Parkverbot auf Seitenstreifen
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Hi, |
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Wie deine Chancen stehen, kann ich dir nicht sageen. |
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Naja ich dachte immer man muss mindestens mit einem Rad komplett auf dem Seitenstreifen stehen. |
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Wie war das denn genau beschildert; wie sahen die Schilder aus? Waren die Schilder erkennbar? |
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Hab leider kein Bild gemacht...muss ich noch tun. |
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Es gibt auch unbefestigte Seitenstreifen, die sogenannte Bankette. Gehen wir mal davon aus, dass es einen Seitenstreifen gab, weil das Schild ein Parken darauf verboten hat. Dann bleibt nur die Frage, hast du darauf gestanden oder nicht. Im Moment sind wir bei einem "vielleicht". |
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Aber ist es nicht ohne Foto eh schwer nachzuweisen, ich mein so im Nachhinein und lohnt sich der ganze Aufwand? |
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Ob sich das lohnt ist ja die Frage... ich denke aber ich bin im Recht, da ich nur zum Teil auf dem Seitenstreifen stand und außerdem Schnee auf Fahrbahn und Seitenstreifen lag. |
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Naja aber jetzt wo vermutlich kein Schnee mehr liegt,wird das schwer nachzuweisen zu sein und vermutlich waren die Politessen dann auch noch zu zweit. |
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Hmm, der Schnee ist dann am Freitag im Laufe des Tages schon wieder getaut und ich glaube nicht das die Politessen früh halb 8 dort waren. (Auto stand seit 07.00 dort, da hat es noch stark geschneit). |
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Zitat: Das ganz normale Bußgeld, wie vorher bekannt, sowie die rund 25 Euro Gebühren.
Nur was bezahl ich wenn der Widerspruch nix bringt? |
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hast du den Strafzettel überhaupt wegen Parkens auf dem Seitenstreifen bekommen, oder weil du auf der Fahrbahn auch nicht parken darfst? Schau mal genau, was auf dem Zettel steht. |
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...nur dann, wenn der Seitenstreifen durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie gekennzeichnet ist... |
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