Falsche TÜV?


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  • | 20.01.2007 12:58

Hallo Leute hab da mal ne Frage: Nen Kumpel von mir hat sich nen 2er Golf übers Internet gekauft und laut Beschreibung hat er neue Domlager und Bremsen neu gehabt jetzt hat er das Auto abgeholt auf die Bühne genommen und nach mehreren Testfahrten hat er so einige Macken bemerkt obwohl TÜV 2Tage zuvor gemacht wurde! Unter anderem Funktioniert die Handbremse nicht, Bremsen tut er auch schlecht! Eingetragen ist eine Gruppe N Auspuffanlage obwohl es bloß nen Endrohr ist! Im TÜV Bericht stand drin ohne Mängel und nichts von Rost! Aber auf der Bühne kam dann das erwachen! Der Wagen Rostet unten drunter Komplett! Nun hat er die Vermutung, dass es nen Schwarz TÜV ist! Kann er da was tun?

Und wegen der Auspuffanlage: Kann er da etwas vom Kaufpreis zurück verlangen, weil es eine falsche Beschreibung war?

Auto wurde per Unternehmen zu ihm gebracht daher auch keine Probefahrt! Aber laut TÜV bericht war alles an dem Wagen OK!


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  • | 20.01.2007 13:04

ich würde mit dem wagen mal zum tüv fahren . wenn da irgentetwas faul ist werden die ihm sicher sagen können was er dagegen machen kann


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  • | 20.01.2007 13:27

Würde auch sagen, er soll zum TÜV damit. Wenns ein gefälschter TÜV-Bericht ist, können die das erkennen. Außerdem wissen die (sollten sie zumindest), ob die Plakette(n) gefälscht sind, da gibt es Muster, die die haben sollten.


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  • | 20.01.2007 13:29

würde auch damit zum TÜV fahren und gucken was die sagen...


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  • | 20.01.2007 14:12

Ne nicht zum Tüv fahr besser zur Dekra weil selbst wenn das ein Mitarbeiter mit dem Tüv gemacht hat werden die Wahrscheinlich nicht wirklich etwas dagegen tun. Wer scheißt sich ins eigene Nest?:kiss:


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  • | 14.02.2007 23:08

Hab da noch ne frage: in dem Verkaufsangebot stand drin es sei eine Gruppe N Auspuffanlage aber es ist lediglich nen Endrohr also keine Komplette Anlage! Kann er nun etwas von seinem Geld zurück verlangen?

Wäre schön wenn jemand helfen könnte!


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  • | 14.02.2007 23:15

also wenn im vertrag drin steht das es eine komplettanlage ist, aber nur ein endrohr runter ist dann kann er eigentlich was machen....
-kaufpreis mindern, ersatz..... oder sogar vom KV zurücktreten (was sich ja anbieten würdebei den mängeln....)
hoffe ich hab nun nix falsches gesagt!


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  • | 14.02.2007 23:22

Na im Kaufvertrag steht das nicht drin da steht nur drin das umbauten sind und diese laut Angebot angegeben wurden und dort stand, es sei ne komplette anlage!


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  • | 14.02.2007 23:32

Ich würde erstmal zum Gutachter mit dem TÜV-Bericht und der Artikelbeschreibung. Mit dem Ergabnis vom TÜV dann zum Anwalt. Anders wird's wohl nix werden.

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    Gast
  • | 14.02.2007 23:33

mal mit dem verkäufer reden, eventuell lässt dieser ja mit sich reden. ansonsten kannst du ihm ja mal ankündigen dass es nicht dem entspricht, was im angebot stand und du weitere schritte unternehmen wirst.......hilft manchmal wunder!
hast du den das angebot noch, also nicht ne ebay-seite die nicht mehr gültig ist?


wenn der agen schon diverse mängel hat wäre es wohl am besten er gibt die karre zurück und bekommt sein geld wieder!


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  • | 14.02.2007 23:34

Er hat sich das Angebot damals ausgedruckt hat also alles schwarz auf weiß!


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  • | 15.02.2007 10:01

Würde dei so was nicht lange warten ! Rechtsanwalt einschalten und denn die Sache machen lassen ! Wenn der Verkäufer nicht all zu doof ist habt ihr nach dem zweiten schreiben von eurem Anwalt das Geld wieder !!!

Das tut mir echt leid, kann ja wohl nicht wahr sein - was für ein Idiot! Hoffe echt das sich die Sache klärt und ihr euer Geld wieder bekommt!!! :rolleyes:

:roll: Alter Schwede, und so gehen dann solche Verfahren aus :lehrer:

[img]http://img88.imageshack.us/img88/8276/wolfsburgerallgemeineze.jpg[/img]

[img]http://img21.imageshack.us/img21/9535/1wobverfahrenumgefaelsc.jpg[/img]

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