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Die BE erlischt, weil sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert. Nachzulesen in der StVZO. |
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Das Standgeräusch wird bei der Fahrgeräuschmessung mitgemessen und dient als leicht überprüfbare Vergleichsgröße. Liegt das Standgeräusch plus großzügiger Meßtoleranz über dem Wert in den Papieren gilt als erwiesen, dass sich das Abgas-oder Geräuschverhalten verschlechtert hat. Auch vor Gericht. Zitat: Gemessen wird der Maximalwert beim Abtouren aus 3/4 Nenndrehzahl.
Es wird doch in bestimmten Drehzahlregionen der DB Wert ermittelt... |
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das das nicht okay is worum es hier ursprünglich geht is verständlich, aaaaber: zumindest früher hab ich noch nie erlebt das wenn ich mir einen sportauspuff eintragen lassen die auch die db zahl ändern, geschweige denn überhaupt messen, was ja auch parktisch kaum bezahlbar wäre....so gesehen is das doch kaum noch nachvollziehbar, natürlich ausgenommen der wert liegt über dem zulässigen im allgemeinen! aber ob ich nu 75 oder 85 db habe und das auch "normal" is kann doch keiner mehr sagen bzw wissen! ( die werte sind nu einfach mal frei erdacht, kennt mich mit den werten nicht wirklich aus , hoffe aber trotzdem verstanden zu werden ) |
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Dafür gibt es ja die Prüfzeugnisse (ABE, TG). Bei deren Erstellung wurde die Geräuschmessung durchgeführt. Das Geräusch darf sich Rahmen der Grenzwerte, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren, verschlechtern. Dann werden aber die neuen, etwas höheren Werte bei der Abnahme in die Papiere übernommen. |
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Zitat: Hast du da im 3.Satz vielleicht ein NICHT vergessen ? Ansonsten versteh ich das Gesetz und den Text hier nicht.Zitat von walpurgis Dafür gibt es ja die Prüfzeugnisse (ABE, TG). Bei deren Erstellung wurde die Geräuschmessung durchgeführt. Das Geräusch darf sich Rahmen der Grenzwerte, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren, verschlechtern. Dann werden aber die neuen, etwas höheren Werte bei der Abnahme in die Papiere übernommen. Grundsätzlich liegt eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens nur dann vor, wenn die Erstzulassungs-Grenzwerte überschritten werden. ... Und welche Grenzwerte liegen für EZ 1996 an ? Die in dem Fahrzeugschein oder ein genereller Grenzwert ? Bitte um Aufklärung, Danke |
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80db |
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Also ich vermute das der TÜV gar keine geänderten Werte eingetragen hat. Denn soweit ich weiss, ist das der Wert der Serienanlage und nicht die der jetzt verbauten. Allerdings ist Sie eingetragen !! |
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Hab hier das Gutachten dazu. Die Geräusche ändern sich durch die Anlage nicht. Zitat:
Die Geräuschmessungen erfolgten gemäß RREG 70/157/EWG in der Fassung 1999/101/EWG. Die Werte, die anlässlich der Erteilung der Betriebserlaubnis für den im Teilegutachten beschriebenen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Fahr- und Standgeräusches zugrunde lagen, wurden nicht überschritten. |
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Zu welchem Fahrzeug und welcher Anlage ist dieses Gutachten.. |
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Zitat: Sowas ähnliches steht im Gutachten von meinem Bastuck-Topf auch drin:Zitat von walpurgis ..Zitat: Die Geräuschmessungen erfolgten gemäß RREG 70/157/EWG in der Fassung 1999/101/EWG. Die Werte, die anlässlich der Erteilung der Betriebserlaubnis für den im Teilegutachten beschriebenen Fahrzeugtyp hinsichtlich des Fahr- und Standgeräusches zugrunde lagen, wurden nicht überschritten. Zitat: Dennoch ist der Auspuff lauter als Serie und die ermittelten Werte wurden auch eingetragen bei der Einzelabnahme.
Die Prüfungen wurden gem. Anhang II der EG-Richtlinie 70/157/EWG in der Fassung vom 10.11.1992 durchgeführt Ergebnis der Prüfungen: Die Messungen der Geräuschwerte ergab keine über die zulässigen Meßtoleranzen hinausgehenden Änderungen gegenüber den Serienfahrzeugen. Die Änderung des Abgasgegendruckes betrug nicht mehr als 25%. Eine Änderung des Abgasverhaltens ist nicht zu erwarten. Die serienmäßige Einstufungen bleiben erhalten. |
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Zitat: Ich behaupte mal, wenn die höher sind als die Grenzwerte, dann nützt auch die Einzelabnahme nich viel...
Zitat von Dagobert_Berlin Dennoch ist der Auspuff lauter als Serie und die ermittelten Werte wurden auch eingetragen bei der Einzelabnahme. |
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Zitat: Das ist das einzige Gutachten von BN-Pipes für den S6.Zu welchem Fahrzeug und welcher Anlage ist dieses Gutachten.. Ist das für meinen S6 mit der BN-Pipes Anlage ?? Wobei, wenn wirklich Töpfe durch Rohre ersetzt sind, hat das Gutachten keinerlei Bedeutung mehr und der Geräuschpegel kann sich deutlich erhöhen. |
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Na ja.. Hauptsache die Abgase verschlechtern sich nicht... Oder ?? |
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Zitat: Die BE ist so oder so erloschen. Ich weiß ja nicht, WIE laut der Auspuff wirklich ist, aber es kann ja nichts schaden, an deine erwachsenen Mitmenschen zu denken, denen der Krach ernsthaft auf die Nerven gehen könnte.
Na ja.. Hauptsache die Abgase verschlechtern sich nicht... Oder ?? |
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