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Zitat: und wie beweist du dann z.b. im schadenfall wie hier was abgemacht wurde und was nicht? anderes beispiel, meine mutter wurde mal von einem telefonanbieter angerufen der ihr sonst was erzählte und eine woche später bekam sie post sie hätte am telefon zugesagt sie wollte den vertrag und müsse nun dafür bezahlen bzw kann erst dann kündigen sobald 12 Monate mindeslaufzeit vorrüber sind. Der Anwalt sagte damals dass man das einfach ignorieren soll und als die schreiben nicht aufhörten schrieb er zurück er will den unterschriebenen vertrag als kopie haben, seitdem hat man nie wieder was gehört?Zitat von gnmpf74 Zitat: Falsch!! In Deutschland ist für einen Vertrag grundsätzlich keine Form vorgeschrieben. Diese können sowohl mündlich, als auch schriftlich, sogar durch stillschweigend hingenommenes Handeln durch den anderen geschlossen werden. Ausnahme: Grundstückskauf- und Eheverträge, die müssen notariell beglaubigt werden, Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht und Wohnungsmietverträge. Zitat von Turbomanu naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift. @unfallbauer: Warum hast du nicht vor Übernahme des Leihfahrzeugs nach nem Leihvertrag gefragt??? vor nem jahr war ich bei carline tuning wo sich ein kunde masslos aufregte dass beim kotflügelziehen der lack aufplatzte (klar mit sowas muss man rechnen). Der Kunde sagte Carline soll ihm einen Zettel zeigen wo er auf das Risiko hingewiesen hat als er den Auftrag entgegennahm dass Schäden am lack auftreten können. Er zeigte ihm seine AGB wo es tatsächlich drinstand, der Streit eskalierte und es gab eine Schlägerei im Carline-Ladenlokal (kein witz,ich war Zeuge und musste auch aussagen). Später verlor Carline den Prozess weil er zwar seine AGB aushängen hatte, für den Auftrag aber keine Unterschrift unter einem Satz wie Die Karosseriearbeiten erfolgen unter unseren AGB. Wird wohl schwierig sein das ganze Thema ist vielleicht auslegungssache bzw je nach Schaden anders. Das was Leitwolf sagt hab ich auch schon gehört, hier wiederspricht sichs aber zweimal absolut deutlich. |
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@Turbomanu: das hat nichts mit der Gültigkeit von mündlich abgeschlossenen Verträgen zu tun. Diese sind gültig! Ob sich die Vertragsparteien wirklich daran halten und ob ein solcher Vertrag nun wirklich zustande gekommen ist, ist doch ein ganz anderes paar Schuhe! Aus diesem Grunde sollte man Verträge schriftlich fixieren, wg der Beweislast. Trotzdem sind mündliche Verträge gültig. Oder machst du am Büdchen um die Ecke nen schriftlichen Kaufvertrag über ne Schachtel Kippen??? Ist auch ein Vertrag, nämlich ein Kaufvertrag. Wenn du bei Aldi ne Packung Eier aufs Band legst und wortlos bezahlst, is das auch nen Vertrag, der sogar fast ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Am besten holst du dir mal das "Lexikon der Rechtsirrtümer" und "Das neue Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker, ist sehr informativ... |
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Moinsen...I |
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Zitat: so hab ich auch grad gedacht... Zitat von Waldapotheker74 Schönes Gutachten mit SEINEM Sachverständigen gemacht, und fett mit der versicherung abgerechnet.Und Sein Geselle darf den Wagen nebenbei wieder flott machen. Der Händler bekommt das Geld von deinem wagen, das geld von deiner versichrung für den leihwagen, und noch die kohle von seiner versicherung für den unfallschaden am leihwagen....besser gehts nicht. obwohl das aber nichts daran ändert, dass wenn die mit SB versichert wären er die wahrscheinlich zahlen müsste, was ja aber nun laut mündlicher Aussage nicht so ist. Da würd ich mich erstmal drauf berufen... |
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anwalt sagt, ich soll mich auf seine müdliche aussage berufen dass die wagen vollkasko ohne sb versichert sind und erstmal abwarten was er sagt, bzw ob etwas an forderungen kommt. wenn was kommt, anwalt bescheid sagen |
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er meinte nun am tel VK mit 500 euro sb... |
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