zufällig gefunden... thema vollabnahmen


  • Nickpage von UnoChriz anzeigen UnoChriz



    Schiermeier Camper


    592 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von UnoChriz anzeigen UnoChriz



    Schiermeier Camper


    592 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 22.05.2007 21:53

habe eben auf der homepage der nordhorner kfz stelle gelesen, dass die aktuelle regelung (eingeführt zum 01.03.), besagt dass autos die zur §21 abnahme müssen ("vollabnahme") weil sie länger als 18 monate abgemeldet waren, dies eben NICHT mehr müssen. die regelung greift angeblich (entgegen ALLEN fachkundigen vorherigen aussagen bei der damaligen diskussion) RÜCKWIRKEND.

Habe den Thread mit dem Thema leider nicht wiedergefunden... aber das is hammergeil für mich weil ich so geld spare! hoffe dass das auch stimmt!
Würde bestimmt viele von euch freuen!!

"Die vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) eines Fahrzeuges entfällt und wird durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges abgelöst. Der Vorteil für den Fahrzeughalter liegt darin begründet, dass die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge nicht mehr wie bisher 18 Monate nach Stilllegung erlischt. Die Fahrzeuge können auch nach längerer Zeit ohne große Probleme wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Notwendig ist neben der Vorlage der üblichen Zulassungsunterlagen lediglich noch die Beibringung Berichtes über die Haupt – und Abgasuntersuchung. Die Erstellung eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Ganzabnahme) entfällt, was zu einer Kostenersparnis für den Fahrzeughalter führt. Diese Regelung gilt auch für vor dem 01.03.2007 stillgelegte Fahrzeuge, bei denen die Stillegungsfrist von 18 Monaten schon abgelaufen ist."

Quelle: http://www.grafschaft-bentheim.de/c..89d60afc28410a8

Was ist davon zu halten :frage:


  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 22.05.2007 22:08

Dasist so korrekt!

Ich habe diese Aussage auch von meiner Zulassundsstelle im Aprill bekommen.Auch ich spare durch die rüchwirkende Reglung viel Geld.........


  • Nickpage von UnoChriz anzeigen UnoChriz



    Schiermeier Camper


    592 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von UnoChriz anzeigen UnoChriz



    Schiermeier Camper


    592 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 22.05.2007 22:38

dann kann ich nur eins sagen.

SAUGEIL.

thx for info.


  • Nickpage von AVPGolf anzeigen AVPGolf



    Seitenstreifen Parker


    507 Beiträge
    Kennzeichen: EL

  • Nickpage von AVPGolf anzeigen AVPGolf



    Seitenstreifen Parker


    507 Beiträge
    Kennzeichen: EL
  • | 23.05.2007 01:23

ich habs auch gehört


  • Nickpage von Druck anzeigen Druck


    Fahrschüler


    29 Beiträge
    Kennzeichen: SE

  • Nickpage von Druck anzeigen Druck


    Fahrschüler


    29 Beiträge
    Kennzeichen: SE
  • | 23.05.2007 14:05

An dieser Aussage gibt es nix zu nörgeln :)
Absolut korrekt und SAUGEIL :applaus:


  • Nickpage von BabyFace anzeigen BabyFace


    Abgasjunkie


    229 Beiträge
    Kennzeichen: GF

  • Nickpage von BabyFace anzeigen BabyFace


    Abgasjunkie


    229 Beiträge
    Kennzeichen: GF
  • | 26.06.2007 15:26

das ist mal ein Lichtblick für ScheunenFahrzeue...:applaus::applaus::applaus:

Deinen Freunden empfehlen