zufällig gefunden... thema vollabnahmen
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habe eben auf der homepage der nordhorner kfz stelle gelesen, dass die aktuelle regelung (eingeführt zum 01.03.), besagt dass autos die zur §21 abnahme müssen ("vollabnahme") weil sie länger als 18 monate abgemeldet waren, dies eben NICHT mehr müssen. die regelung greift angeblich (entgegen ALLEN fachkundigen vorherigen aussagen bei der damaligen diskussion) RÜCKWIRKEND. |
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Dasist so korrekt! |
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dann kann ich nur eins sagen. |
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ich habs auch gehört |
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An dieser Aussage gibt es nix zu nörgeln |
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das ist mal ein Lichtblick für ScheunenFahrzeue... |
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