TÜV Frage zu Scheibengravurlookfolie und Angeleyes - Seite 3

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  • Old Red Cardriver
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  • | 25.06.2007 20:51

Zitat:
Zitat von Gaslow
i hab jetzt nur alles überflogen warum es hier geht stimmt das wirklich das mein seine gravur eintragen lassen muss :frage: i selber hab auch eine, nicht das die mir damit an die karre pissen können :angry: mfg :hut:
- Eine echte Scheibengrvur ist im Bereich der StVZO generell nicht zulässig, da damit die BE für ein bauartgenehmigungpflichtiges Bauteil (in diesem Fall eine Fensterscheibe) am Kfz erlischt. Da die Oberfläche durch die Gravur verändert wird, könnte sich das Bruchverhalten der Scheibe negativ verändern.
Aufkleber auf Autoscheiben dürfen nicht im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein und ab einer bestimmten Grösse tatsächlich auch bauartgenehmigt sein, sprich ein Prüfzeichen tragen... ;)


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 25.06.2007 21:17

Das war aber nochnicht immer so, soweit ich weiss oder?


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  • | 25.06.2007 21:19

Doch, was O.R.C. geschrieben hat, ist völlig korrekt und schon seit jeher so.


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  • | 25.06.2007 21:53

Zitat:
Zitat von kraimy
dann dürfte BMW ja auch nicht ihre Haiflossen aufs Dach packen ! sind ja auch nicht flexibel ! oder seh ich das falsch ? oder muss man die dann auch immer zum TÜY besuch abbauen ??
Die Haifischflossen sind auch nicht spitz oder?


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  • | 25.06.2007 22:07

Zitat:
Zitat von Frank309
Zitat:
Zitat von kraimy
dann dürfte BMW ja auch nicht ihre Haiflossen aufs Dach packen ! sind ja auch nicht flexibel ! oder seh ich das falsch ? oder muss man die dann auch immer zum TÜY besuch abbauen ??
Die Haifischflossen sind auch nicht spitz oder?
Und wir kennen ja auch von Edelmarken, daß die immer Ausnahmegenehmigungen haben.


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  • | 25.06.2007 22:41

aber wenn da einer drauffährt , zB. Fahrradfahrer , können die sich auch verletzen ! aber das ist wieder Deutschland !


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  • | 25.06.2007 22:50

willkommen im buerokraten land :boese:

wenn deine plakette noch drann ist wuerde ich zum anderen pruefer fahren, bevorzugt dekra (aus erfahrung).

Gruß


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  • | 26.06.2007 08:16

Zitat:
Zitat von kraimy
aber wenn da einer drauffährt , zB. Fahrradfahrer , können die sich auch verletzen ! aber das ist wieder Deutschland !
es is aber n unterschied ob ich mir den kopf stoße oder mir mein auge aussteche! die gefahr einer stabantenne is doch wohl um einiges größer als die der haifischantennen von z.b. bmw!

klar, um dabei von gefahr auszugehen muß man schon mit nem extremfall rechnen, wie z.b. das einem ein radfahrer mit wucht hinten drauf fährt und übern lenker geht, aber genau solche ein denken is doch erforderlich wenn es darum geht gefahren abzuwägen.

aber um jetzt mal eine lösung für das problem zu finden: verwende doch einfach sone antenne wie mercedes die z.b. bei der a-klasse verbaut, is halt eine flexible stabantenne.


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  • | 27.06.2007 21:29

so also das ist ein gutachten nach paragraph 17 das heist ?????
aber plaketten sind druff echt jetzt die haben mich auch weiter fahrebn lassen meinten nur zu mir ihr auto ist stillgelegt und wie soll ich denen das sagen mit den gravur dingern

die sind von volia tec sehen genauso aus wie echte gravur nur das die total rauh sind abmachen nun ja steinchen für steinchen würd ich sagen die werden draufgeklebt und bekommt man so einfach net ab antenne hab ich erst mal abgemacht

kann ich einfach zu einer anderen prüfstelle fahren ???

was mache ich mit der mängelkarte da steht nur drauf mängel sihe prüfbericht !!!

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