mit Anhänger fahren ohne Füherschein, was erwartet ein ?
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Hi leute folgendes.. |
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erstmal würd dir definitv das weiterfahren untersagt werden, dann gehts wahrscheinlich so weiter das das als fahren ohne führerschein bewertet wird. aber genaueres zu den bußgeldern kann dir sicherlich nightwish oder mc clane sagen. |
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aber das hier ist doch richtig ?? Zitat:
B: - Zugfahrzeug bis max. 3,5t zul. Gesamtgewicht. und - Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht oder - Anhänger über 750kg zul. Gesamtgewicht bis max. Leergewicht des Zugfahrzeuges, zul. Gesamtgewicht Anhänger + Zugfahrzeug aber max. 3,5t. |
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Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt: Zitat: Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte |
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ja aber meine berechnung oben stimmt doch.. |
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ja das stimmt noch... zumindest hab ich von einer änderung noch nix gehört... |
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Zitat: Interssanter Bußgeldkatalog Zitat von Meteorman Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt:Zitat: Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte Richtig ist zwar, dass das ganze 6 Punkte gibt, aber ein Bußgeld ist da nicht mehr fällig. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (!) und kann mit Gelbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Regelbeträge wie im Bußgeldkatalog gibt es in dem Sinne nicht. Also: Strafverfahren und Untersagung der Weiterfahrt. Später Punkte. Zitat: Ja, richtig.
Zitat von crasy boy ja aber meine berechnung oben stimmt doch..also ich mit normalen B darf ich doch einen Anhänger ziehen dessen zul. Gesamtgewicht bis max. Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet... aber max. 3,5t gesammtgewicht |
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Zitat: Ich habe nicht geschrieben, daß es sich um keine Straftat handelt.Zitat von Nightwish Zitat: Interssanter Bußgeldkatalog Zitat von Meteorman Grade mal in den Bussgeldkatalog 2007 geguckt:Zitat: Korrigiert mich wenns nicht stimmt, aber finde liesst sich ganz gut.Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte Richtig ist zwar, dass das ganze 6 Punkte gibt, aber ein Bußgeld ist da nicht mehr fällig. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (!) und kann mit Gelbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Regelbeträge wie im Bußgeldkatalog gibt es in dem Sinne nicht. Also: Strafverfahren und Untersagung der Weiterfahrt. Später Punkte. Aber klar - hätte man dabei schreiben können... Habe das übrigens hier nachgelesen. Auf "Bußgeldkatalog" klicken und denn ganz unten unter Straftaten im Straßenverkehr |
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Na dann ist es ja richtig. |
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