Frage zu Tempolimit und Überholverbot in Baustelle
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Angenommen man fährt durch eine Autobahnbaustelle. In der Baustelle gilt Tempo 80 und Überholverbot für PKW. Jetzt fährt man da locker flockig mit 80 durch, auf der rechten Spur fahren aber einige LKW und dahinter zwei, drei Autos mit Tempo 60. |
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Zitat: Meist gilt das Verbot doch nur für Lkw (etc.).In der Baustelle gilt Tempo 80 und Überholverbot für PKW. Zitat: Ja.Gehe ich recht in der Annahme das ich die nicht überholen dürfte, obwohl ich ja mit 80 an denen vorbeikäme ? Zitat: Das Schild schreibt vor, wie schnell man höchstens fahren darf. Nicht wie schnell man fahren muss. Die Schilder stehen also nicht in Konkurrenz.Gilt das Überholverbot hier mehr als das vorgeschriebene (Höchst-)Tempo ? Zitat: Ja.
Und heißt das im Extremfall das ich auch hinter jemanden bleiben müsste der besonders ängstlich ist und evtl. mit 40 durch eine Baustelle fährt ? |
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Das du hinter den anderen Fahrzeugen hinterher fahren müsstest ist richtig. Ein Überholverbot gilt allgemein, egal wie langsam die vor Dir fahrenden Fahrzeuge fahren... Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen... |
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Zitat: Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder?Zitat von W8 ...Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen...BTT: Wie schon gesagt - selbst wenn der Trucker nur 60 fährt: schön dahinter bleiben... |
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O.k., hab ich mir doch gedacht... |
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Zitat: Aber nur, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Zitat: Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben.
Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder |
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Zitat: Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder Zitat: Nun, und wenn die (frisierte) Mofa schneller fährt als die erlaubten 25 KmH, darf man diese trotzdem überholen? Ähm, gibt es nicht noch den Unterschied zwischen "überholen", und "vorbeifahren"?Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben. Z.B. in der Stadt bei 2.Spuren pro Richtung, darf die rechte Spur doch auch mal schneller fahren als die Linke Spur, wenn es auf der linken Spur wegen Ampelverkehr oder Linksabbieger langsam vorran geht. Das gillt doch auch bei Stau auf der Autobahn bez. in Baustellen, das rechts überholen und rechts Vorbeifahren 2 verschieden zu deutende Sachen sind. |
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Zitat: Is LEIDER so!!!Zitat von W8 Das du hinter den anderen Fahrzeugen hinterher fahren müsstest ist richtig. Ein Überholverbot gilt allgemein, egal wie langsam die vor Dir fahrenden Fahrzeuge fahren... Deshalb sieht man auf Landstrassen oft das Schild mit Überholverbot und darunter die mit Ausnahme von Treckern.... Da darfst diese diese überholen... Sonst gilt allgemeines Überholverbot ohne Ausnahmen...Hat MIR letztens auch erst der nette Herr von der Polizei erzählt!!! |
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aber dran halten tut sich fast eh keine sau ^^ |
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Ist ja im prinzip auf landstraße etc. genauso. Auch wenn hundert gefahren werden darf, darf der LKW der 80fährt ja denoch nicht überholt werden... |
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Zitat: Spielt keine Rolle, denn für Zweiräder (außer mit Beiwagen) gilt, dass sie im Überholverbot überholt werden dürfen. Bei dem Zusatzzeichen mit dem Trecker geht es um vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h.Zitat von Quattrorambo Zitat: Verbesser mich wenn ich mich irre, aber Kleinkrafträder und Mofa's darf ich bei der Beschilderung auch überholen, oder Zitat: Nun, und wenn die (frisierte) Mofa schneller fährt als die erlaubten 25 KmH, darf man diese trotzdem überholen? Ja, wenn sie keinen Beiwagen haben. Zitat: Ja, den gibt es. Grob gesagt: Fahrzeuge, die auf der gleichen Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren oder die verkehrsbedingt warten, werden überholt. Fahrzeuge, die am Rand parken, an denen wird vorbeigefahren.Ähm, gibt es nicht noch den Unterschied zwischen "überholen", und "vorbeifahren"? Zitat: Das Ergebnis ist richtig, aber der Grund ein anderer. Z.B. in der Stadt bei 2.Spuren pro Richtung, darf die rechte Spur doch auch mal schneller fahren als die Linke Spur, wenn es auf der linken Spur wegen Ampelverkehr oder Linksabbieger langsam vorran geht. Wenn es innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung gibt, dann darf man 1. den Fahrstreifen frei wählen und 2. rechts schneller fahren als links (also faktisch rechts überholen). Unabhängig von der Verkehrsdichte. Aber nur innerorts und nur mit Fahrzeugen bis 3,5 t z.G.G. Zitat: Nein, denn die Fahrzeuge im Stau warten verkehrsbedingt. Also werden sie überholt. Wenn die Fahrer den Motor abstellen und weggehen, also Parken, dann wäre es ein Vorbeifahren. Das gillt doch auch bei Stau auf der Autobahn bez. in Baustellen, das rechts überholen und rechts Vorbeifahren 2 verschieden zu deutende Sachen sind. Bei extrem dichtem Verkehr oder im Stau darf man natürlich rechts überholen - aber nicht über den Seitenstreifen (wobei das strenggenommen dann auch nicht in jedem Fall mehr ein Überholen wäre, aber das würde jetzt vielleicht etwas zu sehr ins Detail gehen) |
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