Austragungen warum ?


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    Pagen-Freak


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  • | 24.01.2007 20:33

Hallo Leute !

Ich mache grad den Füherschein A und das beinhaltet einige Theoriestunden für den B Füherschein.
So und ich habe meinen Fahrlerer heute mal gefragt, ob ich mein Fahrwerk austragen lassen muss. Hintergrund ist... ich habe ein Fahrzeug gekauft mit einer wirklich extremen Tieferlegung, die aber eingetragen ist.. also alles in Ordung. Nun habe ich das Fahrwerk auf Original zurückgerüßtet. Da ja das Fahrwerk bestandteil der ABE des Fahrzeugs ist besteht nun ein Grund das Fahrwerk austragen zu lassen ? Wenn Ja.. Weshalb ?? Es ist ja keine Verschlechterung..sondern eigentlch sogar eine Verbesserung.

EDIT: DerLange_313

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Zitat:
§ 2.5: Themenhandhabung
§ 2.5.5: Ein ! oder ? im Titel reicht! Wörter wie WICHTIG oder DRINGEND sind im Titel nicht angebracht und dienen nicht der Übersichtlichkeit.

Du veränderst ein geprüftes Fahrzeug baulich ... da ist es egal, ob du an oder abbaust ... also austragen lassen ;)

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  • | 24.01.2007 20:40

genau, in der Eintragung ist der IST-Zustand des Wagens eingetragen, alle Änderungen, egal ob Rückbau oder Anbau / Umbau müssen wieder eingetragen werden damit die Papiere dem aktuellen Stand des Wagens entsprechen.

so hab ich es jedenfalls mitgeteilt bekommen, zumindest in der Schweiz ist das so!


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    Mofafahrer


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  • | 24.01.2007 20:47

aber ich habe im winter auch nicht meine sommerfelgen drauf die im schein eingetragen sind...

mfg rbr-tuning

beim Fahrwerk ist wohl kaum mit UND ohne tieferlegung eingetragen ... :rolleyes:

Felgen hab ich beim Asci vier verschiedene eingetragen ...

  • xxx
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  • | 24.01.2007 20:57

Zitat:
Zitat von rbr-tuning
aber ich habe im winter auch nicht meine sommerfelgen drauf die im schein eingetragen sind...

mfg rbr-tuning
ja okay aber die felgen werden hier bei uns (CH) anders behandelt, eingetragen werden zb. die Sommerfelgen (nicht Serie) und im Winter fährt man einfach die Stahlfelgen oder was auch immer. einzig der Umfang darf nicht gross abweichen, wegen der Tacho-apassung. aber weiss halt nich wie das in De gehandhabt wird


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  • | 24.01.2007 21:07

Der Fahrzeugschein muss den aktuellen technischen Stand des Fahrzeugs wiedergeben, darum muss das ausgetragen werden. Bei Felgen ist das kein Problem, weil dann ein "oder" gilt.


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    Schiermeier Camper


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  • | 25.01.2007 00:08

Also ich hab auf weisung der von mir heiß geliebten ordnungshüter mein cabrio wieder höher gelegt. naja im schein stehen immernoch die alten federn aber die neuen hab ich bereits "eintragen lassen" in der eintragung steht allerdings, dass ich dies erst bei nächster gelgegenheit in den schein übernehmen muss! also entsprechen die angaben im schein nicht dem aktuellen zustand meines wagens! naja ist ja auch latte.... im moment isser eh abgemeldet und wird erst wieder angemeldet, wenn ich den neuen motor drinn habe und dann muss ich eh zum tüv....


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  • | 25.01.2007 10:57

wie siehts denn mit lenkrad aus ?? wenn ich zb ein 28er von victor eingetragen habe ,aber ein anderes modell von victor drauf habe (auch ein 28er) muss ich das eine dann wieder austragen lassen ??? weiss das jemand ?

Die beiden Lenkräder haben unterschiedliche KBA-Nummern und sind somit nicht austauschbar ... Obs allerdings ausser nem genauen Prüfer jemandem auffällt, lass ich mal dahingestellt ;)


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  • | 28.01.2007 12:46

Also bei jeder vernünftigen Kontrolle sollte das auffallen. Die KBA-Nummer auf dem Lenkrad mit der im Fahrzeugschein zu vergleichen ist eine der einfachsten Übungen.

Zitat:
Zitat von Nightwish
Also bei jeder vernünftigen Kontrolle sollte das auffallen. Die KBA-Nummer auf dem Lenkrad mit der im Fahrzeugschein zu vergleichen ist eine der einfachsten Übungen.
Bei den meisten Lenkrädern ist die Nummer an der Unterseite eingstanzt ... das ist einigen zu anstrengend :D


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  • | 28.01.2007 18:34

Ich rede ja auch von einer vernünftigen Tuningkontolle.... =)

Schon klar .... oller Streber ;):D

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