mit Anhänger fahren ohne Füherschein, was erwartet ein ?


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  • | 02.07.2007 20:05

Hi leute folgendes..

ich habe einen ganz normalen Füherschein, also B, kein BE!!

so was würde mich erwarten wenn ich mit großem Hänger fahre und die *grünen* mich anhalten würden?!


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  • | 02.07.2007 20:09

erstmal würd dir definitv das weiterfahren untersagt werden, dann gehts wahrscheinlich so weiter das das als fahren ohne führerschein bewertet wird. aber genaueres zu den bußgeldern kann dir sicherlich nightwish oder mc clane sagen.


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  • | 02.07.2007 20:14

aber das hier ist doch richtig ??

Zitat:
B:
- Zugfahrzeug bis max. 3,5t zul. Gesamtgewicht.
und
- Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht
oder
- Anhänger über 750kg zul. Gesamtgewicht bis max. Leergewicht des Zugfahrzeuges, zul. Gesamtgewicht Anhänger + Zugfahrzeug aber max. 3,5t.


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  • | 02.07.2007 20:17

Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt:

Zitat:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.

:D


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  • | 02.07.2007 20:21

ja aber meine berechnung oben stimmt doch..


also ich mit normalen B darf ich doch einen Anhänger ziehen dessen zul. Gesamtgewicht bis max. Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet...

aber max. 3,5t gesammtgewicht


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  • | 02.07.2007 21:36

ja das stimmt noch... zumindest hab ich von einer änderung noch nix gehört...

ist aber gut die regelung, aufgrunddessen darf ich mit B mit unserem BMW 1,5 tonnen ziehen...


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  • | 02.07.2007 22:14

Zitat:
Zitat von Meteorman
Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt:

Zitat:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.

:D
Interssanter Bußgeldkatalog :oah:

Richtig ist zwar, dass das ganze 6 Punkte gibt, aber ein Bußgeld ist da nicht mehr fällig. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (!) und kann mit Gelbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Regelbeträge wie im Bußgeldkatalog gibt es in dem Sinne nicht.

Also: Strafverfahren und Untersagung der Weiterfahrt. Später Punkte.

Zitat:
Zitat von crasy boy
ja aber meine berechnung oben stimmt doch..

also ich mit normalen B darf ich doch einen Anhänger ziehen dessen zul. Gesamtgewicht bis max. Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet...

aber max. 3,5t gesammtgewicht
Ja, richtig.


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  • | 02.07.2007 22:24

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Zitat von Meteorman
Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt:

Zitat:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.

:D
Interssanter Bußgeldkatalog :oah:

Richtig ist zwar, dass das ganze 6 Punkte gibt, aber ein Bußgeld ist da nicht mehr fällig. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (!) und kann mit Gelbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Regelbeträge wie im Bußgeldkatalog gibt es in dem Sinne nicht.

Also: Strafverfahren und Untersagung der Weiterfahrt. Später Punkte.

Ich habe nicht geschrieben, daß es sich um keine Straftat handelt.
Aber klar - hätte man dabei schreiben können...
;)
Habe das übrigens hier nachgelesen. Auf "Bußgeldkatalog" klicken und denn ganz unten unter
Straftaten im Straßenverkehr


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  • | 02.07.2007 22:32

Na dann ist es ja richtig.

Die Begriffe "Bußgeld"(-katalog) und Straftat passen nämlich so nicht zusammen ;)

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