|
Gut erklärt Straubinger und Nightwish. |
|
|
|
dumm gelaufen aber wahr! |
|
|
|
Kann man halt nichts machen! |
|
|
|
Zitat: Jein!Zitat von Golffreak_88 Also war das jetzt auch kein erster B Verstoß oder ? Mal angenommen sie würde jetzt nicht angeschnallt erwischt werden ( ist ja B Verstoß ) müsste sie dann zur Nachschulung antreten oder nicht ? MFG StefanRichtig ist, dass es kein B-Verstoß war. Falsch ist, dass unangeschallt zu fahren ein B-Verstoß wäre. Fahren ohne Gurt kostet 30 Euro. Wie oben bereits erwähnt gibt es unterhalb von 40 Euro keine Punkte. Verstöße ohne Punkte sind weder A- noch B-Verstoß. Außerdem brächte es zwei B-Verstöße für eine Nachschulung. Lies dir dazu am besten nochmal den Link durch, den ich weiter oben gepostet habe. |
|
|
|
Zitat: Naja, sammeln wie blöd gerade nicht. Jenachdem, wie deine Bußgeld- und Führerscheinstelle drauf ist, kann es sein, dass die irgendwann mal an deiner charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zweifeln und du nachweisen musst, dass du geeignet bist, z.B. duch ne MPU. Aber da musst du wirklich schon die Wände bei dir mit Bußgeldbescheiden (die heißen auch so bei Verwarngeldern, wenn du net innerhalb einer Woche nach Eingang der Anhörung das Verwarngeld bezahlst) zu tapeziert haben.
Zitat von homie Gut erklärt Straubinger und Nightwish.Ich selber habe es auch so gehört, das man Verwarngelder sammeln kann wie blöd. Habe auch schon falsch geparkt, wurde geblitzt, kein warndreieck blablabla......... |
|
|