Auto verkauft! Jetzt will der Käufer ihn nicht mehr.... - Seite 1

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  • | 26.12.2006 18:13

Habe am 23.12 mein Auto verkauft, topp Zustand Scheckheft u.s.w! Mit ADAC Mustervertrag!
Jetzt ruft der Typ bei mir an und erzählt was von Rückfahrscheinwerfer tut nicht und Servopumpe wäre fraze und verliehrt ÖL!?!?!?
Ergo......er möchte den Wagen zurück geben!
Ich wuste, wenn es überhaupt so ist, nix von der Servo und das Rückfahrlicht tat als er bei uns vom Hof ist........!
Der Typ droht mit Anwalt und so.........!
WAS TUN???
Bitte helft mir!
:heul:


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  • | 26.12.2006 18:15

weiß ja nicht was in so einem mustervertrag drin steht .
aber , du hast ihn doch sicher unter ausschluss von garantie vertickt oder ?


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  • | 26.12.2006 18:18

das sind keine gründe ihn zurückzugeben!


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  • | 26.12.2006 18:18

zurückgeben nicht, aber reparatur, oder?

berichtigt mich wenn ich da falsch liege


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  • | 26.12.2006 18:19

Er wird dir selbst mit seinem Anwalt nichts können - Mustervertrag vom adac beinhaltet doch den Ausschluss der Garantie auch oder?!?


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  • | 26.12.2006 18:26

laß den ruhig labern, der kann dir garnichts! rücklicht kaputt!? na toll, kann passieren, servopumpe is ebenfalls verschleiß. wenn sie lief als er den wagen abgeholt hat, wovon ich ja mal ausgehe und du da nicht dran rumgebastelt hast, sprich versucht hast einen baldigen defekt zu vertuschen kann er dir garnichts!

soll er ruhig einen anwalt nehmen, wenn dann irgendwann wirklich ein schreiben von einem anwalt kommt gehst du damit zu deinem und fertig is!


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  • | 26.12.2006 21:16

Ja, es steht drin das es keine haftung für Sachmängel gibt und so.........aber ihr wißt ja wie anwälte die Sache manchmal drehen!
Aber ich glaube er muß mir beweisen das ich versucht habe etwas Absichtlich zu veruschen oder?
Habe ich aber nicht, ich habe den Wagen ja selbst bis zum Tag des Verkaufes genutzt, immer schön zur Arbeit und zurück ohne Probleme und in meinem Carport sind auch absolut keine Ölflecken.........von wegen Servo Ölt?!?!?
Wenn jetzt ein Schreiben kommt soll ich erstmal selbst antworten oder gleich zum Anwalt?
Das dumme ist ja jetzt, ich kann mir solange das nicht geklärt ist, kein Auto kaufen da ich ja noch nicht weiß wie die Sache ausgeht!:boese:

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  • | 26.12.2006 21:32

Der hat doch auch sicher vorher eine Probefahrt gemacht oder nicht?
Da fällt ihm doch sowas auf.
Wie gesehen, so gekauft.
Handelt sich um Privatverkauf, da gibts keine Garantieansprüche bzw. Rückgaberecht


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  • | 26.12.2006 22:56

Sein eigenes Problem. Du hast das Auto nach dem allgemeinen Privatrecht verkauft, also auch ohne Garantie oder Gewährleistung.

Er hatte die Möglichkeit sich das Auto vor dem Kauf anzugucken und zu sagen "Nein, da sind Mängel dran, den kauf ich nicht"

Und wenn er sich das Auto vor dem Kauf nicht richtig angeguckt hat ist das der Länge nach sein eigenes Problem ;)

Wenn da nen Brief kommen sollte schreib erst mal selber einen höflichen Brief zurück und erkläre darin die Sachlage aus deiner sicht und betone das du das Auto nicht zurücknimmst


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  • | 27.12.2006 00:41

Wenn du im Vertrag angegeben hast "Gekauft wie gesehen!" und der Typ hat das unterschrieben, dann kann der dir garnichts! ;) Für solche Unannehmlichkeiten ist diese Klausel ja da.
Und wenn er mit Anwalt droht, lass ihn doch... Vertrag ist Vertrag!


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  • | 27.12.2006 13:26

So wie sich das im Moment darstellt, kann der dir überhaupt nichts!

Also ich würde den Typen einfach ignorieren. Sein Pech...


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  • | 27.12.2006 13:31

der kann dir nix

er muß beweisen das du davon gewust hast und das ist unmöglich.

kenn mich damit inzwischen aus:boese: nachdem ich mit dem golf 1 so auf die fresse gefallen bin
wenn ich da nix machen kann , kann er es bei soetwas lächerlichem ganz sicher nicht


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  • | 27.12.2006 14:39

wie wäre das denn wenn da kein vertrag gemacht wurde ?? also quasi nur per handschlag?? gilt das in deutschland auch als vertrag ??


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  • | 27.12.2006 14:51

Zitat:
Zitat von Lacklecker
wie wäre das denn wenn da kein vertrag gemacht wurde ?? also quasi nur per handschlag?? gilt das in deutschland auch als vertrag ??
es gelten sogar mündliche Verträge - nur ist es immer sehr schwer bei streitigkeiten zu erkennen wer recht hat/bekommt...


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  • | 27.12.2006 17:06

Moment! Wenn im Vertrag steht das auf eine Gewährleistung bederseits verzichtet wird. Dann kann er der Anwalt schreiben was er will.

Wenn das im Vertrag allerdings nicht vermerkt ist, dann hast du als Privatverkäufer auch die Pflicht das Fahrzeug zurückzunehmen.

Da ein ADAC vertrag immer neutral für beide Parteien neutral gestaltet ist und du es nicht extra vermerkt hast dann wird es schwierig. Les dir am besten mal den Vertrag genau durch da wird es drinstehen.

Aber Trotzdem viel Glück. Wenn es eng wird würd ich ihn zurücknehmen und ihn anderweitig verkaufen. Macht mehr sinn als sich über Anwälte zu streiten.:kiss:

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