Über eintragung


  • Nickpage von ady anzeigen ady


    Radler


    1 Beiträge
    Kennzeichen: WÜ

  • Nickpage von ady anzeigen ady


    Radler


    1 Beiträge
    Kennzeichen: WÜ
  • | 01.11.2006 17:50

Hallo,

zum Beispiel:
1. Tuningsteil mit TÜV-Gutachen.

Das heißt es soll beim TÜV eingetragen werden. - Richtig?

2. Tuningsteil ist TÜV-geprüft.

Das heißt es ist geprüft und keine eintragung notwendig. - Richtig?


  • Nickpage von Dux anzeigen Dux



    Standspurheizer


    4513 Beiträge
    Kennzeichen: WAF

  • Nickpage von Dux anzeigen Dux



    Standspurheizer


    4513 Beiträge
    Kennzeichen: WAF
  • | 01.11.2006 17:53

1. ist ein Teilegutachten => Eintragen lassen

2. ne ABE (allg. Betriebserlaubnis) => Überprüfen ob die ABE nur in Verbindung anderer Teile gilt da es sonst auch eingetragen werden muss...


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 01.11.2006 17:55

Grob gesagt: Wenn du Zettel hast, auf denen "TÜV-Gutachten" oder "TÜV-geprüft" als Überschriften stehen, dann ist weder das eine noch das andere eine Zulässigkeitsnachweis.

Versuchs mal mit der Forensuche oder fang hier an, dich zu informieren > Link <

Deinen Freunden empfehlen