Steuererhöhung trotz Partikelfilter?
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Nabend zusammen, Zitat: Klar ist, wenn ich zwischen 1.1.06 und 31.12.07 einen solchen Filter nachrüste, kriege ich nicht nur die Erhöhung erlassen, sondern sogar 300€ Gutschrift. Klar ist auch, wenn das Fahrzeug ab 1.1.06 zugelassen wurde und einen Filter besitzt, werde ich auch ausgenommen.Die Steuer für ihr Fahrzeug erhöht sich ... um 1,20€ pro angefangene 100cm³, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist Absolut unklar ist, wie es aussieht, wenn man so doof war wie ich, im April 2005 einen Filter aufpreispflichtig ab Werk zu bestellen. Hat jemand eine Ahnung, wie in so einem Fall die Rechtslage ist? Kann bzw. muss ich den Wagen umschlüsseln lassen und/oder den Filter nachträglich eintragen lassen? Wenn ja, wer ist dafür zuständig und wer trägt die Kosten? Oder gilt die Regelung tatsächlich nur für Nachrüstfilter und ich hab eh keine Chance und bin so doppelt bestraft? Oder (Achtung Ironie!) soll ich den Partikelfilter aus- und wieder einbauen zu lassen, um dann eine Steuerbefreiung zu erreichen? |
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Ich tippe auf Bürokratiefehler, ruf beim Finanzamt an und frag nach, weise sie doch freundlich darauf hin, dass du einen Partikelfilter besitzt. |
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Das könnte hinkommen - inzwischen hab ich mir die Finger wundgegoogelt nach dem Thema. |
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