wer ist bei Unfall haftbar?


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  • | 29.01.2007 16:07

Hallo!

Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, da mir eine Frage unter den Nägeln brennt. Hoffentlich könnt Ihr mir helfen.

Also :

Auf mich ist ein PKW zugelassen, den jedoch meine Eltern fahren (ich bin auf dem Papier auch Versicherungsnehmer, Versicherung und Steuer zahlen tun jedoch meine Eltern). Ich würde jetzt gerne wissen, wer im Falle eines Schadens (wobei ich besonders an Personenschäden denke) haftbar zu machen ist. Meine Eltern sind beide nicht mehr die Jüngsten und da kommen einem schonmal solche Gedanken. Ich habe Angst, dass irgendwann mal etwas passiert und die Geschädigten bei mir auf der Matte stehen (meine Eltern sind Rentner und haben nicht viel Geld).

Wäre toll, wenn Ihr mir evtl. diese Sorge nehmen könntet. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass, da meine Eltern die Kosten tragen, sie die eigentlichen Halter des Kfz sind und ich damit völlig außen vor - aber dieser Aussage traue ich nicht so recht.

Gruß

Babsie66


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  • | 29.01.2007 16:13

Deine Eltern sind - so wie du es schliderst - tatsächlich die wirtschaftlichen Halter des Fahrzeugs. Das dürfte für die Haftung aber irrelevant sein, solange deine Eltern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Unfall verursachen.

Bei einem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung für die entstandenen (zivilrechtlichen) Schäden, unabhängig von der Haltereigenschaft. Auf der strafrechtlichen Seite wird der Fahrer die Verantwortung tragen müssen - damit hat der Halter nichts zu tun.


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  • | 29.01.2007 16:39

sollten sie einunfall bauen musst du als halter erstmal zahlen und kannst dir dann aber das geld vom fahrer wieder holen ( zu not vor gericht).
hatte ich auch vor kurzen da hatt ein bekanter einen unfall mit meinen wagen.


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  • | 29.01.2007 16:42

Würde ich auch so sehen, was Nightwish sagte, da wir in Deutschland ja - soweit ich weiß - keine grundsätzliche Halterhaftung haben, sondern derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der das Fahrzeug zur "Tatzeit" bzw. zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich bewegt hat (=Fahrer). Versicherungstechnisch würdest du dann zwar bei einem von deinen Eltern verschuldeten Unfall höhergestuft, da sie aber die Kosten tragen, müssten sie dann halt tiefer in die Tasche greifen;).

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