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Der Heckwischer ist Teil der Bauartgenehmigung ist müsste daher formell ausgetragen werden. |
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Welcher Bauartgenehmigung? |
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Also ich habe keinen Heckwischer mehr am kombi dran und muß mal langsam zum tüv ( bin schon fast nen monat drüber ), mal gucken was der sagt |
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Um mal der eher etwas akademischen Diskussion die Luft aus den Segeln zu nehmen: |
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Nope. Nur Scheibenwischer fehlt,wischt nicht. Punkt 303... |
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Aha. Und ein Scheibenwischer hinten ist also kein Scheibenwischer. Dann werden in Zukunft abgefahrene Reifen hinten auch nicht mehr bemängelt, weil in der RiLi nichts von hinten steht... |
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@ walpurgis mein golf 2 ist von 1986 und da war der heckscheibenwischer noch nicht serienmäßig. darf ich den trotzdem nicht wegmachen? |
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"Scheibenwischer links/rechts" ...ah ja. |
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Seit wann steht es denn dem Fahrzeughalter frei, ob er Mängel beheben will oder nicht ? |
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Zitat: es steht einem fzg-halter immer frei, festgestellte mengel beheben zu lassen oder nicht, ansonsten wären die prüforganisationen ja gez ähnlich ob man dann allerdings die plakette(n) bekommt ist eine andere sache...Zitat von walpurgis Seit wann steht es denn dem Fahrzeughalter frei, ob er Mängel beheben will oder nicht ?Wobei ich dir Recht gebe, dass in der Praxis dem Kunden Recht gegeben würde, aber aus anderen Gründen und nicht weil er im Recht ist. und eine beschwerde gegen eine hu prüfung einzulgen, da diese total übrzogen streng, oder halbherzig/nachlässig durchgeführt wurde kann schon sinn machen, vorallem, wenn der aas sich nicht wirklich auskennt und fast neue bremsbeläge als verschlissen einstuft, als bsp nehme man die bremsbeläge einer mb m-klasse altes modell w163 hinten, man betrachte sich diese im neuzustand und wird feststellen, diese haben gerade mal eine reibfläche von etwas mehr als einem! cm neu. identisch sieht es bei den bremsbacken der a-klasse in der trommel aus, wenn man diese durch das "guckloch" betrachtet sieht man ca 0,5 -0,7 mm straken bremsbelag, ergo verschlissen? falsch, neu und jetzt erzähl mir einer, ich darf bzw soll da keine beschwerde einlegen und einfach weil der aas bei der hu sagt is hin, das so hinnehmen und muss! neu machen wo doch neu und vollkommen i.o. ist. in diesem fall steht es mit wohl frei den "mangel" nicht beheben zu lassen habe aber trotzdem ein recht auf meine plakette... |
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Ich habe nicht gesagt, dem Halter steht es frei, Mängel beheben zu lassen. |
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So sehe ich das auch...freundlich zu den Freundlichen bleiben un man hat keine Probleme! fahre jetzt seit 4j. mit gecleanter Heckklappe und es hat wirklich noch nie! einer was gesagt-ergo: über gewisse Dinge braucht man sich echt keine gedanken zu machen...meist erledigen sich solche Kontrollen eh schon wenn man en dicken A4 Hefter mit allen kram rausreicht |
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Mich hat da auch nie jemand drauf angesprochen, ich hatte den Heckwischer aber damals austragen lassen. Diese peniblen Eintragungen haben mir warscheinlich viel ärger erspart, schon allein weil so gut wie keiner der Polizisten das im Schein fand was er suchte. Das musste ich denen dann zeigen wo es im Schein steht. |
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*lol* Mit Motorhaubenverlängerung.... sehr geil... und nun? 90% vom Scheinwerer abgedeckt oder was? die kannste dir schenken.... genauso ist der Teil: Ziff 27,28 u 29 streichen sowie die letzten 2,5 Zeilen völlig überflüssig.... und viel steht bei dir noch ni drin.... |
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