Handy...und geblitzt
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Hallo liebe leute...! |
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Meines Erachtens nach wird IMMER das schlimmere Vergehen geahndet! |
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Meine Nachbarin wurde letzens so ähnlich geblitzt, auf dem Foto hatte sie ihr Handy am Ohr, war nicht angeschnallt und 15 Km/h zu schnell und der Hund lag mit´m Kopf auch noch auf ihrer Schulter, ein lustiges Bild, bezahlen mußte sie nur das zu schnelle fahren. |
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Soweit ich weiß, wird nur das zu schnelle Fahren geahndet. Aber zu dem Thema gibbet hier bestimmt irgendwo nen Thread dazu... |
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Werden die Fotos überhaupt von irgendjemandem angeguckt bevor die rausgeschickt werden...? |
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tja leider kann ich nur sagen: selber Schuld.. |
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Zitat: oh bitte nicht wieder so ein moral-apostel post,er fragte was er kriegt mehr nicht
Zitat von frankie-d tja leider kann ich nur sagen: selber Schuld..Hört sich blöde an, aber mit deinem verhalten gefärdest du dich und andere. |
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Ich glaube,dass die dir nur das zu schnelle Fahren anhängen werden.Ich bin mal geblitzt worden und war nicht angeschnallt,da is auch nur wegen dem zu schnellen fahren "abgerechnet" worden. |
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Zitat: Ja, Bilder wo nichts drauf zu erkennen ist, wo man den Fahrer nicht 100% ermitteln kann oder wo 2 Autos auf einem Bild sind (überholen) (kommt recht häufig auf der Autobahn vor) werden gelöscht, bzw. kommen ins Archiv.
Zitat von Oconner Werden die Fotos überhaupt von irgendjemandem angeguckt bevor die rausgeschickt werden...? |
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Ich meine auch das da nur die Geschwindigkeitübertretung abgerechnet wird, wird nicht so drauf geachtet was der Fahrer macht, anders sieht es aus wenn du sofort angehalten wirst. Wenn du aber jetzt Einspruch einlegst wir das Foto sicher genauer betrachtet, und wenn da 30 war/ist bist du 20 zu schnell, das ist 2/3 zu schnell bist du sicher das da nur nen Bußgeld komm`? |
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Also vielen Dank schonmal das ihr mir mut macht. |
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Ach selbst wenn sie dir was wegen dem Handy schreiben - sag einfach du hast dich rasiert... Hat bei nem Kumpel auch funktioniert |
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ich hatte schonmal ein ähnliches problem, auf dem foto war auch eindeutig zu erkennen, dass das handy am ohr war |
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Geahndet werden soll der höherwertige (teurere) Verstoß. |
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