Doppel geblitzt -_- - Seite 2

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  • | 17.06.2007 16:31

Hier mal eine Grafik die dir erklärt, was dir nun so blühen wird:

Name: 136833-307.gif Größe: 430x1320 Dateigröße: 24671 Bytes

Quelle: Verkehrsportal

Unter dem Link zu Quelle findest du auch noch weitere Informationen:

Zitat:
Entzug der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verstöße

Wie den meisten bekannt sein dürfte, sieht das Gesetz abgestufte Massnahmen bei Probezeitverstößen vor (siehe obige Probezeitgrafik; "Eingriffsschwellen").

Die Anwendung dieser Eingriffsschwellen ist genau vorgegeben:

* Nach einem ersten "A-Verstoss" ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar (1) anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich damit einmalig um 2 auf 4 Jahre.

* Bei einem neuerlichen (evt. bereits zweiten) "A-Verstoss" würde es zu einer Verwarnung (2) mit Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs kommen. Diese Schwelle wäre aber nur dann erreicht, wenn ein A-Verstoss erst nach Teilnahme am Aufbauseminar begangen wird. Vorherige Verstösse lassen diese zweite Schwelle nicht erreichen.

* Bei einem neuerlichen (evt. bereits dritten) "A-Verstoss" wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis (3) auszusprechen. Auch hier gilt: "Zählbar" wäre nur ein A-Verstoss der nach Ablauf der Frist zur (freiwilligen) Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs begangen werden würde. Vorherige Verstösse lassen diese dritte Schwelle nicht erreichen.
Das Fettgedruckte dürfte für dich interesant sein!

Kurz noch eine persönliche Anmerkung: :015 :roll: :rofl:

MFG

HAIDUK


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  • | 17.06.2007 17:26

o man wie panne is das hatte das zwar auch schon das i 2 mal geblitzt wurde aber nicht an der selben stelle und unter 21 kmh xD würde da lieber freiwillig den lappen abgeben als es dann noch über meine mutter zu versuchen das sie es war die würd mir in den arsch treten und nicht noch sagen das sie das auto gefahren hat ;)

mfg DF:hut:


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  • | 17.06.2007 17:38

Zitat:
Zitat von Mad-Maik-The-Bike
Tut mir leid, aber ich kann Dir gerade keine vernünftige Antwort geben, weil ich total verkrampft bin wegen meines epileptischen Lachanfalls. :rofl:

Wie kann man nur so dämlich sein. *narf* :roll:
Sorry,aber ich kann auch einfach nur drüber lachen!!!


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  • | 17.06.2007 18:38

Du bist aber nicht der Typ, der heut in der BamS drinsteht! Innerorts mit Handy am Ohr 2 mal an der selben Stelle mit 100 statt 50 km/h geblitzt worden, rausgezogen worden und illegale Umbauten am Fahrzeug festgestellt worden?

Wenn ja, dann hoff ich, daß du deinen Schein gaaaanz lange nicht mehr wieder bekommst, denn so ne unglaubliche Blödheit gehört einfach bestraft!


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  • | 17.06.2007 18:41

Haste dich den wenigstens einmal Vorwärts und einmal Rückwärts blitzen lassen damit du von beiden Seiten mal ein Foto vom Auto hast ??? Oder zweimal das selbe blöde Portraitfoto ? :D:D


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  • | 17.06.2007 18:48

Man Man sooooo ne Dummheit muss wirklich mal Bestraft werden und eins kann ich dir sagen der Lappen ist mit sicherheit weg für längere zeit wie das mit der NAchschulung ist weiß ich nicht aber es wird sicher nicht Billig


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  • | 17.06.2007 18:53

so liebe leute nur mal kurz zu einigen kommentaren:

besonders auf das: 5 min angemeldet und dann so ein post.
--> um hier posten zu müssen muss man sich anmelden.
und was ist daran nun also so ungewöhnlich?

ich melde mich doch auch in einem forum an wenn ich etwas fragen will wozu ich keine antwort kenne.

die leute suchen hier nach antworten und stellen deshalb fragen, wenn ihr unbedingt drauf kloppen wollt beantwortet doch wenigestens die frage ordentlich und gebt dazu dann den kommentar ab.

ihr seid ja alle fehlerfrei.


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  • | 17.06.2007 22:59

danke
un an die anderen, ich trinke nie alkohol nur so viel dazu,...
mit cool sein oder sonst was hat das nichts zu tun, ich denke so viel selbstbewusstsein hab ich, dass ich sowas nich tun muss um "cool" zu sein.
ich sag ja selber dass es dämlich ist, und wär ich nich in so ner lage, müsst ich selber lachen.
dennoch denk ich, dass jeder ma schnell fährt.

trotz allem hab ich noch eine frage und hoff ihr könnt mir hier auch weiterhelfen
weil das war ein laser blitzer
laser macht doch kein bild oder? und normal wird man doch gleich rausgezogen...
weil das seltsame war, da sind einige leute rausgezogen worden...
aber ich nicht....
kann ich also noch hoffnung haben


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  • | 17.06.2007 23:17

aber normalerweise blitzt es dann doch nicht ODER?


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  • | 18.06.2007 01:17

Zitat:
Zitat von Freak
Du bist aber nicht der Typ, der heut in der BamS drinsteht! Innerorts mit Handy am Ohr 2 mal an der selben Stelle mit 100 statt 50 km/h geblitzt worden, rausgezogen worden und illegale Umbauten am Fahrzeug festgestellt worden?
Erstmal:Genial...

Naja also wenns nen Laser war, dann wird gar nichts kommen,denn dann holen die einen immer raus(glaub ich), und das haben die ja nicht, aber Laser blitzt nicht, also wirds das nicht gewesen sein.
Wenns nen Stativ(schreibt man das so?ja oder?) war, waqs ja muss, wenns nen BLitzen war(ist übrigens immer rot/orange) dann bekommste ne lecker Quittung... Lappen ist weg(Ist er inner Probezeit immer wenn du mit mehr als 20 nach abzug der Tolleranz geblitzt wirst) und ich denke du wirst auchnoch fürn Führerschein gesperrt soweit ich weiss für paar Jahre,danach musste den neu machen. Mudder Vorschieben wird nichts bringen, denn gerade bei solchen Fällen werden die das wohl genau Kontrollieren.

@Candy,Idiotentest gibbet nicht mehr.

BTW: Hatte auch mal nen Kollegen der wurde auf der selben Landstraße 5 mal geblitzt. Aber an Unterschiedlichen Stellen. Und der doof kannte die auch noch, hat sich aber mit seinem Beifahrer unterhalten und wurde deswegen immer abgelenkt. Nachm 3 mal hatter dann gedacht "SCheiss' watt drauf, Lappen is eh wech" Und der war nur jeweils ca. 30 zu schnell (übergang 100er in 70er Zone), und war nicht in der Probezeit und durfte seinen Lappen neu machen.


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  • | 18.06.2007 06:54

mhh, also laser kanns nicht sein?
war rot und das gerät hat so ausgesehn, dass
da ein teil war...was gemessen hat,..war unten wie 3 röhren
und ein teil dieses teil was rot blitzt, war aber ganz klein.
- schade, ich ahtte schon gehofft


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  • | 18.06.2007 07:39

gibts den idiotentest nicht mehr oder hat der nur nen anderen namen?

solange nichts geblitzt hat können die ja auch keine bild von dir haben. beim lasern müssen die dich anhalten, ansonsten können die dir nichts, es sei denn sie haben neue geräte die irgendwie anders arbeiten. machen ja auch immer wieder fortschritte....


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  • | 18.06.2007 08:05

Also soweit ich weiss gibts den gar nicht mehr... früher war es ja so, dass wenn man z.B. in der Probezeit viel zu schnell war musste man zum Idiotentest(MPU:Medizinisch Psychologische Untersuchung).n Heute muss man zum Aufbauseminar, ist ja was anderes als der Idiotentest.

Naja mehr als abwarten kannst du nicht. Entweder die haben dich gelasert, dann hattest du glück, oder die haben dich geblitzt(2 mal), was ja dein Fall war, wenns geblitzt hat und dann biste den Lappen in jedem Fall ERSTMAL los. Alles weitere wirst du dann erfahren.

Als Tipp kannsch dir noch sagen, dass du auch einfach mal zu der Fahrschule gehen könntest in der du den schein gemacht hast und die Fragen was dich erwartet, mach ich auch immer so... die wissen das schon.


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  • | 18.06.2007 09:56

schau doch mal hier nach: http://www.radarfalle.de

Insbesondere hier: http://www.radarfalle.de/recht/rich..brandenburg.php

Zitat:
Die Bedienung des Lasergeschwindigkeitsmessgerätes und die Protokollierung dürfen nur durch geschulte Polizeibedienstete erfolgen (Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang “Lasereinsatz”). Zur Geschwindigkeitsmessung sind ein Messbeamter sowie ein weiterer Polizeibeamter einzusetzen.

Der Messbeamte liest das Messergebnis ab, teilt dies dem weiteren Beamten mit und führt das Messprotokoll.
Der weitere Beamte liest ebenfalls das im Display angezeigte Messergebnis ab; er führt das Kontrollblatt (Muster 9) und unterzeichnet, zusätzlich zum Messbeamten, das Messprotokoll.
Vorgeworfen wird die angezeigte Geschwindigkeit abzüglich der Toleranzwerte.

Erfolgt ein - grundsätzlich vorzusehendes - Anhalten am Messgerät, ist dem Verkehrsteilnehmer anzubieten, die im Display angezeigte Geschwindigkeit abzulesen.
Besteht unmittelbar am Messgerät keine Anhaltemöglichkeit und ist dem Betroffenen, z. B. wegen möglicher Gefährdungen durch den fließenden Verkehr, nicht zumutbar, sich zum Messgerät zu begeben oder sprechen taktische Gründe dagegen, kann eine Ahndung des Geschwindigkeitsverstoßes auch ohne dass der Betroffene das Messergebnis gesehen hat erfolgen.
Es sind zwei Beamte am Messgerät (Messbeamter und Kontrollblattführer) sowie im Regelfall zwei Beamte an der Anhaltestelle vorzusehen.
Betroffene sind darauf hinzuweisen, dass zur Beweisaufnahme am Gerät zwei Beamte eingesetzt sind, welche die gemessene Geschwindigkeit ablesen und protokollieren.
Die im Laser-Geschwindigkeitsmessgerät angezeigten Werte sind erst zu löschen, wenn nach nochmaligem Vergleich die Beweiserhebung schriftlich festgehalten wurde und abgeschlossen ist. Im Zweifelsfall ist von einer Verwertung des Messergebnisses abzusehen.


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  • | 18.06.2007 11:54

moinsen:)

nach langem mal wieder hier:)

also mir ist was ähnliches passiert. aber mobiler blitzer stand an zwei versch. stellen ca. 700 meter auseinander. erste mal mit 44km/h nach abzug der toleranz und zweite mal mit 23km/h zuviel. beim zweiten mal bin ich rüber aufn standstreifen und bin zurck zu den beamten gelaufen und hab denen die hand geschüttelt und hab mich bedankt und gefragt ob ich den lappen nicht schon gleich da lassen soll;) sie mussten etwas lachen:D

aber zurück meiner strafe. 3 monate fahrverbot glaub warn knapp 250€ bußgeld, 3 punkte, inkl. aufbauseminar von ca 450€.
also ich hab meine lektion gelernt!

und am 30.6 ist es soweit ich hab ihn wieder :)

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