1 jahr o. §, aber angemeldet auf privatgrund


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  • | 03.06.2007 18:01

hallo,-

seit dem 24.12.06 steht mein bus auf einem abgesperrten privatparkplatz.

er springt nicht mehr an und auf meine freunde kann ich mich nicht verlassen.

er ist nun seit 12 monaten ohne tüv, aber aus gründen der sicherheit ( event.

mutwilillige beschädigungen ect., angemeldet )

der wagen wurde nicht bewegt.

der tüv meint, kein problem, da privatgrund und bei einem vereinbarten termin zur abnahme,

einfach der polizei aus dem weg fahren !

was soll das denn ? da fahre ich ihn doch lieber auf dem hänger hin, oder ?

gelten die 18 monate bis zum vollgutachten auch bei angemeldeten fahrzeugen ?

fahrzeug wurde wirklich nicht bewegt, die grünen wissen von diesem parkplatz und warten schon gierig, daß ich vielleicht rausfahre.

danke euch im vorraus, für eure antworten !!! holli123


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  • | 03.06.2007 18:08

Nach dem dritten Mal lesen hab ichs verstanden. :)


Woher willst du wissen, dass die Polizei davon weiß ?

Machs in einer Nacht- und Nebelaktion, um 2 Uhr nachts dahin und wech damit. :D
Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann machs per Anhänger.


MfG


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  • | 03.06.2007 18:45

In einer Nacht und Nebelaktion würde ich es nicht machen. Wenn sie dich dann anhalten, kannst du nicht sagen, das du auf dem Weg zum Tüv bist.

Wir haben einen Anhänger, da war der Tüv auch ein Jahr abgelaufen. Ich habe beim Tüv angerufen und gefragt wie ich den dahin kriege. Die sagten mir, dass der direkte Weg zum Tüv erlaubt sein. Auch mit abgelaufenden HU.

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  • | 03.06.2007 18:54

was hat dass den mit deinen freunden zu tun auf die kein verlass ist?

also a) andere freunde suchen ;)

und b) würd ich keine nacht- und-nebel aktion machen.....
was passiert wenn die polizei einem anhält und man sagt man fahre gerade zum TÜV? in der nacht glaubt das ja keiner, tagsüber können die das prüfen und denke das gibt keinen ärger wenn der wagen noch angemeldet ist, kanns aber nicht genau sagen.
aber am besten und sichersten währe wohl die anhänger-variante!


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  • | 03.06.2007 19:00

nacht und nebelaktion is totaler schwachsinn! entweder du bringst den bus mitn hänger zum tüv, oder du holst dir überführungsschilder!


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  • | 03.06.2007 19:07

Überführungsschilder wären ja auch nicht legal. Ein Auto darf ja immer nur einmal versichert sein, was es ja dann mit den neuen Schildern nicht wäre. Dann wäre es doppelt versichert.


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  • | 03.06.2007 19:16

Zitat:
Zitat von holli123
hallo,-

seit dem 24.12.06 steht mein bus auf einem abgesperrten privatparkplatz.

er springt nicht mehr an und auf meine freunde kann ich mich nicht verlassen.

er ist nun seit 12 monaten ohne tüv, aber aus gründen der sicherheit ( event.

mutwilillige beschädigungen ect., angemeldet )

der wagen wurde nicht bewegt.

der tüv meint, kein problem, da privatgrund und bei einem vereinbarten termin zur abnahme,

einfach der polizei aus dem weg fahren !

was soll das denn ? da fahre ich ihn doch lieber auf dem hänger hin, oder ?

gelten die 18 monate bis zum vollgutachten auch bei angemeldeten fahrzeugen ?

fahrzeug wurde wirklich nicht bewegt, die grünen wissen von diesem parkplatz und warten schon gierig, daß ich vielleicht rausfahre.

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  • | 03.06.2007 19:20

danke erst mal !

meine freunde sind die, welche alles können und doch nicht. das kennt jeder.

die grünen hatten mir im november eine verwarnung erteilt und den bus im januar gesehen und eine bemerkung von dich gegeben.

von wegen tüv-termin und so, das interessiert sie nicht, wenn ich rausfahre.

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