einer Einschätzung etwas danebengelegen habe, möge er etwas nachsichtiger sein.. Ich lerne gerne dazu. Und die Forengemeinde sicherlich ebenfalls... |
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