Auspuffanlage Lautstärke - Seite 2

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  • | 23.08.2007 06:22

Die BE erlischt, weil sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert. Nachzulesen in der StVZO.

geräuschverhalten kann ich absolut verstehen,aber warum sollte sich das abgasverhalten verschlechtern wenn der mittelschalldämpfer fehlt?ich mach seid zehn jahren abgasprüfungen zur überprüfung der au-fähigkeit und hab dabei noch nicht eine anlage gehabt die auch ohne mittelschalldäpfer die abgaswerte nicht erreichte und auch die regelkreisprüfung einwandfrei funzten.ich selbst hab zb bei meinem umbau am golf zwei auf sidepipe einen zusätzlichen mittelschalldämpfer verbaut weil die anlage ohne endschalldämpfer zu laut war und die abgaswerte entsprechen der norm.falls es hier um leistungssteigerung geht dann dürfte ich ja meinen neuwagen nie wieder straff einfahren oder wie soll mann das nu verstehen?

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  • | 23.08.2007 09:24

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Standgeräusch steht in den Papieren. Wenn es in Wirklichkeit aufgrund technischer Änderungen entsprechend lauter ist -> BE erloschen.
Standgeräusch zählt doch gar nicht, oder wurde da was geändert ?
Es wird doch in bestimmten Drehzahlregionen der DB Wert ermittelt...


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  • | 23.08.2007 16:30

Das Standgeräusch wird bei der Fahrgeräuschmessung mitgemessen und dient als leicht überprüfbare Vergleichsgröße. Liegt das Standgeräusch plus großzügiger Meßtoleranz über dem Wert in den Papieren gilt als erwiesen, dass sich das Abgas-oder Geräuschverhalten verschlechtert hat. Auch vor Gericht.

Zitat:
Es wird doch in bestimmten Drehzahlregionen der DB Wert ermittelt...
Gemessen wird der Maximalwert beim Abtouren aus 3/4 Nenndrehzahl.


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  • | 23.08.2007 16:37

das das nicht okay is worum es hier ursprünglich geht is verständlich, aaaaber: zumindest früher hab ich noch nie erlebt das wenn ich mir einen sportauspuff eintragen lassen die auch die db zahl ändern, geschweige denn überhaupt messen, was ja auch parktisch kaum bezahlbar wäre....so gesehen is das doch kaum noch nachvollziehbar, natürlich ausgenommen der wert liegt über dem zulässigen im allgemeinen! aber ob ich nu 75 oder 85 db habe und das auch "normal" is kann doch keiner mehr sagen bzw wissen! ( die werte sind nu einfach mal frei erdacht, kennt mich mit den werten nicht wirklich aus , hoffe aber trotzdem verstanden zu werden ;) )


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  • | 23.08.2007 16:45

Dafür gibt es ja die Prüfzeugnisse (ABE, TG). Bei deren Erstellung wurde die Geräuschmessung durchgeführt. Das Geräusch darf sich Rahmen der Grenzwerte, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren, verschlechtern. Dann werden aber die neuen, etwas höheren Werte bei der Abnahme in die Papiere übernommen.

Grundsätzlich liegt eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens nur dann vor, wenn die Erstzulassungs-Grenzwerte überschritten werden.

10 dB sind übrigens eine Menge. Plus 3 dB beteutet eine Verdopplung des Schalldruckpegels, +10 dB entspricht einer Verdopplung der "Lautheit", also der subjektiv empfundenen Lautstärke.


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  • | 23.08.2007 19:50

Zitat:
Zitat von walpurgis
Dafür gibt es ja die Prüfzeugnisse (ABE, TG). Bei deren Erstellung wurde die Geräuschmessung durchgeführt. Das Geräusch darf sich Rahmen der Grenzwerte, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren, verschlechtern. Dann werden aber die neuen, etwas höheren Werte bei der Abnahme in die Papiere übernommen.

Grundsätzlich liegt eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens nur dann vor, wenn die Erstzulassungs-Grenzwerte überschritten werden.

...
Hast du da im 3.Satz vielleicht ein NICHT vergessen ? Ansonsten versteh ich das Gesetz und den Text hier nicht.

Und welche Grenzwerte liegen für EZ 1996 an ? Die in dem Fahrzeugschein oder ein genereller Grenzwert ?
Bitte um Aufklärung, Danke


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  • | 23.08.2007 20:38

80db

http://www.umweltbundesamt.de/verke..-verkehr.htm#rg

Ich denke Walpurgis meint das so, das Fahrzeug hat 75 db..., lt. Zulassung erlaubter Grenzwert 80 db, durch Umbau Verschlechterung von 75 auf 80 db, aber halt noch Einhaltung des Grenzwertes....

Find ich aber auch unlogisch... ;)


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  • | 24.08.2007 18:23

Also ich vermute das der TÜV gar keine geänderten Werte eingetragen hat. Denn soweit ich weiss, ist das der Wert der Serienanlage und nicht die der jetzt verbauten. Allerdings ist Sie eingetragen !!

Gutachten würde mich mal interresieren, was da drin steht, aber das habe ich nicht.

Wie laut sind eigentlich so Standardanlagen etwa ??

Gruß Peter


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  • | 24.08.2007 18:36

Hab hier das Gutachten dazu. Die Geräusche ändern sich durch die Anlage nicht.

Zitat:
Die Geräuschmessungen erfolgten gemäß RREG 70/157/EWG in der Fassung 1999/101/EWG.
Die Werte, die anlässlich der Erteilung der Betriebserlaubnis für den im Teilegutachten beschriebenen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Fahr- und Standgeräusches zugrunde lagen, wurden nicht überschritten.


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  • | 24.08.2007 18:46

Zu welchem Fahrzeug und welcher Anlage ist dieses Gutachten..

Ist das für meinen S6 mit der BN-Pipes Anlage ??

Jedenfalls dröhnt Sie ganz schön... Aber ich habe mich mit einem Freund (Dipl. Ing. für Maschienenbau und eigener Werkstatt) meinte, das sich auch durch den Mittelschalldämpfer der Geräuschpegel nicht besonderst ändern würde, da wie oben GARETT geschrieben hat so korrekt ist.

Ich habe ja von der Technik keine Ahnung.....


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  • | 24.08.2007 18:51

Zitat:
Zitat von walpurgis
..
Zitat:
Die Geräuschmessungen erfolgten gemäß RREG 70/157/EWG in der Fassung 1999/101/EWG.
Die Werte, die anlässlich der Erteilung der Betriebserlaubnis für den im Teilegutachten beschriebenen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Fahr- und Standgeräusches zugrunde lagen, wurden nicht überschritten.
Sowas ähnliches steht im Gutachten von meinem Bastuck-Topf auch drin:
Zitat:
Die Prüfungen wurden gem. Anhang II der EG-Richtlinie 70/157/EWG in der Fassung vom 10.11.1992 durchgeführt
Ergebnis der Prüfungen:
Die Messungen der Geräuschwerte ergab keine über die zulässigen Meßtoleranzen hinausgehenden Änderungen gegenüber den Serienfahrzeugen.
Die Änderung des Abgasgegendruckes betrug nicht mehr als 25%.
Eine Änderung des Abgasverhaltens ist nicht zu erwarten.
Die serienmäßige Einstufungen bleiben erhalten.
Dennoch ist der Auspuff lauter als Serie und die ermittelten Werte wurden auch eingetragen bei der Einzelabnahme.


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  • | 24.08.2007 21:20

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Dennoch ist der Auspuff lauter als Serie und die ermittelten Werte wurden auch eingetragen bei der Einzelabnahme.
Ich behaupte mal, wenn die höher sind als die Grenzwerte, dann nützt auch die Einzelabnahme nich viel...


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  • | 24.08.2007 22:59

Zitat:
Zu welchem Fahrzeug und welcher Anlage ist dieses Gutachten..
Ist das für meinen S6 mit der BN-Pipes Anlage ??
Das ist das einzige Gutachten von BN-Pipes für den S6.

Wobei, wenn wirklich Töpfe durch Rohre ersetzt sind, hat das Gutachten keinerlei Bedeutung mehr und der Geräuschpegel kann sich deutlich erhöhen.


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  • | 24.08.2007 23:04

Na ja.. Hauptsache die Abgase verschlechtern sich nicht... Oder ??

Das ist auch für den C4... S6 gibts ja auch in anderen Modellen....


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  • | 24.08.2007 23:08

Zitat:
Na ja.. Hauptsache die Abgase verschlechtern sich nicht... Oder ??
Die BE ist so oder so erloschen. Ich weiß ja nicht, WIE laut der Auspuff wirklich ist, aber es kann ja nichts schaden, an deine erwachsenen Mitmenschen zu denken, denen der Krach ernsthaft auf die Nerven gehen könnte.

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