Versicherung zahlen, trotz Abmeldung des Autos?!


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  • | 24.01.2007 18:32

Hallo!

Ích hab da mal ne kleine Fragen,
und zwar habe ich mein Auto am Samstag abgemeldet und heute bei der Versicherung nachgefragt, wann mir mein Geld zurückgezahlt wird, da ich ja dann nur anteilig zahlen müsste...
Allerdings meinte die Versicherungstante, dass ich die Versicherung trotzdem weiter zahlen muss, da ich das Auto nicht verkauft habe und es noch in der Garage steht...
Kann das wirklich sein, dass ich die Versicherung voll bezahlen muss, obwohl ich mein Auto abgemeldet habe?
Hilfe!!!

Danke...

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  • | 24.01.2007 19:08

Wenn eine Ruheversicherung Vertragsbestandteil ist, gibt es keine Rückzahlung.

Bis dahin!

Nein sicherlich nicht! Die Abmeldebescheinigung wird von der Zulassungsstelle an deine Versicherung und ans Finanzamt geschickt, damit du Rückzahlungen aus Versicherungsbeiträgen, wie auch KFZ-Steuerbeiträgen erhälst und zwar ab dem Tag, an dem das Auto ABGEMELDET wurde. Dieses Datum steht auf der Bescheinigung. Wieso soll man auch Versicherung und Steuern zahlen, wenn das Auto abgemeldet ist? Der würde ich mal gehörig Dampf machen. Ich habe schon X mal Autos abgemeldet und habe immer Rückzahlungen bekommen.

Zitat:
Zitat von 9C1
Wenn eine Ruheversicherung Vertragsbestandteil ist, gibt es keine Rückzahlung.

Bis dahin!
Das mag alles sein, aber wie siehts mit der Haftpflicht aus?


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  • | 24.01.2007 19:32

Ich habe nur Haftpflicht


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  • | 24.01.2007 19:37

Hallo
das Höre ich auch zum ersten mal!!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen, Du darfst ja das Fahrzeug wenn es nicht Zugelassen ist nicht im Öffentlichen Straßenverkehr bewegen/abstellen,
für was dann Versicherung Bezahlen??


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  • | 24.01.2007 20:06

Nur bei Haftpflicht kann das nicht sein, das dort die Ruheklasel zutrifft.... Diese Klausel gilt nur für Kaskoversicherungen.... Wenn du dein Autoabgemeldet hast, brauchst du keine Haftpflichtversicherung. Wenn deine Versicherung sich weigert, deine zuviel gezahlten Beiträge zurück zu erstatten, würde ich zu Anwalt gehen.

Diese Ruheklausel besteht zu Beispiel bei allen Saisonzulassungen. Wenn mein Auto zwischen Novenber und April quasi abgemeldet (das ist es nähmlich in dieser Zeit) ist läuft die Teilkaskoversicherung automatisch weiter und übernimmt Schäden die durch Einbruch Sturm oder Feuer an meinem Fahrzeug entstehen....

EDIT: Ansonnsten einfach nen Kaufvertrag über den Verkauf deines Fahrzeuges an einen deiner Kumel machen und bei der Versicherung einreichen... Damit bist Du kein Besitzer des Fahrzeuges und die Versicherung erlischt.

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