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Hier mal eine Grafik die dir erklärt, was dir nun so blühen wird: Zitat: Das Fettgedruckte dürfte für dich interesant sein! Entzug der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verstöße Wie den meisten bekannt sein dürfte, sieht das Gesetz abgestufte Massnahmen bei Probezeitverstößen vor (siehe obige Probezeitgrafik; "Eingriffsschwellen"). Die Anwendung dieser Eingriffsschwellen ist genau vorgegeben: * Nach einem ersten "A-Verstoss" ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar (1) anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich damit einmalig um 2 auf 4 Jahre. * Bei einem neuerlichen (evt. bereits zweiten) "A-Verstoss" würde es zu einer Verwarnung (2) mit Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs kommen. Diese Schwelle wäre aber nur dann erreicht, wenn ein A-Verstoss erst nach Teilnahme am Aufbauseminar begangen wird. Vorherige Verstösse lassen diese zweite Schwelle nicht erreichen. * Bei einem neuerlichen (evt. bereits dritten) "A-Verstoss" wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis (3) auszusprechen. Auch hier gilt: "Zählbar" wäre nur ein A-Verstoss der nach Ablauf der Frist zur (freiwilligen) Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs begangen werden würde. Vorherige Verstösse lassen diese dritte Schwelle nicht erreichen. Kurz noch eine persönliche Anmerkung: MFG HAIDUK |
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o man wie panne is das hatte das zwar auch schon das i 2 mal geblitzt wurde aber nicht an der selben stelle und unter 21 kmh xD würde da lieber freiwillig den lappen abgeben als es dann noch über meine mutter zu versuchen das sie es war die würd mir in den arsch treten und nicht noch sagen das sie das auto gefahren hat |
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Zitat: Sorry,aber ich kann auch einfach nur drüber lachen!!!
Zitat von Mad-Maik-The-Bike Tut mir leid, aber ich kann Dir gerade keine vernünftige Antwort geben, weil ich total verkrampft bin wegen meines epileptischen Lachanfalls. Wie kann man nur so dämlich sein. *narf* |
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Du bist aber nicht der Typ, der heut in der BamS drinsteht! Innerorts mit Handy am Ohr 2 mal an der selben Stelle mit 100 statt 50 km/h geblitzt worden, rausgezogen worden und illegale Umbauten am Fahrzeug festgestellt worden? |
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Haste dich den wenigstens einmal Vorwärts und einmal Rückwärts blitzen lassen damit du von beiden Seiten mal ein Foto vom Auto hast ??? Oder zweimal das selbe blöde Portraitfoto ? |
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Man Man sooooo ne Dummheit muss wirklich mal Bestraft werden und eins kann ich dir sagen der Lappen ist mit sicherheit weg für längere zeit wie das mit der NAchschulung ist weiß ich nicht aber es wird sicher nicht Billig |
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so liebe leute nur mal kurz zu einigen kommentaren: |
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danke |
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aber normalerweise blitzt es dann doch nicht ODER? |
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Zitat: Erstmal:Genial...Zitat von Freak Du bist aber nicht der Typ, der heut in der BamS drinsteht! Innerorts mit Handy am Ohr 2 mal an der selben Stelle mit 100 statt 50 km/h geblitzt worden, rausgezogen worden und illegale Umbauten am Fahrzeug festgestellt worden?Naja also wenns nen Laser war, dann wird gar nichts kommen,denn dann holen die einen immer raus(glaub ich), und das haben die ja nicht, aber Laser blitzt nicht, also wirds das nicht gewesen sein. Wenns nen Stativ(schreibt man das so?ja oder?) war, waqs ja muss, wenns nen BLitzen war(ist übrigens immer rot/orange) dann bekommste ne lecker Quittung... Lappen ist weg(Ist er inner Probezeit immer wenn du mit mehr als 20 nach abzug der Tolleranz geblitzt wirst) und ich denke du wirst auchnoch fürn Führerschein gesperrt soweit ich weiss für paar Jahre,danach musste den neu machen. Mudder Vorschieben wird nichts bringen, denn gerade bei solchen Fällen werden die das wohl genau Kontrollieren. @Candy,Idiotentest gibbet nicht mehr. BTW: Hatte auch mal nen Kollegen der wurde auf der selben Landstraße 5 mal geblitzt. Aber an Unterschiedlichen Stellen. Und der doof kannte die auch noch, hat sich aber mit seinem Beifahrer unterhalten und wurde deswegen immer abgelenkt. Nachm 3 mal hatter dann gedacht "SCheiss' watt drauf, Lappen is eh wech" Und der war nur jeweils ca. 30 zu schnell (übergang 100er in 70er Zone), und war nicht in der Probezeit und durfte seinen Lappen neu machen. |
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mhh, also laser kanns nicht sein? |
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gibts den idiotentest nicht mehr oder hat der nur nen anderen namen? |
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Also soweit ich weiss gibts den gar nicht mehr... früher war es ja so, dass wenn man z.B. in der Probezeit viel zu schnell war musste man zum Idiotentest(MPU:Medizinisch Psychologische Untersuchung).n Heute muss man zum Aufbauseminar, ist ja was anderes als der Idiotentest. |
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schau doch mal hier nach: http://www.radarfalle.de Zitat:
Die Bedienung des Lasergeschwindigkeitsmessgerätes und die Protokollierung dürfen nur durch geschulte Polizeibedienstete erfolgen (Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang “Lasereinsatz”). Zur Geschwindigkeitsmessung sind ein Messbeamter sowie ein weiterer Polizeibeamter einzusetzen. Der Messbeamte liest das Messergebnis ab, teilt dies dem weiteren Beamten mit und führt das Messprotokoll. Der weitere Beamte liest ebenfalls das im Display angezeigte Messergebnis ab; er führt das Kontrollblatt (Muster 9) und unterzeichnet, zusätzlich zum Messbeamten, das Messprotokoll. Vorgeworfen wird die angezeigte Geschwindigkeit abzüglich der Toleranzwerte. Erfolgt ein - grundsätzlich vorzusehendes - Anhalten am Messgerät, ist dem Verkehrsteilnehmer anzubieten, die im Display angezeigte Geschwindigkeit abzulesen. Besteht unmittelbar am Messgerät keine Anhaltemöglichkeit und ist dem Betroffenen, z. B. wegen möglicher Gefährdungen durch den fließenden Verkehr, nicht zumutbar, sich zum Messgerät zu begeben oder sprechen taktische Gründe dagegen, kann eine Ahndung des Geschwindigkeitsverstoßes auch ohne dass der Betroffene das Messergebnis gesehen hat erfolgen. Es sind zwei Beamte am Messgerät (Messbeamter und Kontrollblattführer) sowie im Regelfall zwei Beamte an der Anhaltestelle vorzusehen. Betroffene sind darauf hinzuweisen, dass zur Beweisaufnahme am Gerät zwei Beamte eingesetzt sind, welche die gemessene Geschwindigkeit ablesen und protokollieren. Die im Laser-Geschwindigkeitsmessgerät angezeigten Werte sind erst zu löschen, wenn nach nochmaligem Vergleich die Beweiserhebung schriftlich festgehalten wurde und abgeschlossen ist. Im Zweifelsfall ist von einer Verwertung des Messergebnisses abzusehen. |
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moinsen |
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