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So, den Liefertermin "Ende des Monats" kriege ich schriftlich. Wenn die dann net liefern, gibbet ne Mahnung wg Lieferverzug, danach schaun mer mal weiter. Hab als "Entschädigung" erstmal noch Zubehör für umme obendrauf bekommen. Meine Rechte lass ich aber davon unberührt. Wenn die net liefern können, dann tret ich vom Vertrag zurück, zzgl. bisher gezahlte Finanzierungs-Zinsen. |
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dadurch, dass sie dir das schriftlich geben, haben sie sich selbs gemahnt! eine erneute mahnung deinerseits ist dann nicht mehr nötig! |
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Zitat: Falsch, er hat ja noch nix schriftlich Hier mal was zum "unverbindlichen Liefertemin"Zitat von .:Querulant:. dadurch, dass sie dir das schriftlich geben, haben sie sich selbs gemahnt! eine erneute mahnung deinerseits ist dann nicht mehr nötig!http://www.das-rechtsportal.de/rech../4lieferung.htm Wie ich bei meinem ersten Post schon erwähnte ist der Lieferant erst nach Anmahnung im Lieferverzug, selbst wenn er die sechs Wochen Frist hat verstreichen lassen. MFG HAIDUK |
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Zitat: wat ist da denn "nicht schriftlich"? Die Angabe eines neuen Liefertermin gilt als sogn. Selbstmahnung! Diese ist verpflichtend! Sie kommt einer Mahnung bezw. einer Fristsetzung gleich! Vergl. hierzu die Ausführungen von Kropholler "Studienkommentar BGB" §286 RN4 Zitat von gnmpf74 So, den Liefertermin "Ende des Monats" kriege ich schriftlich. Das Ankündigen eines neuen Leistungstermins fällt somit unter den Fall des §286 II Nr.4! Was glaubst du was ich die letzten Wochen in Hinblick auf meine Klausur zum Thema Schuldrecht, die ich am FR schreiben werde, so gemacht habe? Also da kannst du mich mit Links zuschmeißen wie du willst! Das Ankündigen eines neuen Leistungstermins kommt einer Mahnung gleich! echt... wie ich schon sagte, wenn man das mit Recht-A- und Recht-B-Schein alles so einwandfrei lösen könnte bräuchte keiner mehr einen Juristen! Was glaubst du wohl wie umfangreich die das bei euch BWLern machen und wie ausgeweitet soetwas in einem Jurastudium vermittelt wird? Sieh einfach ein, dass es auch Leute gibt, die sich mit einem Thema besser auskennen als DU! ist ja nicht böse gemeint! |
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Das heisst also, wenn ich den Wisch von denen kriege: "wir liefern so um den 31.07 +/- 3-4 Tage", dann kann ich quasi ab 5. August vom Vertrag zurücktreten?! |
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genau! insofern sie sich auf eben einen solchen zeitraum festlegen! Theoretisch kannst du auch jetzt schon zurücktreten! eine unzumutbarkeit eines festhaltens am vertrag ist durchaus gegeben! ausserdem haben die sich wenn auch mündlich bereits einige male selbstgemahnt! ich habe mich ausserdem nochmal erkundigt, was die schadensersatzregelung betrifft! es ist so, das ein "Vertrtenmüssen" des Verzugs seitens des Herstellers genrell unterstellt wird, und er beweisen muss, dass er diesen verzug aus höherer gewalt nicht zu vertreten hat! lieferschwierigkeiten des zulieferers sind sein problem! das bedeutet theoretisch, dass du für deinen geplanten urlaub ein vergleichbares modell mieten und ihm diese kosten gem §§280 281 BGB in V m 286BGB in rechnung stellen kannst! Allerdings solltest du solche schritte erst ausführlich mit einem ANWALT besprechen! naja wenn 280 nicht greift, greift bez der erbrachten aufwendungen immernoch §284BGB. allerdings greift 284 "an stelle von Schadensersatz" wenn du den geltend machst schließt du weiteren SE aus! aber das kann dir sicherlich dein anwalt erklären! NICHTS OHNE ANWALT MACHEN!aber machen solltest du schnell etwas! |
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Zitat: nu hau hier mal nicht so auf den putz Zitat von .:Querulant:. genau! insofern sie sich auf eben einen solchen zeitraum festlegen! Theoretisch kannst du auch jetzt schon zurücktreten! eine unzumutbarkeit eines festhaltens am vertrag ist durchaus gegeben! ausserdem haben die sich wenn auch mündlich bereits einige male selbstgemahnt! ich habe mich ausserdem nochmal erkundigt, was die schadensersatzregelung betrifft! es ist so, das ein "Vertrtenmüssen" des Verzugs seitens des Herstellers genrell unterstellt wird, und er beweisen muss, dass er diesen verzug aus höherer gewalt nicht zu vertreten hat! lieferschwierigkeiten des zulieferers sind sein problem! das bedeutet theoretisch, dass du für deinen geplanten urlaub ein vergleichbares modell mieten und ihm diese kosten gem §§280 281 BGB in V m 286BGB in rechnung stellen kannst! Allerdings solltest du solche schritte erst ausführlich mit einem ANWALT besprechen! naja wenn 280 nicht greift, greift bez der erbrachten aufwendungen immernoch §284BGB. allerdings greift 284 "an stelle von Schadensersatz" wenn du den geltend machst schließt du weiteren SE aus! aber das kann dir sicherlich dein anwalt erklären! NICHTS OHNE ANWALT MACHEN!aber machen solltest du schnell etwas!ist zwar meiner auffassung nach alles vertretbar was du sagst, aber im jurastudium lernst du auch nur die beurteilung von feststehenden sachverhalten. vor gericht kann es und wird es häufig ganz anders aussehen. wenn du freitag deine klausur schreibst und heute erst den spass mit der verschuldensvermutung bis zur exculpation beim 280 gehört hast würde ich noch mal rein hauen ferner möchte ich dir noch den rat mit auf den weg geben, dass solche beratungen in foren von findigen anwälten nicht gerne gesehen werden. auch wenn du rätst zum anwalt zu gehen, kann dies eine abmahnung zur folge haben. auch wenn es spass macht wissen zu zeigen, manchmal kann es einfach nach hinten losgehen, grade bei jura. just my $0,02, gruß max |
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erstens hat er um rat gefragt und ich hab ihm lediglich meine sicht der dinge geschildert! |
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Es geht hier nicht darum, ob das Forum zum Fragen und Antworten da ist oder nicht, sondern darum, dass du dir mehr oder weniger großen Ärger einhandeln kannst, wenn du ein forenmitglied in solcher weise rechtlich berätst! Also von da her sei vorsichtig, MAXV40 hat absolut recht. |
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richtig. |
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ehr weniger, da ich wie von Max richtig gesehen, ausdrücklich rate einen anwalt zu konsuoltieren! ausserdem hab ich mit der aussage kein problem! das ist ja nett gemeint! was mich stört, ist, dass ich von ihm als angeber hingestellt werde, weil ich versuche jmd. zu helfen! Wenn ich dabei andere beiträge kritisiere, dann nur, weil die -für den leien nicht sofort erkennbar- falsch sind! was nützt ihm ein falscher rat? nichts! aber ich werd mich ab jetzt aus diesm thread raushalten! schreibt was ihr wollt... ich werd mich weder weiter rechtfertigen, noch wietere statements zur sache abgeben! |
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war aber auch nicht böse gemeint |
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