stilllegung meines autos ! - Seite 2

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  • | 09.04.2007 21:21

Zitat:
Zitat von Beast from the east
Zitat:
Zitat von Nightwish
Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall.
Wenn der TÜV alles so abgenommenhat, wer gibt der Polizei dann das Recht so eine Behauptung aufzustellen?
Das habe ich mich auch irgendwie gefragt !


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  • | 09.04.2007 21:29

Nur weil alles eingetragen war, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug auch vorschriftsmäßig war. Es gibt vielerlei Eintragungen, die nicht dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs entsprechen. Kommt sehr häufig vor. Die Frage wäre - und darum dreht es sich dann meistens vor Gericht - ob dir das dann vorgeworfen werden kann. Das lässt sich auf der Straße meist nicht klären.

Die Sache mit dem erlöschenden Versicherungsschutz ist ein Ammenmärchen, aber in Kreisen der Beamten auch ein weit verbreiteter Irrtum. Das Pflichtversicherungsgesetz verlangt eine Haftpflichtversicherung und verpflichtet die Versicherung zur Zahlung des Haftpflichtschadens. Bei einem Erlöschen der BE kann der Kaskoschutz erlöschen. Der Haftpflichtschutz jedoch nicht. Es handelt sich dann um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers und die Versicherung kann dich hinterher unter Umstönden in Regress nehmen oder Strafzahlungen fordern. Das ist eine zivilrechtliches Angelegenheit. Aber versichert ist das Fahrzeug - also ist da nix mit Fahren ohne Versicherungsschutz.

Wenn dein Fahrzeug sichergestellt wurde, dann wird möglicherweise ein Gutachten erstellt. Das würde ich erstmal abwarten.


@alle anderen
Punkte werden erst nach Verfahrensabschluss vergeben, also niemals gelöscht.

Einarmwischer sind an Auflagen gebunden und oft mit Teilegutachten versehen - da kann formal sehr schnell die BE erlöschen.

Zitat:
Zitat von kraimy
Zitat:
Zitat von Beast from the east
Zitat:
Zitat von Nightwish
Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall.
Wenn der TÜV alles so abgenommenhat, wer gibt der Polizei dann das Recht so eine Behauptung aufzustellen?
Das habe ich mich auch irgendwie gefragt !
Die Straßenverkehrszulassungsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Polizeigesetze der Länder, die Straßenverkehrsordnung und bestimmt noch mehr.

Die Polizei stellt zunächst nicht die Eintragung in Frage, sondern prüft die Übereinstimmung von Fahrzeug und Papieren mit der StVZO. Es gibt genug Tricks Eintragungen zu ergaunern (nicht das ich dir das vorwerfen will @kraimy). Tuner sind genausowenig Engel wie Polizisten, Prüfer oder irgendjemand anders.


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  • | 09.04.2007 21:32

Hey,
blöde Sache, das mit der Stilllegung. Habe mich vor kurzem mal in OS mit zwei äußerst freundlichen Polizisten unterhalten. Habe die beiden zu dem Thema mal befragt, also woran die eine Stilllegungfestmachen usw. Die haben mir gesagt das die sich damit nicht auskennen und wenn die das Gefühl haben das etwas nicht stimmt oder nicht alles 100%ig geht der Wagen mit. Eben weil sie sich nicht auskennen und es sich jemand angucken soll der die Ahnung hat. Zur Tieferlegung meinten die nur "Meine Maglite muss drunter herpassen". Es ist also nicht immer mit bösem Hintergedanken oder Boshaftigkeit.


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  • | 09.04.2007 21:33

hm !!!!! aber wenn sie den wagen sichergestellt haben , und abschleppen lassen , warum haben die dann bei mir noch dir plaketten abgekratzt wenn die den sowieso jetzt haben ????:frage:


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  • | 09.04.2007 21:43

Zitat:
Zitat von Kosica
Moin,
ich würde auf den Anschrieb der Polizei warten, dann deine Papiere krallen und zum Anwalt gehen ;)
haste Verkehrsrechtschutz?
Und sollte echt alles sauber sein wird es so Ablaufen wie bei Mobbie, und nicht vergessen dennen alle Kosten aufzurücken ;)

- Arbeit schwer erreicht
- Einkaufen war nicht möglich
- kranke pflege bedürftige Oma/Tante etv. konnte nicht erreicht werden
- .....

frag deinen Anwalt der findet genug , sollte echt alles sauber sein an deinen Wagen seh es wie Weihnachten ;) oder 14 Gehalt ^^

MfG
na super, und das wieder auf kosten von uns steuerzahlern! :boese:


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  • | 09.04.2007 21:47

Ich kenn das so, daß wenn eine KONKRETE GEFAHR ZU ERWARTEN ist, daß dann der Wagen sichergestellt wird. Eine konkrete Gefahr ist z.B. wenn die Federn abgeflext sind oder das Lenkradschloß geknackt wurde oder die Bremsleitung durchgescheuert ist oder runterhängt oder sowas.

Vielleicht helfen dir ja folgende Links weiter:

http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentr..alog_010307.pdf

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=132193

http://www.pagenstecher.de/showtopi..agenum=lastpage

http://www.tune-it-safe.de/index.php?section=0,0

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=118545

http://www.pagenstecher.de/showtopi..05327&pagenum=1

http://www.verkehrsportal.de/verkeh..chleppen_11.php

http://www.bmvbs.de/Anlage/original..hrs-Ordnung.pdf

http://www.heiligebirma.de/autos/ScheinwTol.pdf

Und dann hab ich das hier noch:

Zitat:
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Quelle dieser Aussage war folgender Forenbeitrag: http://210468.homepagemodules.de/t5..trolle-ab-.html

1.
Richtig ist, dass es eine Änderung gab. Der Bereich Zulassungsverfahren und ähnliches wurde aus der StVZO gestrichen. An Stelle dieser Vorschriften tritt nun die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). In diesem Zusammenhang haben sich einige Dinge geändert. Stichtag war der 01.03.2007. Zu diesem Termin trat auch ein veränderter Bußgeldkatalog in Kraft.


2.
Heiß diskutiert wird im Moment, wie das Erlöschen der BE in Zukunft geahndet werden kann.

Wann die BE erlischt, steht immer noch im § 19 StVZO. Man kann aber nach § 19 nicht abrechnen. Das geschah stets über den § 18. Der wurde jetzt gestrichen. In der neuen FZV gibt es zwar etwas ähnliches, aber eben nichts identisches.

Das führt dazu, dass die BE weiterhin erlöschen kann, aber momentan niemand so recht weiß, wie man das am Cleversten zu einer Ordnungswidrigkeit macht.


3.
Man kann sich immer noch der StVZO bedienen, was dann aber nur noch 25 Euro wert ist und keine Punkte mehr bringt. Oder aber man "strickt" sich etwas mit der FZV. Bann bleiben es 50 Euro, allerdings nur noch als B-Verstoß (was ich im übrigen auch für eine gute Änderung halten würde).

Einige Länder scheinen sich darauf geeinigt zu habe, nur die 25 Euro zu nehmen - vorübergehend, bis die Sache geklärt ist. Vorübergehend kann manchmal viele Jahre dauern aber auch mal ganz schnell gehen.


4.
Ganz unabhängig von der Ahndung brauchen Fahrzeuge nach wie vor eine BE und die kann auch immer noch erlöschen. Maßnahmen wie Mängelkarte, Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung oder Beschlagnahme sind auch weiterhin möglich. Die üblichen Folgen wie Rückbau, Einzelbetriebserlaubnis etc. dürften weiterhin so bestehen bleiben.

Warum? Weil das nicht in der StVZO geregelt ist, sondern im OwiG und in den Polizeigesetzen der Länder. Geändert wurde aber nur die StVZO.

Daran würden lediglich interne Regelungen etwas ändern. Mag es in Schleswig-Holstein geben - weiß ich nicht - aber das muss und wird nicht für überall gelten.


5.
Wenn irgendwo Endtöpfe sichergestellt wurden, dann sehe ich persönlich jetzt keinen Grund das nicht weiterhin zu tun – auf welche Vorschrift auch immer das gestützt war. Gibt es aber irgendwo eine interne Anweisung, das nicht mehr zu tun, dann lässt man das eben. Vorschriftsmäßig wird der Pott dadurch noch lange nicht. Und an einer Mängelkarte kommt man damit auch nicht vorbei. Das kann auch keine Dienstanweisung verhindern.


6.
Ich hab das schon ein paar Mal geschrieben: Die Polizei legt nicht still. Das hat sie nie und wird sie auch nie tun. Einzige mir bekannte Ausnahme ist ein süddeutsches Bundesland, wo die Polizei das Ausnahmsweise mal darf.

Die Polizei stellt sicher. Die Polizei berichtet dem Straßenverkehrsamt. Das Straßenverkehrsamt entscheidet über die Stilllegung und bittet dann die Polizei, wo sie nun schon grad da ist, die Siegel zu entfernen und den Schein einzuziehen. Aber: Stillgelegt hat das StVA. Und das darf es auch weiterhin - steht jetzt in der FZV.

Dieselbe Frage wurde an mich auch herangetragen.

Mängel werden nach wie vor in Anlehnung an den § 29/Anl. VIII eingestuft und was die Frage nach dem Erlöschen der BE angeht, sehe ich nach der neuen FZV keine Änderung. Und die Konsequenzen daraus haben sowieso die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle in der Hand.

Beschlagnahme oder Sicherstellung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen geschieht nach wie vor meist aus Gründen der Beweissicherung, da können sich die Polizeibeamten und zuständigen Behörden gerne auf den Sachverständigen berufen, was eigentlich auch nie Probleme macht.

Die regionalen Unterschiede kann ich nicht beurteilen, aber bei uns hat sich außer ein paar standardmäßigen Umformulierungen in den Beweissicherungsgutachten nichts geändert.

Vielleicht kannst du das gebrauchen...


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  • | 09.04.2007 21:51

voll kommen egal ob alles eingetragen ist oder nicht wenn er zu tief ist oder zb das fahrwerk in verbindung mit falschen felgen nicht erkaubt ist.. dann dürfen sie ihn stillegen... bums aus basta !!! habe ich selber am eigenen leib erfahren


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  • | 09.04.2007 21:55

ich hab das ganze ja auch schonmal mitgemacht, die polizei beruft sich bei sowas dann dadrauf das man nach der eintragung ja wieder was hätte ändern können. sprich man läßt ein 40er fahrwerk eintragen und baut sich dann nach dem tüv ein 60er ein!

theoretisch können die dich also jede woche einmal stilllegen und abschleppen lassen, praktisch wird das natürlich nicht passieren da die beamten das ja nicht aus spaß machen sondern weil sie dieses mal das gefühl hatten das da was nicht stimmt!

was die beamten aber nicht durften is dir die plaketten abzukratzen! das darf nur ein dekra-beamter nach sorgfältiger prüfung!

an deiner stelle würd ich direkt zum anwalt gehen und nicht erst warten bis du ein schreiben bekommst, denn der anwalt bekommt viel schneller einsicht in die akten als du selber. außerdem wird dem anwalt auch wesentlich schneller mitgeteilt wann dein auto untersucht wird. du hast dann nämlich das recht dabei vor ort zu sein. an deiner stelle würd ich das recht auch in anspruch nehmen, aber immer freundlich dabei bleiben!!!

denen alle kosten aufdrücken wie kosica gepostet hat kannste knicken! da nehmen die sich nix von an!

ich hatte damals 3 wochen bevor ich stillgelegt wurde alles komplett per einzelabnahme eintragen lassen, da das fahrzeug eh seit 3 jahren keine zulassung mehr hatte und ich auch keinerlei abe`s mehr hatte. sondereintragungen macht hier bei uns nur der tüv, die dekra darf das nicht, polizeilicher prüfer war dann natürlich einer von der dekra der erstmal schön alles bemängelt hat, woraufhin ich einen unpateiischen prüfer vom tüv angefordert habe und siehe da, alles war okay. dumm nur das sich das über 3 monate hingezogen hatte, ich zwischenzeitlich n neues auto kaufen mußte und und und. ich hab zwar logischer weise keinerlei kosten fürs abschleppen und der beiden gutachten zahlen müssen, aber auf den weiteren kosten bin ich trotzdem hängen geblieben!


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  • | 09.04.2007 22:03

Zitat:
was die beamten aber nicht durften is dir die plaketten abzukratzen! das darf nur ein dekra-beamter nach sorgfältiger prüfung!
Jein...

Die Prüfingenieure dürfen die HU und AU Plaketten entfernen.

Die Entfernung der Stadt-/Landkreissiegel obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Die widerum bittet oftmals die Polizei dies zu tun - Stichwort Amtshilfe. Zugegeben, meist gibt die Polizei dem Amt vorher einen Grund, sie zu bitten, die Siegel zu entfernen ;)

In mindestens einem Bundesland darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst über die Entfernung der Siegel entscheiden.


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  • | 09.04.2007 22:06

@candyred: naja aber mobbie hat doch geschrieben dass er alles bezahlt bekommen hat, warum sollten die einmal alles zahlen müssen und einmal nicht?
ich hatte mal nen unfall mit meinem motorroller und daraufhin wurde der auch mitgenommen von der polizei. war dann dabei als der gutachter den untersucht hat und er meinte der roller sei offiziell vom staatsanwalt sichergestellt, er wäre nur beauftragt den zu begutachten und nach seinem bericht würde der staatsanwalt den roller wieder freigeben. er meinte das muss der staatsanwalt machen da das fahrzeug noch immer mein eigentum ist, und mir das nur gerichtlich oder mit befehl vom staatsanwalt (weiss nicht mehr genau wie er das ausgedrückt hat) entwendet werden darf und nicht von der polizei das wäre wie wenn man jemand auf die wache mitnimmt könne man den 24 stunden oder so dabehalten und dann müsste man den wieder gehen lassen höchstens ein staatsanwalt beantragt oder vollstreckt einen haftbefehl.


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  • | 09.04.2007 22:12

@ nightwish:

ich weiß ja nur wie es hier is, bzw war und hier durften die es nicht ( allerdings wußten sie das auch und haben es nicht gemacht ) , aber für mich klingt das eh ein wenig ich sag mal nach absoluten blödsinn! also nicht falsch verstehen, blödsinn finde ich es das man den beamten die möglichkeit, bzw erlaubnis gibt das die einem auf verdacht die stempel abkratzen, denn immerhin kann man die beamten ja kaum als geschultes personal betiteln! wobei das ja eh ein punkt is der einem relativ schnuppe sein kann, denn wenn der wagen aufn schlepper steht braucht man die plaketten ja eh nicht mehr. ;)

@ ninababyyyy:

ich weiß ja nicht wie der mobbie das hinbekommen hat das der alles bezahlt bekommen hat, vielleicht war mein anwalt ja zu blöd, aber ich sags mal so: hier im forum bekommen so einige sachen hin die andere nicht hinbekommen ;)

wieder rausgeben darf der gutachter dir deinen roller nicht, das is richtig,aber das hab ich ja auch nicht geschrieben. aber wenn man dabei is kann man sich noch ein wenig mit dem prüfer unterhalten und sich zeigen lassen was angebllich nicht rechtens is!


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  • | 09.04.2007 22:28

Zitat:
das darf nur ein dekra-beamter nach sorgfältiger prüfung!
Abgesehen davon, dass wir keine Beamten sind, kratzen wir keine Zulassungsplaketten ab. Das dürfen wir garnicht.

Allerdings liegt bei uns (da scheint es regional recht große Unterschiede zu geben) die Entscheidung, ob die BE erloschen ist oder nicht, in den allermeisten Fällen in der Hand des Sachverständigen. Das heißt aber nicht, dass die Polizeibeamten das nicht auch selbst entscheiden könnten.

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  • | 09.04.2007 23:46

offtopic on : ist das der erste "hilfe meine karre wurde stillgelegt"-thread seit carfreitag? *staun*wunder*
offtopic off
sorry;)


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  • | 10.04.2007 10:09

Ja,ja .......
Das Paradoxe ist doch, das wie hier schon beschrieben wurde .Der bestellte Gutachter z.B der Dekra, die vorgenommenen Eintragungen für falsch erklären kann und nachher ein neue bestellter Gutachter vom TÜV alles für ordnungsmäßig befindet. Oder andersrum .Das finde ist doch die eigendliche Sauerei, man hat mit seinen teuer bezahlten Eintragungen keinerlei Rechtsscherheit!
Der Verlierer ist immer der Tuner, es gibt fast keine Möglichkeit dieser Spierale von Kosten aus dem Weg zu gehen.Ich finde da müßte es eine 100% Sicherheit für alle Autofahrer geben,so kann und darf es nicht weiter gehen!


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  • | 10.04.2007 10:22

Kurze Frage, kann ein Auto auch stillgelegt werden, wenn die Änderungen schon beim TÜV vorgezeigt wurden, die Sachen aber noch nicht im Fzg. Schein übernommen wurden? D.h. man führt dann nur den Schrieb vom TÜV mit, auf dem steht das man mit den Unterlagen unverzüglich zum Strassenverkehrsamt soll. Man fährt dann ja in dem Sinne ohne Betriebserlaubnis rum. Oder drücken die Grünen da nen Auge zu?

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