Neues gesetz ab märz!


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  • | 02.02.2007 05:35

Wie viele von euch bestimmt schon wissen gilt ab März 07 ein neues gesetz!
was besagt das man sein auto 7 jahre abmelden kann und dann nach spätestens sieben jahren wieder zum normalen tüv fahren kann, anstatt zur vollabnahme die ja bis jetzt nach 1 1/2 jahren nötig war.

meine frage ist jetzt gilt das auch für ein auto was jetzt schon seit fast zwei jahren abgemeldet ist? oder erst ab märz 07
wäre super wenn einige eine antwort auf meine frage hätten

mfg djbenki

Sowas gilt immer erst ab dann wenn das Gesetz in kraft tritt.


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  • | 02.02.2007 08:30

Hatten wir schon, mit Expertenaussagen usw.
Vereinfachte Zulassungsvorschrift ab 01.03.2007

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