Unfallklausel fehlt im Kaufvertrag - Seite 2

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  • | 23.06.2007 23:34

naja so schlimm ist der schaden ja auch nicht dass du deshalb 1000 euro weniger kriegst oder?


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  • | 23.06.2007 23:36

so extrem isses ja auch nicht.. habe den preis nun auch bei diversen verkaufsplattformen um 300€ reduziert.


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  • | 23.06.2007 23:50

Zitat:
Zitat von maho
Selbst wenn ein Gutachter nen Unfall feststellen würde hast du die Karte gezogen.Wenn es ein Privatverkauf war dann kannst da nix mehr machen.
Wieso das denn? Nur, weil da nix im Vertrag stand, heißt es doch nicht, dass der automatisch als unfallfrei gilt, oder? Und wenn der einen Unfall hatte, dann nenne ich das arglistige Täuschung.


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  • | 24.06.2007 00:05

hab das ganze jetzt mal in einem a6 forum angesprochen und prompt eine antwort erhalten. ich erlaube mir mal, sie hier zu posten:

Zitat:
Hi
Also die Roststellen am Dach sind leider typische Roststellen wie sie beim 4B immer wieder vorkommen.
Das dach besteht aus drei Teilen und ist dort geschweiß. Leider erst nach dem verzinken und dadurch tritt ab und an der Rost auf.
Die Aussage "Wann lag der denn mal auf dem Dach" würde ich persönlich als wichtigmacherei ab tun.
Auch wenn der Wagen nur vorher Scheckheft gepflegt war dürfte dieses beseitigen des Rostes auf Kulanz gehen da es eine bekannte Schwachstelle ist.
Der A6 von meinem Kumpel ist übrigens nicht Scheckheft gepflegt und der Mangel wurde umgehend behoben.
Also ab zum freundlichen und reklamieren.
Ansonsten such mal weiter im Forum da findest Du noch einiges dazu.


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  • | 24.06.2007 00:14

Zitat:
Zitat von oORoLeXOo
nun bin ich gerade dabei den wagen zu verkaufen und hatte eben interessenten hier, die lackierer sind. diese schauten sich den wagen an und fragten mich: "wann lag der wagen denn mal auf dem dach?"
Das ist eine gängige Art von Gebrauchtwagenhändlern. Die versuchen den Wagen schlecht zu machen um den Preis zu drücken, wenn die Autos von Privatpersonen kaufen.

Wenn der auf dem Dach gelegen haben sollte, würde der aber ganz Anders aussehen. Fahr doch einfach mal zur Dekra oder zum Tüv und lass dort einen Gebrauchtwagencheck durchführen. Dann weißte Bescheid und hast auch was in der Hand.;)


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  • | 25.06.2007 16:38

so, ich bins nochmal!

danke für die guten tipps mit der audiwerkstatt!

war heute in wolfsburg im großen karosseriezentrum und trug dort mein anliegen vor!

der servicemensch kontrollierte erstmal mit dem lackdickenprüfer den ganzen wagen. sein fazit: UNFALLFREI

danach kontrollierte er den ganzen wagen auf korrosion..

mängelliste:
dachkantenrost hinten links (wird ganzes dach lackiert), um beide hintere schliesszapfen leichter rost (schliesszapfen werde beide
ersetzt, folie unterlgelegt und einstiege neu lackiert), hintere türen unter den gummiabdeckungen leichte korrosion (türen werden aussen und innen lackiert)

super, fast komplett neu lackerter wagen

jetzt soll ich warten (ca. 2 wochen) und dann ist der wagen für ca. 5 tage beim lacker..

nur mit dem mietwagen tut er sich schwer..
er meint, das gehöre nicht zur gewährleistung.. er könnte mir aber dann, wenn der lackauftrag genehmigt ist, eine tel.nr. vom kundendienst geben, der da noch evtl. was machen kann.

gruß,
Sascha

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