Allgemeine Frage zu Eintragungen...
|
Hallo |
|
|
|
Nein, das ist nicht richtig. Das Straßenverkehrsamt hat seine Arbeit zu tun und das zu übernehmen. Das alte Schein dürfte ungültig gestempelt worden sein. Das sagt eigentlich alles. |
|
|
|
Da hab ich auch mal eine Frage: |
|
|
|
@scorpion ich würde mal sagen probieren geht über studieren. ansonsten kost es dich 11€ .... hättest mal sofort hingehen können.... |
|
|
|
Er hat eine Achsvermessungsbescheinigung ;-) mit dem neuem Fahrwerk bekommen , ABE´s für Spoiler aber nix weiter zu den Felgen. Ich mein es steht ja alles in dem alten Fahrzeugschein drin und ist auch nicht weggestrichen ! Es steht alles Haargenau drin im alten Schein. In dem neuen Schein ( ja ist der neue Schein ) stehen nur Stichwörter zu einigen Eintragungen . |
|
|
|
Wenn es richtig gelaufen wäre, wären alle "Freitext"-Eintragungen aus der Ziffer 33 des alten Scheins 1 zu 1 in die neuen Papiere übernommen worden. Normalerweise erkennen Polizei und Prüfstellen den Eintrag in den alten Papieren an (wie Nightwish schon geschrieben hat) aber auf der sicheren Seite wäre dein Kumpel, wenn er die Zulassungsstelle dazu brächte, unter Vorlage der alten Papiere die Schlamperei zu korrigieren. |
|
|