Mal zwei schnelle Fragen..
|
Ich machs kurz: |
|
|
|
mal schnell zwei Antworten: |
|
|
|
Das ging ja fix! Danke! |
|
|
|
nich nur unbegrenzt wegen Baulich getrennt sondern generell. |
|
|
|
ich weiss. Es ging mir nur darum, weil ich da öfter mal mit >200km/h da langfahre, und bekomme daraufhin immer von anderen Fahren Lichthupen-Disco etc. verpasst :/ Daher war ich mir nicht ganz sicher. |
|
|
|
Zitat: Also wenn die Spuren NICHT baulich getrennt wäre, dann ist da sogar nur 100 - nix vonwegen egal....
Zitat von Bassti nich nur unbegrenzt wegen Baulich getrennt sondern generell.Da die 130 Km/h eine Richtgeschwindigkeit darstellt. Sprich ab 130 Km/h wird es oftmals kritisch wegen Versicherung bei Unfällen ... |
|
|
|
Sobald eine Straße außerorts mehrspurig ODER baulich getrennt ist, hast Du keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Darauf deutet ja schon daß Schild hin, das die 100 km/h aufhebt - was ja schließlich sowieso für einspurige, nicht baulich getrennte Straßen das Limit ist. |
|
|
|
Zitat: Aber nur dann, wenn sie für beide Richtungen mindestens zwei Fahrstreifen zur Verfügung stellt.
Zitat von hoagie Sobald eine Straße außerorts mehrspurig ODER baulich getrennt ist, hast Du keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. |
|
|
|
jetzt im Ernst!? Wenn man zwei Fahrspuren in jede Richtung hat und keine bauliche Trennung vorhanden ist, darf man da trotzdem mit 200 langbügeln??? - und wenn in jede Riochtung nur eine Spur ist aber mit ner Wand zwischen, dann darf ich auch 200 fahren???? |
|
|
|
Du darfst grundsätzlich nur so schnell fahren, wie es die Verhältnisse hergeben. Kein verantwortungsvoller Straßenplaner würde ohne bauliche Trennung die Geschwindigkeit freigeben - hoffe ich. Aber grundsätzlich ist das außerhalb geschlossener Ortschaften so. Zitat:
§ 3 Absatz 3 Nr. 2 c StVO Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. ... 2. außerhalb geschlossener Ortschaften a) ... b) ... c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. |
|
|
|
Als bauliche Trennung gelten auch zwei durchgezogene Linien nebeneinander!! gibts aber kaum in D |
|
|
|
Nein, die gelten nicht als bauliche Trennung, sind aber extra aufgeführt. |
|
|