Kennzeichenbeleuchtung


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  • | 11.05.2007 10:59

Huhu, da ich hier im Forum und bei Google nicht fündig geworden bin, wollte ich mal hier den Expertenrat einholen =)

Also, habe mir an der Tanke letzten Monat so einen Bußgeldkatalog gekauft.

Dort habe ich aber nichts von defekter oder fehlender Nummernschild Beleuchtung gefunden :frage:

Wie ist es nun, wenn man von der Polizei angehalten wird, und die Beleuchtung geht nicht? Aber man sich offiziell vor Fahrtantritt vergewissert hat, dass die Beleuchtung zu diesem Zeitpunkt noch ging?!

Einem Kumpel wollten sie 10€ dafür abknöpfen. Er legte aber Widerspruch ein und dann kam nichts mehr von der Polizei.

Kann ich das irgendwo nachlesen, dass die Beleuchtung vorgeschrieben ist?

Habe bei Google nie was gefunden.

MfG DJ


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  • | 11.05.2007 11:47

denke das du ne mängelkarte kriegen wirst.......


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  • | 11.05.2007 11:50

§ 10 FZV - Kennzeichenbeleuchtung muss vorhanden sein;
§ 49 a StVZO - vorhandene Beleuchtung muss funktionieren.

Im Bußgeldkatalog sind das die Nummern 179 für Licht nicht vorhanden und 221.1 für Licht kaputt.

Im Tatbestandskatalog sind es die Nummern 810118 (810100 geht auch) und 349130.

Anders als dein Link das suggeriert, sind Bußgeldkatalog und Tatbestandskatalog nicht das gleiche. Außerdem muss man damit auch umgehen können, darum würde ich mir das Geld sparen. Auf der Seite des KBA gibt es die Teile als PDF- oder Word-Dokument mit dem Vorteil, dass sie suchfähig sind. Das dürfte für Gelegenheitsnachgucker deutlich einfacher sein.


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  • | 11.05.2007 11:50

Bei 10€ war das kein Bußgeld, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung.

Bei Mängeln, die kurzfristig während der Fahrt eingetreten sein können hat man mit einem Widerspruch aber häufig Erfolg.


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  • | 11.05.2007 12:25

und wie ist das nun mit dem Verwarngeld??? Kumpel hatte gesagt, der hatte irgendwo was gefunden, von max. 5€.

Edit: die Höhe der Verwarngeldes kann doch die Polizei nicht einfach so selbst festlegen oder?


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  • | 11.05.2007 22:14

Grundsätzlich gelten erstmal die Regelsätze. Unter bestimmten Umständen kann oder muss davon nach oben oder unten abgewichen werden (Vorsatz, Tatmehrheit, etc.).

Ob das bei deinem Kumpel zutraf, weiß ich nicht.


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  • | 26.06.2007 15:33

Als die Grünen jetzt Blauen mich mal angehalten haben wegen eines Kaputten Rücklichts sagte er nur zu mir in Ordnung bringen... Außerdem konnte er sich den Spruch nicht verkneifen da es ein VW ist mal den Kofferaum aufmachen und ordentlich zuhauen dann geht das wieder.... Sein Kollege meinte das kostet sonst 10€ wenn ich das nicht behebe.... fand die sache echt cool....:D

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