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Man kann sich den Gutachter immer selber aussuchen !!!!! |
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Hm. |
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das ist der grund warum ich immer sowas über einen anwalt laufen lasse.....da nimm ich mir n gutachter den er mir empfehielt und schon hab ich keine probleme mehr und er regelt alles,inkl nutzungsausfall usw usw |
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Na ja, zweimal denselben Schaden begutachten zu lassen, da wirst du auf den Kosten für das zweite Gutachten sitzen bleiben. |
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Zitat: Das beruhigt mich. Vielen Dank! Zitat von walpurgis Na ja, zweimal denselben Schaden begutachten zu lassen, da wirst du auf den Kosten für das zweite Gutachten sitzen bleiben. Du hättest dir aber den Gutachter selbst raussuchen können. Aber keine Sorge. Im Haftpflichtfall ist der DEKRA-Gutachter vollkommen unabhängig, denn Auftraggeber bist nach wie vor DU. Da das Honor im Übrigen von der Schadenhöhe abhängig iat, hat der Gutachter keinerlei Interesse daran, den Schaden kleinzurechnen. Und ein zweites Gutachten auf Grund eines Lackschadens/kleine Delle hätte ich sich nicht gerechnet. Möchte nur kein Verlustgeschäft machen, einfach nur reparieren.. Der Gutachter hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet, ich hoffe er tut dies morgen früh damit er nachmittags noch vorbeikommen kann. Ich halt' euch, wie immer, auf dem Laufenden.. MfG |
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Zitat: Leider verkehrte Denkweise. Bei einem Unfallschaden ist die Versicherung nicht zwingend verpflichtet den Wert für Neuteile zu zahlen. Je nach alter des Fahrzeuges, dem erkennbaren Zustand etc. können Versicherungen auch den zum Zeitpunkt des Schadens eine anteilige Summe des Neuwertes in Ansatz bringen. Und wenn dem so ist kannst da nüx dran machen.
Zitat von Dr.nos fakt ist wenn ich ein unfall erleide wo es blechschaden gibt möcht ich den wert einer nagelneuen z.b tür kriegen,was auch immer so war.ist doch klar das ich mir dann ne billige vom schrott hole und mir das geld einstecke,wer das nicht macht ist dumm..........ist doch logisch das ich anspruch auf neuteile habedas hat nix mit moral zu tun sondern ist mein gutes recht |
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@maho n beispiel auch wenn ne tür augebeult und gespachtelt werden kann,hab ich anspruch auf ein neuteil,es sei denn es übersteigt den restwert des fahrzeuges,so meinte ich das |
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Nein, das ist so nicht richtig. |
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Tach zusammen (-: |
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Zitat: wie ich müsste es hinnehmen ne tür mit spachtel instandsetzen zu lassen,falls möglich,und hab kein anspruch auf ne neue tür??Zitat von walpurgis Nein, das ist so nicht richtig.Du hast Anspruch auf eine fach- und sachgerechte Reparatur. komisch hat mein anwalt mir damals anders erzählt als ich in der situation war,und hab auch geld für ein neuteil bekommen |
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Zitat: Alles kein Problem...DU! mußt draufzahlen.....na klar hast en schaden un spiel schön den dummen.....echt dafür würd ich net einen Finger krum machenihr habt alle zuviel Kohle...
Zitat von WuschelBMW Naja muss nun ~50 Euro draufzahlen und dafür eine komplett neue Stoßstange inkl. Querlenker-/stange, weiß nicht mehr genau was von beiden.Reparatur wird in unserer Vertragswerkstatt ausgeführt, alles kein Problem. Najo, der Gutachter (komischer Kauz, aber seeehr sehr nett (-: ) |
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Zitat: Instandsetzen und Lackieren ist, wenn von einer Fachwerkstatt durchgeführt, eine gleichwertige Reparatur wie ein Neuteil. Du hast die gleichen Gewährleistungsansprüche (z.B. auf Durchrostung) wie beim Originalteil.wie ich müsste es hinnehmen ne tür mit spachtel instandsetzen zu lassen,falls möglich,und hab kein anspruch auf ne neue tür?? komisch hat mein anwalt mir damals anders erzählt als ich in der situation war,und hab auch geld für ein neuteil bekommen Bei geschraubten Einzelteilen wie Hauben und Türen wird meistens ersetzt. Bei Teilen, die ausgetrennt werden müssen, wie z.B. eine Seitenwand oder eine Dachhaut ist es auch aus technischer Sicht häufig sinnvoller instandzusetzen als auszutauschen. Bei einer einzelnen Macke im Türblatt,welches häufig teilweise instandgesetz werden kann (oberes und unteres Türblatt durch eine Zierleiste getrennt), ist es gegenüber der Versicherung nicht vertretbar, die komplette Tür zu tauschen, auch im Haftpflichtfall nicht. |
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Zitat: Haha du Profi, was hätte ich denn deiner Meinung nach machen sollen?? ^^Zitat von garett Zitat: Alles kein Problem...DU! mußt draufzahlen.....na klar hast en schaden un spiel schön den dummen.....echt dafür würd ich net einen Finger krum machenihr habt alle zuviel Kohle...Zitat von WuschelBMW Naja muss nun ~50 Euro draufzahlen und dafür eine komplett neue Stoßstange inkl. Querlenker-/stange, weiß nicht mehr genau was von beiden.Reparatur wird in unserer Vertragswerkstatt ausgeführt, alles kein Problem. Najo, der Gutachter (komischer Kauz, aber seeehr sehr nett (-: ) Jeder Praktikant hätte erkannt, dass dieser Kratze absolut nichts mit meinem Unfall zu tun hat.. |
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