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Hi Leute... |
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das ist ne gute frage |
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du darf nicht fahren!Du hast zwar jetzt in deinen Führerschein BCE und A stehen. |
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Also wenn die mir ausversehen nur 1 Klasse gutschreiben...ist es halt passiert,aber gleich 2 Klassen mehr ist schon merkwürdig....entweder ne dumme Tipse oder die haben mich echt mit diesen Klassen in ihren Computer eingetragen...ich wüßte auch nicht wie man das einfach so rausbekommt.... |
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das passiert den oft^^ war bei meinem bruder auf übergangsführerschein auch^^ |
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Vielleicht hilft ja das |
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Zitat: Jau hatte ich auch, bei mir wars BE.
Zitat von Olympus das passiert den oft^^ war bei meinem bruder auf übergangsführerschein auch^^ |
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Ich würde schnellstens den Führerschein tauschen gehen... Da du nie die Prüfungen für die falschen Führerscheinklassen abgelegt hast, würde ich soagr behaupten das der Führerschein ansich grad ungültig ist.... |
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Zitat:
Zitat von straubinger du darf nicht fahren!Du hast zwar jetzt in deinen Führerschein BCE und A stehen.Aber du besitzt nicht die Fahrerlaubnis! Also ein ein Kontrolle kann es auffallen aber spätens bei einen Unfall! Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland Die Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) ist die behördliche Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp, die Fahrzeugklasse, gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen (Fahrerlaubnisklasse). @ Straubinger, du hast doch auch nur BSE *Lachweg* Die Fahrerlaubnis wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geht noch weiter..... Das Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutet nach deutschem Recht: „Unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.“[4], also das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als „ein Fahrzeug lenken“ bezeichnet wird. Dieses Führen bedarf einer Genehmigung seitens einer Behörde. In der erweiterten Rechtsprechung umfasst der Begriff, das Fahrzeug in betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Umdrehen des Zündschlüssels und Starten des Motors) oder das Abschleppen, Anschieben und Anschleppen, nicht aber etwa das reine Steuern beim Schieben oder das Sitzen im Fahrzeug ohne laufenden Motor. Die Genehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht an den Besitz des Führerschein gebunden: Er ist der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Er ist aber beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen. Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein aber während der Fahrt nicht bei sich trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit („Fahren ohne Führerschein“). Wer einen Führerschein besitzt, nicht aber die dazu gehörige Fahrerlaubnis (z. B. nach dem Entzug der Fahrerlaubnis), begeht beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“) und muss mit weitaus höheren Strafen rechnen. Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, aber keinen Führerschein, muss damit rechnen, dass sich die Feststellung der Fahrerlaubnis zeitaufwändig gestaltet. [b][b] |
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no risk no fun probiers halt aus..... |
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Scheiss drauf ich würd mir erstmal ne R1 kaufen und n 40 Tonner, dann gehts ab,,wenn die so blöd sind,,, |
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Zitat: Würde das auch melden!Zitat von W8 Ich würde schnellstens den Führerschein tauschen gehen... Da du nie die Prüfungen für die falschen Führerscheinklassen abgelegt hast, würde ich soagr behaupten das der Führerschein ansich grad ungültig ist.... Ich würde wiegesagt auf Nummer sicher gehen und die Sache klarstellen... Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat!!!! Denn,wenn das rauskommt,und DU hasts NICH gemeldet isses n Straftatbestand |
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Typisch deutsch, mach dir nicht ins hemd, meld dich auf keinen Fall irgendwo freiwillig und sei froh das du sowas hast, in der praxis wirste eh selten mal mehr als nen 7,5 tonner fahren usw, ausserdem stehts im computer beim strassenverkehrsamt auch so drin, daher keine bange vor der nächsten kontrolle. |
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Hallo , wenn hinter der Klasse CE in der rechten Spalte unter 12. noch die Schlüsselzahl 79 steht dann ist es richtig. Weil dann der Bestandschutz für die alte Klasse 3 gilt. Link zu Schlüsselzahlen Klasse A dürfte natürlich nicht so eingerragen werden. |
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