Schadensabrechnung nach Gutachten

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  • | 14.02.2007 03:53

Schadensabrechnung nach Gutachten

05.02.07 – Wer einen Unfallschaden in einer nicht markengebundenen freien Werkstatt reparieren lässt, kann trotzdem grundsätzlich nach den Kosten seines Sachverständigengutachtens abrechnen, dann aber mit allen Konsequenzen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung dargelegt.

Der Geschädigte hatte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragt, der die Reparaturkosten auf Basis einer Vertragswerkstatt ermittelte. Doch der Geschädigte wählte den Weg über eine freie Werkstatt und hatte buchstäblich die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Die freie Werkstatt hatte nämlich Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, weshalb die Reparatur 37 Tage in Anspruch nahm.

In der Regel steht einem Geschädigten für die Reparaturdauer eine Entschädigung dafür zu, dass er sein Auto nicht benutzen kann, der sogenannte Nutzungsausfall. Den wollte der Betroffene hier jedoch vergeblich für die gesamte Reparaturdauer von 37 Tagen einfordern, was die Richter nicht akzeptiert haben. Nachdem bereits die Versicherung des Unfallgegners die höheren Reparaturkosten unbeanstandet ausgeglichen hatte, obwohl die Reparatur im Ergebnis viel weniger gekostet hatte, muss dann die gesamte Schadensabwicklung auf dieser Basis erfolgen. Wegen geringerer Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung hatte der Sachverständige ermittelt, dass die Vertragswerkstatt wesentlich kürzer mit der Reparatur befasst gewesen wäre.

Also ist nach Ansicht der Richter ein einheitliches Paket zu schnüren, wonach der Geschädigte zwar die höheren Reparaturkosten trotz des geringeren Aufwandes behalten darf, sich aber gleichzeitig die geringere fiktive Reparaturdauer der Vertragswerkstatt bei der Berechnung des Nutzungsausfalles anrechnen lassen muss (OLG Hamm, 9 U 164/04, SVR 2006, 423). Michael Winterscheidt/mid mid/win


Quelle: auto-presse.de

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  • | 14.02.2007 09:52

Danke ;-) Hast du auch ein Aktenzeichen dazu ?


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    Ameisenkiller


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  • | 14.02.2007 10:10

steht doch bei: OLG Hamm, 9 U 164/04, SVR 2006, 423

Oder irre ich mich da???? :D

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