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Zitat: Das habe ich mich auch irgendwie gefragt !
Zitat von Beast from the east Zitat: Wenn der TÜV alles so abgenommenhat, wer gibt der Polizei dann das Recht so eine Behauptung aufzustellen?Zitat von Nightwish Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall. |
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Nur weil alles eingetragen war, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug auch vorschriftsmäßig war. Es gibt vielerlei Eintragungen, die nicht dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs entsprechen. Kommt sehr häufig vor. Die Frage wäre - und darum dreht es sich dann meistens vor Gericht - ob dir das dann vorgeworfen werden kann. Das lässt sich auf der Straße meist nicht klären. Zitat: Die Straßenverkehrszulassungsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Polizeigesetze der Länder, die Straßenverkehrsordnung und bestimmt noch mehr.Zitat von kraimy Zitat: Das habe ich mich auch irgendwie gefragt !Zitat von Beast from the east Zitat: Wenn der TÜV alles so abgenommenhat, wer gibt der Polizei dann das Recht so eine Behauptung aufzustellen?Zitat von Nightwish Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall.Die Polizei stellt zunächst nicht die Eintragung in Frage, sondern prüft die Übereinstimmung von Fahrzeug und Papieren mit der StVZO. Es gibt genug Tricks Eintragungen zu ergaunern (nicht das ich dir das vorwerfen will @kraimy). Tuner sind genausowenig Engel wie Polizisten, Prüfer oder irgendjemand anders. |
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Hey, |
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hm !!!!! aber wenn sie den wagen sichergestellt haben , und abschleppen lassen , warum haben die dann bei mir noch dir plaketten abgekratzt wenn die den sowieso jetzt haben ???? |
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Zitat: na super, und das wieder auf kosten von uns steuerzahlern!
Zitat von Kosica Moin,ich würde auf den Anschrieb der Polizei warten, dann deine Papiere krallen und zum Anwalt gehen haste Verkehrsrechtschutz? Und sollte echt alles sauber sein wird es so Ablaufen wie bei Mobbie, und nicht vergessen dennen alle Kosten aufzurücken - Arbeit schwer erreicht - Einkaufen war nicht möglich - kranke pflege bedürftige Oma/Tante etv. konnte nicht erreicht werden - ..... frag deinen Anwalt der findet genug , sollte echt alles sauber sein an deinen Wagen seh es wie Weihnachten oder 14 Gehalt ^^ MfG |
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Ich kenn das so, daß wenn eine KONKRETE GEFAHR ZU ERWARTEN ist, daß dann der Wagen sichergestellt wird. Eine konkrete Gefahr ist z.B. wenn die Federn abgeflext sind oder das Lenkradschloß geknackt wurde oder die Bremsleitung durchgescheuert ist oder runterhängt oder sowas. |
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voll kommen egal ob alles eingetragen ist oder nicht wenn er zu tief ist oder zb das fahrwerk in verbindung mit falschen felgen nicht erkaubt ist.. dann dürfen sie ihn stillegen... bums aus basta !!! habe ich selber am eigenen leib erfahren |
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ich hab das ganze ja auch schonmal mitgemacht, die polizei beruft sich bei sowas dann dadrauf das man nach der eintragung ja wieder was hätte ändern können. sprich man läßt ein 40er fahrwerk eintragen und baut sich dann nach dem tüv ein 60er ein! |
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Zitat: Jein...was die beamten aber nicht durften is dir die plaketten abzukratzen! das darf nur ein dekra-beamter nach sorgfältiger prüfung! Die Prüfingenieure dürfen die HU und AU Plaketten entfernen. Die Entfernung der Stadt-/Landkreissiegel obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Die widerum bittet oftmals die Polizei dies zu tun - Stichwort Amtshilfe. Zugegeben, meist gibt die Polizei dem Amt vorher einen Grund, sie zu bitten, die Siegel zu entfernen In mindestens einem Bundesland darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst über die Entfernung der Siegel entscheiden. |
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@candyred: naja aber mobbie hat doch geschrieben dass er alles bezahlt bekommen hat, warum sollten die einmal alles zahlen müssen und einmal nicht? |
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@ nightwish: |
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Zitat: Abgesehen davon, dass wir keine Beamten sind, kratzen wir keine Zulassungsplaketten ab. Das dürfen wir garnicht.das darf nur ein dekra-beamter nach sorgfältiger prüfung! Allerdings liegt bei uns (da scheint es regional recht große Unterschiede zu geben) die Entscheidung, ob die BE erloschen ist oder nicht, in den allermeisten Fällen in der Hand des Sachverständigen. Das heißt aber nicht, dass die Polizeibeamten das nicht auch selbst entscheiden könnten. |
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offtopic on : ist das der erste "hilfe meine karre wurde stillgelegt"-thread seit carfreitag? *staun*wunder* |
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Ja,ja ....... |
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Kurze Frage, kann ein Auto auch stillgelegt werden, wenn die Änderungen schon beim TÜV vorgezeigt wurden, die Sachen aber noch nicht im Fzg. Schein übernommen wurden? D.h. man führt dann nur den Schrieb vom TÜV mit, auf dem steht das man mit den Unterlagen unverzüglich zum Strassenverkehrsamt soll. Man fährt dann ja in dem Sinne ohne Betriebserlaubnis rum. Oder drücken die Grünen da nen Auge zu? |
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