Kennzeichenbeleuchtung
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Huhu, da ich hier im Forum und bei Google nicht fündig geworden bin, wollte ich mal hier den Expertenrat einholen |
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denke das du ne mängelkarte kriegen wirst....... |
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§ 10 FZV - Kennzeichenbeleuchtung muss vorhanden sein; |
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Bei 10€ war das kein Bußgeld, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung. |
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und wie ist das nun mit dem Verwarngeld??? Kumpel hatte gesagt, der hatte irgendwo was gefunden, von max. 5€. |
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Grundsätzlich gelten erstmal die Regelsätze. Unter bestimmten Umständen kann oder muss davon nach oben oder unten abgewichen werden (Vorsatz, Tatmehrheit, etc.). |
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Als die Grünen jetzt Blauen mich mal angehalten haben wegen eines Kaputten Rücklichts sagte er nur zu mir in Ordnung bringen... Außerdem konnte er sich den Spruch nicht verkneifen da es ein VW ist mal den Kofferaum aufmachen und ordentlich zuhauen dann geht das wieder.... Sein Kollege meinte das kostet sonst 10€ wenn ich das nicht behebe.... fand die sache echt cool.... |
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