Geblitzt im Ort-Wichtige Frage


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  • | 26.11.2006 19:44

Hallo!

Mein Freund wurde gestern innerhalb einer Ortschaft mit 80km/h geblitzt.

Nun meine Frage:
Wir haben mal davon gehört, das die Cops beim Blitzen innerhalb geschlossener Ortschaft einen Mindestabstand zum Ortsschild einhalten müssen, sprich mindestens 100m hinter dem Ortseingangsschild stehen müssen! Ist das wirklich so?

Das Problem ist nämlich, sobald er nochmal 3 Punkte wegen zu schnell fahren bekommt ist sein Lappen ganz weg!

Nun suchen wir nach einer Lösung, um den Lappen behalten zu können, da er auch selbstständig ist und das ohne Führerschein auch den Bach runter geht.

Wäre super, wenn Ihr vielleicht einen Rat wüsstet.
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten.

Gruß, Claudia


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  • | 26.11.2006 19:51

Glaube kaum das da was machbar ist!Ab dem Ortsschild gilt die vorgeschriebene Geschwindigkeit;)ist ja Irgendwie auch logisch:DVersucht Bloss nicht jemanden anders als fahrer anzugeben,nur um seinen lappen zu retten!Hab da selber schon schlechte erfahrungen mit gemacht:boese:die gleichen die Bilder ab!


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  • | 26.11.2006 19:52

Warte erstmal ab und geht halt zum Anwalt, vll kann der da noch was machen. Ansonsten kann man es drauf ankommen lassen, wegen Führerschein wenn der sehr wichtig für den Beruf ist dann nen Richter da schon was machen. Am besten halt mal mit dem Anwalt sprechen.


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  • | 26.11.2006 19:53

wenn er wirklich darauf angewiesen ist , besteht die möglich gegen nen kleines taschengeld an den staat den schein quasi freizukaufen...


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  • | 26.11.2006 19:56

HI Claudia, mein Vater arbeitet bei der Stadt und meint das stimmt mit dem Abstand. Früher warens 400 Meter heute sinds ca 100-150. Aber nur am EINGANG! wer rausfährt und früher Gas gibt handelt vorsätzlich. Das geht auch nicht über die Cops sondern das Landratsamt/Stadt.
Bei 80km/h innerorts sieht der Strafsatz in der Regel wie folgt aus:

Bußgeld: 60,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Keine

Allerdings kann der Führerscheinentzug verhindert werden, das muss er jedoch direkt mit dem Amt abklären, es besteht die Möglichkeit die Geldstrafe zu erhöhen, dann wird der Entzug der Fahrerlaubnis meist erlassen. In der Regel erhöhen sich die Gebühren um 100% also doppelt so viel wie vorher. So macht man das zumindest bei Rotlicht verstössen. Wenn man allerdings sehr oft Punkte bekommt und dadurch an die Höchstzahl gestossen ist, können die es einem als Fahrlässig anrechnen und das Amt den Erlass des Führerscheinentzugs verbieten. Aber solange er vorweisen kann dass er selbstständig ist und daher angewiesen ist, auf seinen Führerschein kann er auch drumrumkommen, z.b. in dem ihm ein Aufbauseminar auferlegt wird, nach dessen Teilnahme ihm ein paar Punkte gestrichen werden, so dass man(n) im Rahmen bleibt.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, aber so meints mein Vater und der sass lange Jahre an der Stelle. Kommt halt hauptsächlich wohl darauf an wie er sich die restlichen Punkte geholt hat, wenns immer wegen zu schnellfahren war werden die wohl eher wenig Mitleid zeigen.


Iceman1980


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  • | 26.11.2006 20:18

der abstand des Blitzers zu Geschwindigkeitsbegrenzung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zwischen 100m und 200m. Aber es heißt ja
"zu Geschwindigkeitsbegrenzungen" und nicht der Abstand "zum Ortseingangsschild"!
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Regeln immer etwas anders. Sollte es dann noch ein Unfallschwerpunkt sein, fällt die Regel ganz weg.
Soviel dazu.

Auf der anderen Seite, wem nur noch 3 Punkte zum Entzug der Fahrlizenz fehlen und wer dann noch mit 80 durch die Ortschaft bügelt, dem wird der Führerschein abgenommen und das dann auch zu Recht.

Und die Punkte wird er so und so bekommen, auch wenn man mehr Geld bezahlt.
Lediglich der Entzug vom Fahrverbot kann so in Ausnahmefällen verhindert werden. Aber es geht ja nun nicht mehr um Fahrverbot sondern um den Verlust der Fahrerlaubniss.

Bei dem Punktestand wird da kein Amt mehr mit sich reden lassen.


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  • | 26.11.2006 21:07

die gesetzt wurden doch gerade letztens erst geändert

die müssen weder bei ein noch ausfahrt in den ort einen abstand halten.
theoretisch könnten die ihre blitzkiste direkt oben aufs ortsschild kleben


ist aber ja auch logisch


man muss ab dem schild (egal ob ortschaftsschild oder normale geschwindigkeitsbegrenzung) die geschwindigkeit haben das heißt vorher bremsen das man beim schild auf die geschwindigkeit runter is


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  • | 26.11.2006 21:46

Zitat:
Zitat von c0rtez
die gesetzt wurden doch gerade letztens erst geändert

die müssen weder bei ein noch ausfahrt in den ort einen abstand halten.
theoretisch könnten die ihre blitzkiste direkt oben aufs ortsschild kleben


ist aber ja auch logisch


man muss ab dem schild (egal ob ortschaftsschild oder normale geschwindigkeitsbegrenzung) die geschwindigkeit haben das heißt vorher bremsen das man beim schild auf die geschwindigkeit runter is
Jep hab ich auch so gehört, vorher war es Bundeslandabhängig.


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  • | 27.11.2006 09:20

Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten!

@Zillomanie: Du hast Recht, er wurde immer beim "Zu-schnell-fahren" erwischt und hat es eigentlich verdient!

Gruß, zickchen74


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  • | 27.11.2006 13:56

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot (ein bis drei Monate abgeben) und einem Entzug der Fahrerlaubnis (weg und neu beantragen). Einige würfeln das hier ganz schön durcheinander.

Innerorts kommt ein Fahrverbot regelmäßig in betracht, wenn mehr als 30 km/h zu schnell gefahren wurde. Auf ein Fahrverbot kann durch Erhöhung der Geldbuße manchmal verzichtet werden. Das trifft hier wohl nicht zu.

Ein Entzug, z.B. wegen zu vieler Punkte, kann durch Geld nicht ausgegelichen werden, weil man sich grundsätzlich als ungeeignet für den Straßenverkehr gezeigt hat.

Grundsätzlich gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung ab dem Schild - immer.

Welcher Abstand beim Messen gehalten werden soll, wird per Erlass geregelt. Das macht jedes Bundesland für sich. In NRW gibt es die Entfernungseinschränkung (ehemals 200 m) nicht mehr.

  • copious
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  • | 27.11.2006 14:11

Ich hatte mal das Pech bei Angermünde geblitzt zu werden, mein Kumpel vorweg und ich auch gleich rein.

Glaube sogar 100 Meter vorm Ortseingangsschild stand n rundes 50-Schild und direkt hinter dem Ortseingangsschild der Blitzer... gemein, wat? :rolleyes:

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