Geblitzt im Ort-Wichtige Frage
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Hallo! |
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Glaube kaum das da was machbar ist!Ab dem Ortsschild gilt die vorgeschriebene Geschwindigkeitist ja Irgendwie auch logischVersucht Bloss nicht jemanden anders als fahrer anzugeben,nur um seinen lappen zu retten!Hab da selber schon schlechte erfahrungen mit gemachtdie gleichen die Bilder ab! |
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Warte erstmal ab und geht halt zum Anwalt, vll kann der da noch was machen. Ansonsten kann man es drauf ankommen lassen, wegen Führerschein wenn der sehr wichtig für den Beruf ist dann nen Richter da schon was machen. Am besten halt mal mit dem Anwalt sprechen. |
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wenn er wirklich darauf angewiesen ist , besteht die möglich gegen nen kleines taschengeld an den staat den schein quasi freizukaufen... |
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HI Claudia, mein Vater arbeitet bei der Stadt und meint das stimmt mit dem Abstand. Früher warens 400 Meter heute sinds ca 100-150. Aber nur am EINGANG! wer rausfährt und früher Gas gibt handelt vorsätzlich. Das geht auch nicht über die Cops sondern das Landratsamt/Stadt. |
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der abstand des Blitzers zu Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zwischen 100m und 200m. Aber es heißt ja |
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die gesetzt wurden doch gerade letztens erst geändert |
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Zitat: Jep hab ich auch so gehört, vorher war es Bundeslandabhängig.
Zitat von c0rtez die gesetzt wurden doch gerade letztens erst geändertdie müssen weder bei ein noch ausfahrt in den ort einen abstand halten. theoretisch könnten die ihre blitzkiste direkt oben aufs ortsschild kleben ist aber ja auch logisch man muss ab dem schild (egal ob ortschaftsschild oder normale geschwindigkeitsbegrenzung) die geschwindigkeit haben das heißt vorher bremsen das man beim schild auf die geschwindigkeit runter is |
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Hallo! |
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Es gibt einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot (ein bis drei Monate abgeben) und einem Entzug der Fahrerlaubnis (weg und neu beantragen). Einige würfeln das hier ganz schön durcheinander. |
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