Unfall mit leihwagen, ohne unterschriebene papiere - Seite 2

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  • | 12.08.2007 14:01

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Zitat:
Zitat von Turbomanu
naja in deutschland gelten verträge immer noch erst mit unterschrift.
Falsch!! In Deutschland ist für einen Vertrag grundsätzlich keine Form vorgeschrieben. Diese können sowohl mündlich, als auch schriftlich, sogar durch stillschweigend hingenommenes Handeln durch den anderen geschlossen werden. Ausnahme: Grundstückskauf- und Eheverträge, die müssen notariell beglaubigt werden, Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht und Wohnungsmietverträge.

@unfallbauer: Warum hast du nicht vor Übernahme des Leihfahrzeugs nach nem Leihvertrag gefragt???
und wie beweist du dann z.b. im schadenfall wie hier was abgemacht wurde und was nicht? anderes beispiel, meine mutter wurde mal von einem telefonanbieter angerufen der ihr sonst was erzählte und eine woche später bekam sie post sie hätte am telefon zugesagt sie wollte den vertrag und müsse nun dafür bezahlen bzw kann erst dann kündigen sobald 12 Monate mindeslaufzeit vorrüber sind. Der Anwalt sagte damals dass man das einfach ignorieren soll und als die schreiben nicht aufhörten schrieb er zurück er will den unterschriebenen vertrag als kopie haben, seitdem hat man nie wieder was gehört?
vor nem jahr war ich bei carline tuning wo sich ein kunde masslos aufregte dass beim kotflügelziehen der lack aufplatzte (klar mit sowas muss man rechnen). Der Kunde sagte Carline soll ihm einen Zettel zeigen wo er auf das Risiko hingewiesen hat als er den Auftrag entgegennahm dass Schäden am lack auftreten können. Er zeigte ihm seine AGB wo es tatsächlich drinstand, der Streit eskalierte und es gab eine Schlägerei im Carline-Ladenlokal (kein witz,ich war Zeuge und musste auch aussagen). Später verlor Carline den Prozess weil er zwar seine AGB aushängen hatte, für den Auftrag aber keine Unterschrift unter einem Satz wie Die Karosseriearbeiten erfolgen unter unseren AGB.
Wird wohl schwierig sein das ganze Thema ist vielleicht auslegungssache bzw je nach Schaden anders. Das was Leitwolf sagt hab ich auch schon gehört, hier wiederspricht sichs aber zweimal absolut deutlich.

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  • | 12.08.2007 14:04

Ja genau...es reicht, wenn die AGBs offen einsichtig ausgehängt werden, dafür muss ich die AGBs nicht mit Unterschrift akzeptieren ;) sowas muss ich nur bei Inetkäufen o.ä machen...
Sobald ich im Laden was kaufe, akzeptiere ich deren AGBs!


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  • | 12.08.2007 20:16

@Turbomanu: das hat nichts mit der Gültigkeit von mündlich abgeschlossenen Verträgen zu tun. Diese sind gültig! Ob sich die Vertragsparteien wirklich daran halten und ob ein solcher Vertrag nun wirklich zustande gekommen ist, ist doch ein ganz anderes paar Schuhe! Aus diesem Grunde sollte man Verträge schriftlich fixieren, wg der Beweislast. Trotzdem sind mündliche Verträge gültig. Oder machst du am Büdchen um die Ecke nen schriftlichen Kaufvertrag über ne Schachtel Kippen??? Ist auch ein Vertrag, nämlich ein Kaufvertrag. Wenn du bei Aldi ne Packung Eier aufs Band legst und wortlos bezahlst, is das auch nen Vertrag, der sogar fast ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Am besten holst du dir mal das "Lexikon der Rechtsirrtümer" und "Das neue Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker, ist sehr informativ...;)

Und wie Catalunya schon sagt, es reicht, wenn die AGB´s zur Einsicht aushängen und auf diese hingewiesen wird....

Moinsen...I

Ich denke mal da mußt du dir keine sorgen machen....

Im gegenteil, der Händler wir sich freuen.

Schönes Gutachten mit SEINEM Sachverständigen gemacht, und fett mit der versicherung abgerechnet.

Und Sein Geselle darf den Wagen nebenbei wieder flott machen.

Der Händler bekommt das Geld von deinem wagen, das geld von deiner versichrung für den leihwagen, und noch die kohle von seiner versicherung für den unfallschaden am leihwagen....besser gehts nicht.

Normalerweise müßte er sich bei dir bedanken.....:D

Frag doch mal wie es mit ner Provision aussieht.....;)


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  • | 12.08.2007 20:39

Zitat:
Zitat von Waldapotheker74
Schönes Gutachten mit SEINEM Sachverständigen gemacht, und fett mit der versicherung abgerechnet.

Und Sein Geselle darf den Wagen nebenbei wieder flott machen.

Der Händler bekommt das Geld von deinem wagen, das geld von deiner versichrung für den leihwagen, und noch die kohle von seiner versicherung für den unfallschaden am leihwagen....besser gehts nicht.

so hab ich auch grad gedacht...
obwohl das aber nichts daran ändert, dass wenn die mit SB versichert wären er die wahrscheinlich zahlen müsste, was ja aber nun laut mündlicher Aussage nicht so ist. Da würd ich mich erstmal drauf berufen...


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  • | 13.08.2007 12:51

anwalt sagt, ich soll mich auf seine müdliche aussage berufen dass die wagen vollkasko ohne sb versichert sind und erstmal abwarten was er sagt, bzw ob etwas an forderungen kommt. wenn was kommt, anwalt bescheid sagen


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  • | 13.08.2007 21:20

er meinte nun am tel VK mit 500 euro sb...
und dass er von seiner aussage "ohne sb" nichts mehre weiss.

frage is lohnt sich bei 500 euro n streit oder nicht :frage:
einerseits ja 500 is viel geld, wär nur schade, weil ich zu dem händler über nen bekannten gekommen bin.

andererseits wäre es dann erledigt

bin ratlos.. :heul:

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