Mal zwei schnelle Fragen..


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  • | 09.03.2007 12:41

Ich machs kurz:

a) Wie hoch muss ein Tagfahrlicht mindestens an der Front angebracht sein? Was gibt es sonst für Vorschriften dabei?

b) Strassensituation: Autobahnzubringer, 2x 2spurig (in der Mitte durch Beton getrennt), erst steht da ein 100-Schild, dann wird das 100-Schild grau und durchgestrichen ("100km/h aufgehoben"). Wie schnell darf man da fahren? 130km/h? oder unlimited?


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  • | 09.03.2007 12:57

mal schnell zwei Antworten:

a)

Name: 121531-570.jpg Größe: 447x383 Dateigröße: 28689 Bytes

... auch genau nachzulesen hier: http://www.auto-technik.at/Tagfahrl..gfahrlicht2.htm

b)
unbegrenzt da baulich getrennt...


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  • | 09.03.2007 13:35

Das ging ja fix! Danke!


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  • | 09.03.2007 14:04

nich nur unbegrenzt wegen Baulich getrennt sondern generell.
Da die 130 Km/h eine Richtgeschwindigkeit darstellt. Sprich ab 130 Km/h wird es oftmals kritisch wegen Versicherung bei Unfällen ...


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  • | 09.03.2007 14:12

ich weiss. Es ging mir nur darum, weil ich da öfter mal mit >200km/h da langfahre, und bekomme daraufhin immer von anderen Fahren Lichthupen-Disco etc. verpasst :/ Daher war ich mir nicht ganz sicher.


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  • | 09.03.2007 14:37

Zitat:
Zitat von Bassti
nich nur unbegrenzt wegen Baulich getrennt sondern generell.
Da die 130 Km/h eine Richtgeschwindigkeit darstellt. Sprich ab 130 Km/h wird es oftmals kritisch wegen Versicherung bei Unfällen ...
Also wenn die Spuren NICHT baulich getrennt wäre, dann ist da sogar nur 100 :staunen: - nix vonwegen egal.... ;)


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  • | 09.03.2007 14:56

Sobald eine Straße außerorts mehrspurig ODER baulich getrennt ist, hast Du keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Darauf deutet ja schon daß Schild hin, das die 100 km/h aufhebt - was ja schließlich sowieso für einspurige, nicht baulich getrennte Straßen das Limit ist.

Problematisch wird's tatsächlich, wenn Du schneller als 130 fährst und einen Unfall hast. Da trifft Dich nämlich automatisch mindestens eine Teilschuld.

Die anderen Verkehrsteilnehmer wollten Dich vielleicht einfach darauf hinweisen...


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  • | 09.03.2007 18:23

Zitat:
Zitat von hoagie
Sobald eine Straße außerorts mehrspurig ODER baulich getrennt ist, hast Du keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.
Aber nur dann, wenn sie für beide Richtungen mindestens zwei Fahrstreifen zur Verfügung stellt.


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  • | 09.03.2007 19:09

jetzt im Ernst!? Wenn man zwei Fahrspuren in jede Richtung hat und keine bauliche Trennung vorhanden ist, darf man da trotzdem mit 200 langbügeln??? - und wenn in jede Riochtung nur eine Spur ist aber mit ner Wand zwischen, dann darf ich auch 200 fahren????


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  • | 09.03.2007 19:21

Du darfst grundsätzlich nur so schnell fahren, wie es die Verhältnisse hergeben. Kein verantwortungsvoller Straßenplaner würde ohne bauliche Trennung die Geschwindigkeit freigeben - hoffe ich. Aber grundsätzlich ist das außerhalb geschlossener Ortschaften so.

Zitat:
§ 3 Absatz 3 Nr. 2 c StVO
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. ...
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) ...
b) ...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


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  • | 09.03.2007 21:23

Als bauliche Trennung gelten auch zwei durchgezogene Linien nebeneinander!! gibts aber kaum in D :heul:


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  • | 09.03.2007 23:41

Nein, die gelten nicht als bauliche Trennung, sind aber extra aufgeführt.

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