Rückleuchten umbauen - Seite 1

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  • | 14.11.2006 13:30

habe da mal ne frage will in meinen jetta die alten rückleuchten raus schmeissen und andere reij machen also von nem andern typ sagen wir astra f egal was für welche muss umbauen ist klar kriege ich das eingetragen


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  • | 14.11.2006 13:49

glaub kaum das du das eingetragen kriegst :(


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  • | 14.11.2006 13:52

bitte kein glaube nur ich weiss


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  • | 14.11.2006 14:04

fahr doch einfach zum tüv und frag nach... dann weisst es definitiv!


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  • | 14.11.2006 14:59

Ich denke mal das sollte gehen... muss halt nur ne Einzelabnahme her.. aber es sollte funzen.


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  • | 14.11.2006 15:44

Denke auch das es gehen dürfte man hat ja auch schon n Golf mit BMW Scheinwerfern gesichtet ;)

Wieso sollte das dann nicht gehen....


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  • | 14.11.2006 15:49

@ Dux: Wer kennt DEN nicht....:D


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  • | 14.11.2006 17:41

hat walpurgis nicht mal gesagt das man blinker mit E-prufzeichen an jedes auto bauen kann?
dann sollte es mit den rückleuchten jawohl nicht anders sein oder?


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  • | 14.11.2006 19:25

Weiß nicht, wie das heute ist.

Früher (Anfang / Mitte der 90er) mußte nur die Funktionsfähigkeit gewährleistet sein.Bedingung war, dass es nur Serienleuchten oder Zubehörleuchten mit entsprechenden Kennzeichnungen waren.

Hatte mal einen 1er Polo mit schwarzen BMW-Scheinwerfern und schwarzen Golf-Rückleuchten. Der Prüfer prüfte, alles funktionierte, er schrieb sich die E-Nummern ab und die Eintragung erfolgte.


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  • | 14.11.2006 20:55

Man bekommt dies eingetragen.
Es gibt in der Ford Scene verschiedene Escort oder Fiesta Typen die sich rückleuchten wie z.b.BMW E60 oder Alfa Romeo 156 drin haben und die haben Tüv.
Bei Frontscheinwerfer ist es so das die neuen scheinwerfer die original höhe von den alten haben muß,wegen lichtkegel usw.
Haben dies auch vor nur das ich halt ein Facelift von Escort MK5(90-92) auf Escort MK7(95-01).


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  • | 14.11.2006 21:39

Rückleuchten unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht (§22 StVZO). Das heisst, die Rückleuchten müssen geprüft sein. Bei Opel-Rückleuchten ist davon ja mal wohl von auszugehen. Ist ein bauartgenehmigunspflichtiges Teil vorschriftsmäßig (Höhe, Spiegelsymetrisches Erscheinungsbild, etc.) verbaut, so ist dies als zulässig zu betrachten. IMHO ergibt sich dadurch auch keine Verpflichtung zu einer Änderungsabnahme (Ausnahme: Wenn z.B. in die Karosseriestruktur eingegriffen wird). Ich würde allerdings jedem empfehlen, den Umbau eintragen zu lassen. Wie oben beschreiben dürfte ein ordnungsgemäßer Umbau problemlos eine Abnahme bestehen und man spart sich dann viel Stress bei jeder Kontrolle, bei einem Unfall wird die Gegnerseite imemr auf solchen Dingen herumreiten, usw...


Skowi


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  • | 14.11.2006 21:58

@jetta1981.............sag mal du weißt aber schon was das für ne Arbeit ist sowas umzubauen bzw. passig einzubauen?

Mit dem eintragen wird es keine Probleme geben sofern funktiontüchtig.




munter bleiben............:cool:


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  • | 14.11.2006 22:05

das geht sobald die passgenauigkeit stimmt und gegebenenfalls schweiß arbeiten von nem schweißfachmann mit gültiger lizens ausgeführt wurden und natürlich muss ne einzelabnahme bzw sondereintragung her *du kannst alles machen musst nur klever genug sein*


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  • | 14.11.2006 22:10

Zitat:
Zitat von PoloFreakEMD
das geht sobald die passgenauigkeit stimmt und gegebenenfalls schweiß arbeiten von nem schweißfachmann mit gültiger lizens ausgeführt wurden und natürlich muss ne einzelabnahme bzw sondereintragung her *du kannst alles machen musst nur klever genug sein*



Wofür braucht man da nen Schweißfachmann mit Lizenz? :frage: Das ist vollkommen Latte ob derjenige der das einschweißt ne Lizenz hat oder nicht. Wenn die Nähte vernünfig sind juckt das keinen TÜV Prüfer wer das gemacht hat oder hat bei irgendwem der Prüfer schonmal bei der Abnahme seines Fahrzeuges nach Unterlagen vom Schweißer gefragt? :D



munter bleiben.........:cool:


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  • | 14.11.2006 22:17

Ist immer blöd, wenn man sich die richtige Antwort unter lauter falschen raussuchen muss. Haltet euch an den Post von Skowi, da stimmt alles.

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