Führerschein mit 17, Ersatz für den Echten ?


  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H

  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H
  • | 25.05.2007 21:25

So ich werde am Montag 18 und könnte dann ja Auto fahren :)
Aber ich kann den Führerschein nicht abholen, da am Montag ein Feiertag ist. Ich hab aber den Führerschein ab 17. Kann ich die Prüfungsbescheinigung für einen Tag als Führerschein benutzen ? Weiß das jemand ?
danke für jede Antwort :)


  • Nickpage von Stacho anzeigen Stacho



    Happymeal-Esser


    398 Beiträge
    Kennzeichen: EL

  • Nickpage von Stacho anzeigen Stacho



    Happymeal-Esser


    398 Beiträge
    Kennzeichen: EL
  • | 25.05.2007 21:31

Ich habe damals,als ich meinen Führerschein bestanden hatte meinen Wisch persönlich beim Tüv abgeholt (ca.70km) , mit dem vorläufigen Bescheid,dass ich die Prüfung bestanden hatte.Das durfte ich eigentlich nich,aber ich wollte fahren,also rein in den guten 123 und ab die Post.Ich kann dir da jetzt nich mit weiterhelfen,aber vielleicht findest du etwas bei google darüber..
mfg

Also wissen tu´ ich das nicht - aber ich glaube sicherer ist wenn du bis Dienstag wartest. Bevor du nachher angehalten wirst und dann noch länger auf "ihn" warten mußt. Da ist 1 Tag glaube ich angenehmer? Oder?

;)


  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H

  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H
  • | 25.05.2007 21:40

ja klar ... wenn ich es auch nicht 100% weiß, dann wart ich auf jeden Fall bis Dienstag :)


  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H

  • Nickpage von Glenn anzeigen Glenn


    Radler


    3 Beiträge
    Kennzeichen: H
  • | 25.05.2007 21:47

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.


ja ok 3 monate... aber mit begleitperson oder auch ohne ?:P


  • Nickpage von c0rtez anzeigen c0rtez



    Ameisenkiller


    785 Beiträge
    Kennzeichen: MI

  • Nickpage von c0rtez anzeigen c0rtez



    Ameisenkiller


    785 Beiträge
    Kennzeichen: MI
  • | 25.05.2007 21:48

also einige freunde von mir hatten den schein auch mit 17
und die haben alle einen tag vorher ihren richtigen lappen per post bekommen

Deinen Freunden empfehlen