Rechtliches - Auto als Unfallfrei verkauft
|
Hallo, |
|
|
|
hast genau richtig gehandelt. lt. vorbesitzer unfallfrei entbindet dich von dem, was mit dem wagen war, bevor du den hattest. |
|
|
|
dh wenn die sache vors gericht gehen sollte bin ich ausm schneider? |
|
|
|
Da muss ich doch auch gleich noch ne frage zum selben Thema stellen! Und zwar hat nen Kumpel sich nen Golf 2 für 1500€ gekauft! War einiges in richtung Tuning gemacht! Er wurde vom Verkäufer als Unfallfrei verkauft und nun hat ein Gutachter aber festgestellt, dass der Wagen schon vorne nen kleinen stubser hatte, weil dort die Stoßstange leicht eingedrückt ist! Und bei Tank ist es innen leicht verbeult und die Fahrertür auch! Hat er nun irgendwelche ansprüche gegenüber dem Verkäufer? |
|
|
|
Bagatellschaden Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen. |
|
|