Eintragung ohne Gutachten aber ... ????
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Hallo, möchte eine Schürze eintragen, die ich gebraucht gekauft habe und wo das Gutachten bei der Eintragung einbehalten wurde. Das Gutachten über den Hersteller zu besorgen kostet 30 euro, meine Frage lautet: |
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Hallo, |
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Für eine "normale" Eintragung (Änderungsabnahme nach § 19(3)) brauchst du das Gutachten auf jeden Fall. Für eine Begutachtung nach § 21, die aber i.A. teurer ist, nicht unbedingt. |
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Hmmm... ist das Gutachten aber nicht eher Eigentum dessen, der es hat erstellen lassen? Wieso steht dann in vielen Gutachten, dass dieses bei Eintragung einzuziehen ist..? |
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Du darfst damit nicht alles machen, z.B. es vervielfältigen und verkaufen, da der Ersteller des Gutachtens die Rechte daran hat. Das ist ähnlich wie mit Software, Büchern oder DVDs. |
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@ homie |
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Und wenn alles Stricke reißen besorg dir das Gutachten für 30 Euro dann bekommst es doch auf jeden Fall eingetragen! |
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